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Friday, 27. April 2007
Der Menschenfreund ist ein Lügner!


Antisemitismus noch heute oder von Benedikt XV zu Benedikt XVI dem sog.Menschenfreund ünd Lügner i.V.m. der Scientology und Schäuble

Augustinus und der Judenhass

von Thomas Raveaux


Sehr verehrte Frau Zach,

« .... In meiner Mail vom 20.9.2005 hatte ich schon kurz angedeutet, dass von einem Antisemitismus beim Bischof von Hippo nicht die Rede sein kann. Dies liegt zum einen daran, dass er das Alte Testament, also die ‹jüdischen Schriften› gegen die Manichäer verteidigte, welche viele Texte dieses Teils der christlichen Bibel u.a. als widersprüchlich zum Neuen Testament ablehnten und für die auch der Schöpfer der materiellen Welt, den sie im Gotte des Schöpfungsberichtes wiedererkennen, als Widersachers des ‹Lichtreichs› der Erkenntnis mehr als indiskutabel ist.

Zum anderen spielt aber das Alte Testament und die Geschichte der Juden in der Theologie, näher hin in seinem Konzept der Heilsgeschichte und Soteriologie eine große positive Rolle: die ‹alten Schriften› der Juden und ihre Geschichte verweisen auf den Christus Jesus, sagen ihn voraus und ‹beweisen› im Schriftverständnis des Bischofs seine Gottessohnschaft, Messianität und Rolle bei der Erlösung des Menschen. Der Bischof von Hippo geht sogar so weit zu behaupten, dass die Zerstreuung der Juden und ihre weitere Existenz nach der Zerstörung des 2. Tempels positiv den Zweck hätten, dass sie durch den Pentateuch (Tora), also durch einen Teil der christlichen Bibel die Wahrheit des Christentums, wenn auch ungewollt und indirekt verbreiten würden.

Außerdem aber sind die Juden für Augustinus fester Bestandteil der Heilsgeschichte, sie sind beteiligt an der Selbstoffenbarung des erlösenden, menschenfreundlichen Gottes, sie sind bei diesem weltgeschichtlichen Prozess der ‹ältere Bruder› des Christentums, dem die Erlösung selbstverständlich offen steht.

Bei all diesen Vorgaben ist für Antisemitismus bei Augustinus kein Platz. Negativ erscheinende Äußerungen des Nordafrikaners verlieren sehr schnell an Schärfe, wenn man sie im Kontext würdigt. Dass der Bischof von Hippo in Verruf geraten ist, liegt zum einen daran, dass man auch in neuzeitlichen Publikationen nicht immer auf den Zusammenhang augustinischer Äußerungen geachtet und sie im Gesamtkonzept seiner Theologie gewürdigt hat, zum anderen an dem Missbrauch, welcher besonders im Mittelalter mit augustinischen Texten betrieben wurde. Dies ging sogar so weit, dass man dem Kirchenvater Schriften unterschob, welche nicht aus seiner Feder stammten und seinen Grundüberzeugungen diametral widersprachen.

....

Bei kritischen Äußerungen, welche insbesondere auch Augustins Predigten zu entnehmen sind, sprach der Bischof natürlich ‹seine› Leute, die Christen, an. Selbst wenn in diesem Zusammenhang auch hin und wieder aus eher paränetischen Gründen der Begriff ‹Jude› fällt, wussten seine Zuhörer, wer hier gemeint war: sie selbst und nicht die natürlich nicht anwesenden und damit im wahrsten Sinn des Wortes eben nicht angesprochenen Juden.

So, verehrte Frau Zach, nun hoffe ich, dass Ihre Anfrage an das Zentrum für Augustinus-Forschung durch diese Zeilen einigermaßen beantwortet werden konnte. Wie bereits geschrieben, stehe ich aber bei Bedarf auch für Nachfragen zur Verfügung.

Für heute verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Prinzipien der Anthropologie Augustins.

(Augustinus-Studientag 2004, Würzburg, Toscanasaal der Residenz)

 

Die Fachwelt gedenkt in diesem Jahr nicht nur der 1650. Wiederkehr der Geburt Augustins, sondern auch der 200. des Todes Immanuel Kants, der von der Philosophie die vier Fragen beantwortet haben wollte: ‹Was kann ich wissen? Was soll ich tun? Was darf ich hoffen? Was ist der Mensch?› – wobei er die letzte für die gewichtigste hielt[1].

Nun war die Frage nach dem Menschen stets schon Thema des philosophischen Denkens, wenngleich nicht dessen bedeutsamstes. Das Denken der Antike z.B. kreiste um den Kosmos und es interessierte sich für den Menschen nur als dessen Teil. Erst in der neueren Zeit wurde der Mensch Kernthema des Philosophierens, weshalb auch die Philosophie mehr oder minder in Anthropologie überging, nicht selten allerdings darin auch unterging[2].

Ganz anders bei Augustinus, der gerade im Hinblick auf seine Anthropologie als der erste moderne Mensch gilt[3]. Gleich in einer seiner ersten philosophischen Schriften, den Soliloquien, einem philosophischen Diskurs zwischen ihm und seiner Vernunft, der ‹ratio›, lässt er seine seltsame Gesprächspartnerin fragen: «Was willst du wissen?» Seine vielzitierte Antwort lautet: «Gott und die Seele will ich erkennen». Und auf die Nachfrage «Weiter nichts?» lautet die Antwort bündig: «Ganz und gar nichts[4]».

Selbstverständlich kann bezüglich der Verknüpfung ‹Gott und die Seele› von einer Bipolarität bei Augustin keine Rede sein. Denn nichts und niemand bildet eine Art Gegenpol zu Gott und darum ist auch der Mensch in seiner Relation ganz und gar auf Gott hin bzw. von Gott her zu verstehen.

Dennoch wirft die Erkenntnis der Seele innerhalb des Junktims ein helles Licht auf des Kirchenvaters Lehre vom Menschen, nicht zuletzt in bezug auf unser Rahmenthema ‹Würde und Rolle der Frau›. Erkenntnis der Seele als Programm der Soliloquia zielt nämlich intentional auf die Selbsterkenntnis der Person Augustins und über ihn auf die Person eines jeden und einer jeden.

Gewiss kennt der junge Augustin die gängigen Definitionen des aus einer Geistseele sowie aus einem Leib zusammengesetzten Menschen[5]; sie alle artikulieren den Vorrang der Seele über den Leib. In der Frühschrift Über die Sitten der Katholischen Kirche lesen wir: «Der Mensch ist ..., so wie er dem Menschen erscheint, eine vernunftbegabte Seele, die über einen sterblichen und irdischen Leib verfügt»[6]. Es ist also im Junktim ‹Gott und die Seele› die Ausklammerung der Leiblichkeit – was für den Gottesbegriff verständlich ist, aber für den Begriff Mensch mitnichten – kaum zu übersehen.

Des frühen Augustins Interesse an der Erkenntnis des Menschen konzentriert sich so gut wie ausschließlich auf dessen Geistseele[7]. Daraus darf man bereits im Blick auf unser Rahmenthema ‹die Würde der Frau› den Schluss ziehen: Ist die Frau per definitionem ein Mensch und ist sie dies aufgrund ihrer Geistseele, so müsste man sich über ihre Nichtgleichwertigkeit gegenüber dem Mann geradezu wundern. Treten demnach die Differenzen vorzüglich, wenn nicht ausschließlich, auf der Ebene der Leiblichkeit in Erscheinung, so vermag doch ihre ausschließlich daraus abgeleitete eventuelle Nichtgleichwertigkeit mit der in ihrer Geistseele angelegten Gleichwertigkeit kaum zu konkurrieren.

 

Zum besseren Verständnis des Themas Prinzipien der Anthropologie Augustins dürfte ein Blick auf dessen geistige Entwicklung bis zum Beginn seiner schriftstellerischen Aktivitäten hilfreich sein, denn aus seinen ein gutes Jahrzehnt später abgefassten Confessiones geht hervor, dass er sich die in seinen Frühschriften dargelegte Sicht über den Menschen kurz zuvor erst erworben hat.

Der hochbegabte Augustinus verlebte eine normale Jugend. Als Student genoss er die Freuden des Leibes. Er lebte mit einer Konkubine zusammen, von der er einen Sohn hatte. Er war 19 Jahre alt, als er Ciceros Hortensius, eine Werbeschrift für die Philosophie, las, die eine Wende in ihm auslöste[8]. Denn Glück, so war darin zu lesen, liege einzig und allein im Erwerb der Weisheit, die im Unterschied zu den materiellen Gütern und zu den Wonnen des Leibes dem Menschen nicht genommen werden könnte.

In einem gesicherten Fragment aus jener verloren gegangenen Schrift heißt es: «Denn eine heftige Lust des Leibes kann nicht mit vernünftigem Denken harmonieren. Wer ist nämlich imstande, wenn er jene Lust genießt, die größer ist als jede andere, sich mit dem Geist auf etwas anderes zu konzentrieren ... Wer, mit gutem Verstand ausgerüstet, würde es nicht vorziehen, dass uns von der Natur überhaupt keine Lust gegeben worden wäre?»[9].

Dieser Text spricht für sich und wie Augustin berichtet, hat er damals begonnen, sich zu erheben. Mit unglaublicher Heftigkeit habe sein Geist nach dem Erwerb unvergänglicher Weisheit verlangt. Er griff zur Bibel, weil sie ihn aber nicht befriedigte, geriet er unter den Einfluss der Manichäer, die ihm die Weisheit versprachen. Ihrem weltanschaulichen Dualismus zufolge stehen Gutes und Böses gleich zwei Prinzipien einander gegenüber. In konsequent dualistischer Deutung identifizierten sie auch im Menschen das Gute mit der Seele und das Böse mit dem Leib und stützten ihre Lehre sogar mit dem paulinischen Satz aus Gal 5,17, wonach ‹das Begehren des Fleisches› sich gegen ‹das Begehren des Geistes› richtet[10].

Abermals waren es philosophische Texte, mit deren Hilfe es Augustinus gelang, sich aus der Umklammerung der Manichäer zu lösen. Er war bereits Professor der Rhetorik in Mailand, als ihm um sein 30. Lebensjahr Bücher der Neuplatoniker in die Hände gespielt wurden, die, wie er in einem bald darauf geschriebenen Dialoge berichtet, «ein mächtig loderndes Feuer» in ihm entzündet hätten und die er deshalb «mit größter Aufmerksamkeit und Hingabe» durchgelesen habe[11].

Im Gegensatz zum Manichäismus vertraten die Neuplatoniker eine monistische Weltanschauung. Zwar unterschieden auch sie zwischen zwei Sphären des Seienden, einer dem Raum und der Zeit enthobenen geistigen (νοητὰ) sowie einer davon abhängigen, jedoch dem Raum und der Zeit unterworfenen, materiellen und veränderlichen (αἰσθητά). Sie fassten aber ihrer Ontologie, ihrer Lehre vom Sein des Seienden zufolge, diese an Seinsdichte nach oben zunehmenden, nach unten abnehmenden Sphären in einer einzigen, jedoch gestuften Wirklichkeit des κόσμος, des ‹ordo rerum›[12], zusammen. An seiner Spitze, so lehrten sie, stünde ein begrifflich nicht mehr fassbares Prinzip, das sie schlicht ‹das Eine› (ἕν) nannten[13], an dessen Ende die unstrukturierte Materie (μὴ ὄν).

In der Mitte der Skala befindet sich der Mensch, richtiger gesagt, die Geistseele des Menschen. Sie entstammt ebenfalls der Spitze des Seins, wurde aber aus bestimmtem Grunde zur Strafe auf jener Stufe an den materiellen Leib gebunden. Denn wie schon Platon lehrte, sind die Leiber Gefängnisse der Seelen. So ist die Seele zerrissen und gespalten. Die ἐπιθυμίαι, die Lüste, die Begierden und die Leidenschaften, die vom Leib ausgehen, hindern sie an der Schau (θεωρία) des über sie angesiedelten geistig Seienden und deren Spitze[14].

Umgekehrt, wendet die Geistseele sich den über sie liegenden Stufen des Seins zu, so erhebt sie sich; es kommt zur Überwindung ihres Zersplittertseins. Dieser Prozess der Selbstwerdung erfolgt aus eigener Kraft. Der anthropologische Imperativ Plotins, des Hauptes der Neuplatoniker, lautete: «Mensch werde Seele!» und: «Seele werde du selbst!»[15]. Selbstwerden meint Innewerden der Seele als geistig Seiendes und deren Ausrichtung auf ‹das Eine› hin[16]. Übrigens berichtet Porphyrios, Schüler und Biograph Plotins, dieser sei eine Art von Mensch gewesen, «die sich dessen schämt, im Leibe zu sein»[17].

Man erkennt in diesen Sätzen unschwer Argumentationsmuster aus den Soliloquien wieder. Die Geistseele in ihrer Beziehung zu Gott will Augustinus erkennen, denn für den christlichen Neuplatoniker war ‹das Eine› der offenbarte Gott, der Schöpfer, dessen immaterielles, rein geistiges Wesen außer Frage stand. Außer Frage stand ebenso die negative Sicht des Leiblichen sowie die Bevorzugung einer den Leib und dessen Bedürfnisse einschränkenden Ethik. Immerhin erteilt die ‹Vernunft› als Gesprächspartnerin Augustinus den Rat, wolle er in der Selbst- und Gotteserkenntnis Forschritte machen, müsse er diese Sinnenwelt von Grund auf fliehen – ‹penitus ista sensibilia fugienda›[18].

Eine Einbeziehung des Leibes und dessen Bedürfnissen in die philosophische Reflexion blieb also beim frühen Augustinus so gut wie ausgeschlossen. Der Leib gehört dem Bereich des ‹foris›, des ‹draußen› an. Noch in der vor der Übernahme kirchlicher Ämter verfassten Schrift Über die wahre Religion formulierte er die Maxime für die Suche nach der Wahrheit: «Geh nicht nach außen, in dich selbst kehre zurück, denn im inneren Menschen wohnt die Wahrheit. Und wenn du deine Natur als wandelbar empfindest, übersteige dich selbst»[19].

Der erwähnte Porphyrius war der Verfasser der Schrift Über die Rückkehr der Seele, die Augustinus höchst wahrscheinlich gelesen hat und in der er Parallelen zur christlichen Heilsverkündigung kaum übersehen haben dürfte. Von der darin propagierten ‹Um- und Rückkehr›, der ἐπιστροφή, der ‹conuersio› als Bedingung des Aufstiegs ‹zum Einen›[20], dem Ziel der ‹Rückkehr›, konnte er auch in den Evangelien – etwa Mk 1,15, wenngleich dort unter anderer Zielsetzung – lesen. Er las diese Aufforderung zur Umkehr wohl noch mit neuplatonischem Vorverständnis. Mit gleichem Vorverständnis konnte er in den Paulusbriefen von dem spannungsreichen Begriffspaar ‹Fleisch› und ‹Geist›, σάρξ und πνεῦμα, ‹caro› und ‹spiritus›[21], lesen. Beschreibt Paulus damit bei allen Divergenzen zum Neuplatonismus nicht den Riss, den Bruch, den Zwiespalt, der die an den materiellen Leib gekettete Seele von ihrem Ursprung entfremdet?

Wir können also in bezug auf unser Thema feststellen, dass der Leib und die Leiblichkeit des Menschen im Denken des frühen Augustinus so gut wie keine, und wenn ja, vorzüglich eine negative Rolle spielten. In diesem Zusammenhang ist ein Blick auch auf seine frühe Christologie aufschlussreich. Nicht die paulinische, auf den ‹Mittler Christus› hin zentrierte Verkündigung stand im Vordergrund des Interesses in seinen Schriften aus jener Zeit, sondern ‹Gottes Mensch gewordenes Wort›, der als der ‹innere Lehrer›, als der ‹magister interior›, durch Einleuchtung das Erkennen alles Wahren im Menschen ermöglicht[22]. Diese christologische Perspektive sollte sich verschieben und dies hatte Folgen auch für die Anthropologie des Kirchenvaters.

 

In den gegen Ende seines Lebens verfassten Retractationes überprüfte der greise Bischof seine Schriften der Chronologie ihrer Abfassung nach. Darin erteilte er den Lesern den Rat, sie sollten seine Bücher der Reihe ihrer Entstehung nach lesen, damit sie sähen, ‹wie er im Schreiben Fortschritte machte›[23].

Dieser von Augustinus als Fortschritt interpretierte Wandel wird bereits in den ersten Jahren seiner Seelsorgstätigkeit deutlich. Im Jahr 391 wurde Augustinus Priester in der nordafrikanischen Hafenstadt Hippo und als solcher beauftragt, Gottes Wort zu verkünden. Kurz nach seiner Ordination ließ er sich daraufhin von seinem Bischof zum Zwecke «eines tieferen Eindringens in die heilige Schrift» für einige Monate beurlauben[24]. Er verfasste jetzt keine Dialoge mehr. In dichter Folge erschienen dagegen bibelexegetische Schriften, zu Paulusbriefen[25], zur Genesis[26] und zum Psalter[27].

Natürlich findet man in der Bibel keine Definition über den Menschen[28]. Dafür artikuliert sie dessen Größe und Würde, etwa im Psalm 8,5: «Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst, und des Menschen Kind, dass du seiner dich annimmst? –, häufiger jedoch artikuliert die Bibel dessen Niedrigkeit Gott gegenüber, etwa im Psalm 39,6sq.: «Nur wie ein Hauch steht jeder Mensch da, nur als Schattenbild wandelt er einher» (ähnlich 144,4). Diese überwiegend negative Sicht entging Augustinus freilich ebenfalls nicht.

In den auch sprachlich der Bibel angepassten Confessiones stößt der Leser wiederholt auf Sätze, in denen die Zwiespältigkeit und die Tragik des Menschseins unmissverständlich zur Sprache kommen. «Was ist der Mensch, wer er auch sei, als eben ein Mensch?», heißt es zum Beginn des 4. Buches und einige Kapitel weiter folgt der knappe Satz, der das Rätselhafte des Menschseins sozusagen auf den Punkt bringt: «Ein abgrundtiefes Geheimnis – grande profundum – ist der Mensch»[29]. Und im 10. Buch, in dem Augustinus den kühnen Versuch unternimmt, sein Innerstes vor Gott bis in die feinsten Ästelungen hinein bloßzulegen, stellt er fest, dass des Menschen Geist zu eng sei, sich selbst zu fassen, weshalb ihn auch ein Wundern und Staunen packe[30]. Im gleichen Buch folgt dann noch das Bekenntnis, er sei sich selbst zu einer ‹Frage› geworden, und eben dies sei sein Siechtum[31].

Nach wie vor wird indes der Mensch ausschließlich in seiner Bezogenheit auf Gott hin verstanden. Diese Sicht verbindet den Seelsorger mit dem Neuplatoniker. Daneben gibt es aber ein nicht zu übersehendes und auch nicht zu überbrückendes Neues, wovon die Bibel zu reden nicht müde wird: Gottes Interesse am Menschen, Gottes Eingreifen in des Menschen Geschick und Geschichte. Nach dem Neuplatonismus lebt der Mensch zwar ebenfalls in der Geschichte, aber zum Heil gelangt er gleichsam auf dem Weg seiner Emanzipation aus der Geschichte, kraft eigener und eigenständiger philosophischer Reflexion.

Nicht so nach dem Christentum. Dieses steht und fällt mit dem Wissen um die Ohnmacht des Menschen, sein Heil aus eigenem Wollen wirken zu können. Gott schafft Heil[32]. Ein grenzenlosen Vertrauen des sich als Sünder verstehenden und auf Gottes Erbarmen angewiesenen Menschen bestimmt nach dem Neuen Testament, speziell nach den Paulusbriefen, das christliche Heils- und Menschenverständnis.

In den Briefen des Apostels Paulus, der sich den Menschen ohne Leib weder im Diesseits noch im Jenseits vorstellen konnte[33], stößt der Leser auf eine ausgeprägte, auf das Erlösungswerk Christi hin konzipierte Anthropologie. In seinem Ersten Korintherbrief, Kap. 15, nennt der Apostel in der Perspektive der Heilsgeschichte und im Unterschied zu Adam, ‹dem ersten Menschen› (πρῶτος ἄνθρωπος), den verherrlichten Christus den ‹zweiten Menschen› (δεύτερος ἄνθρωπος) bzw. den ‹letzten Adam› (ἔσχατος Ἀδάμ). Kam durch den ‹ersten› der Tod, so durch den ‹letzten›, den er auch ‹lebendigmachenden Geist› (πνεῦμα ζωοποιοῦν) nennt, das ewige Leben. Besaß Adam nur einen psychischen Leib (σῶμα ψυχικόν), so Christus einen pneumatischen (σῶμα πνευματικόν). Der Mensch wird also von Paulus grundsätzlich in dessen Beziehung sowohl zu Adam wie zu Christus gesehen und gedeutet.

Um die Folgen dieser Doppelbeziehung zu illustrieren, verwendet Paulus das bereits erwähnte Begriffspaar ‹Fleisch› (σάρξ) und ‹Geist› (πνεῦμα) – so in Rm 7,14-25 und Gal 5,17. Beide Begriffe signalisieren nicht nur verschiedene, sondern einander ausschließende Daseinsmöglichkeiten. ‹Fleisch› meint nicht den Leib bzw. das Leben im Leib, sondern die Selbstbezogenheit, die Existenzweise des durch seine Begierden (ἐπιθυμίαι) von Gott entfremdeten, in der Sünde verwurzelten Menschen. Umgekehrt meint ‹Geist›, worunter primär der dem Menschen geschenkte ‹Geist Gottes› bzw. ‹Geist Christi› zu verstehen ist, negativ den Verzicht auf die Selbstherrlichkeit, positiv die Ausrichtung des Daseins auf Christus hin.

Die Existenzweise ‹dem Fleische nach› (κατὰ σάρκα) führt ins Verderben, die ‹dem Geist nach› (κατὰ πνεῦμα) zum ewigen Leben, an dem der Glaubende Anteil hat – wenngleich erst einen verheißenen. Die Anthropologie des Apostels ist deshalb ohne seine Eschatologie nicht zu verstehen. Es bleibt somit eine Spannung in der neuen, durch Christus vermittelten Existenz erhalten. Zum Indikativ des Christseins gehört der Imperativ des Christwerdens. «Lasst euch vom Geist leiten, dann werdet ihr nicht das Begehren des Fleisches erfüllen!», mahnt der Galaterbrief (5,16).

Obgleich Augustinus die paulinische Anthropologie sich weithin zu eigen machte, so blieb er doch zeitlebens ein in der Philosophie, insbesondere in der Ontologie der Neuplatoniker verankerter Intellektueller. Als Christ las er die Schriften der Neuplatoniker zunehmend mit christlicher Brille[34]. Man wird umgekehrt nicht behaupten können, Augustin las die Bibel zunehmend mit einer neuplatonischen Brille. Einiges aber las, verstand und interpretierte er so. Vielleicht ist gerade dieses hermeneutische Verfahren das Proprium, das Faszinierende, gelegentlich auch Schockierende an seinem Denken.

 

Augustin wurde Mitte der 90er Jahre des 4. Jahrhunderts zum Bischof seiner Diözese geweiht. Er war jetzt verantwortlich für den christlichen Unterricht im weitesten Sinn des Wortes. Wieder ging er sogleich daran, eines seiner wirkungsgeschichtlich bedeutsamsten Werke zu schreiben, dem er den Titel gab: De doctrina christiana – Die christliche Wissenschaft[35]. In diesem vier Bücher umfassenden Opus geht es zwar um das rechte Verständnis der Bibelauslegung, diese ist aber eingebettet in eine Fundamentalhermeneutik, deren Regeln im ersten Buch ausführlich erörtert werden. Ihnen liegt eine Ontologie zugrunde, die der Auslegung den Weg weist. Auszulegen ist alles ‹Veränderliche› auf das mit dem dreieinigen Gott identische ‹Unveränderliche› hin.

Die Terminologie ‹veränderlich-unveränderlich› verrät abermals die platonische Herkunft dieser Ontologie, die auch der Ethik, dem Umgang des Menschen mit allem, den Weg weist. Gott allein, weil ‹unveränderlich›, bietet sich ‹zum Genuss› dar, ‹Veränderliches› hingegen ‹zum Gebrauch›. Das Begriffspaar ‹Genießen-Gebrauchen›, ‹frui-uti›[36] entstammt als Schema ebenfalls der Güterlehre der Philosophie. Sie setzte das ‹höchste Gut› von den übrigen Gütern ab und lehrte, allein jenes ‹Höchste›sei um seinetwillen zu erstreben. Alles andere sei so zu gebrauchen, dass das ‹Höchste› aller Güter, zugleich Inbegriff des Wahren, des Schönen und damit Inbegriff des wahren Glücks, erlangt werden könne.

Die Unverfänglichkeit, mit der die Bibel auch über irdisches Glück redet, begegnet einem bei Augustinus nur unter Vorbehalt. Glück ist bei ihm nichts Irdisches, weil Irdisches vergänglich und weil Vergängliches für die Geistseele verfänglich ist. Einer der ausgewiesensten Kenner der Anthropologie Augustins, Erich Dinkler, Verfasser der gleichnamigen Studie aus den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, zeiht den Kirchenvater eines von Anfang an latenten, dann immer offensichtlicher gewordenen anthropologischen Dualismus. Dinkler spricht von einer förmlichen Antithetik. Der Mensch als Einheit werde bei Augustinus zerrissen, «die Seele mit Gott in einen unmittelbaren Zusammenhang gestellt und der Leib mit der Welt und der Sünde identifiziert»[37].

Ich habe Bedenken gegen eine solche angebliche Identifizierung des Leibes mit der Sünde, weil Sünde im Sinne von Sündigen eine Sache des Willens ist, dessen Primat unter der sonstigen Ausstattung des Menschen von Augustin wiederholt zur Sprache gebracht wird. Wie Dinkler selbst darlegt, hat Augustinus sich in seiner Anthropologie die Perspektive der Bibel zu eigen gemacht. Das heißt allerdings zugleich, dass er die Paradieseserzählung über Adam und Eva historisiert hat, so dass er deren Geschichte mit einem Dasein beginnen ließ, das keine Zersplitterung ihrer Geisteskräfte, keine Gegensätze in ihren Handlungsmotiven, vielmehr eine höchste Konzentration ihres Willens auf Gott hin kannte.

Natürlich historisierte Augustin die biblische Erzählung auch vom Sündenfall. Obgleich der Wille gravierende Einbußen erlitt, so blieb doch sein Primat im postlapsarischen Zustand des Menschen erhalten[38]. Was hindert nun aber den Willen an der Konzentration seiner Kräfte auf das höchste Gut hin? Ist es der materielle Leib, ist es die Welt? Gab es beide nicht schon vor dem Fall?

Ist aber der Wille weiterhin das dominierende Element der Geistseele, so folgt doch daraus, dass er verantwortlich ist für das, was er will wie auch für das, was er nicht will, ebenso aber auch für das, was er verkehrt will bzw. verkehrt nicht will. Was er aber verkehrt will bzw. verkehrt nicht will, verstößt gegen die ‹Ordnung›, die Gott will, und deshalb Sünde ist. Nach wie vor ist es somit der Wille, der sich auf die Affekte, Triebe und Regungen erstreckt, und diese sind ihrerseits wieder Willenskundgebungen[39].

Augustins Ethik stützt diesen seine Anthropologie kennzeichnenden Voluntarismus. Denn die Liebe als Fundament und Ziel der Ethik bildet mit dem Willen eine untrennbare Einheit[40]. Die christliche ‹caritas› bzw. ‹dilectio› ist ihrem Wesen nach nicht Gemüt, sondern Wille – auf das Gute gerichteter Wille. Der perverse Wille ist perverse Liebe, Begierde[41].

Augustin hat die Perversion eines gespaltenen Willens an sich schmerzlich wahrgenommen und in den Confessiones dramatisch beschrieben. «Woher dieses Monströse» – fragt er rhetorisch höchst wirkungsvoll gleich dreimal, die Widerstände seines eigenen Wollens beklagend –, «es befiehlt die Seele dem Leib und er gehorcht, es befiehlt die Seele sich selbst und sie stößt auf Widerstand?»[42]. So ist es die Geistseele, die mit sich selbst im Kampf liegt und gegen sich Krieg führt. «Wer hat diesen Krieg in mir angezettelt – quis in me seminavit hoc bellum?» fragt er noch in einer seiner späteren Schriften[43]. Die Antwort lautet nach wie vor: der Mensch. Er ist der Schuldige. Sein Siechtum resultiert aus der Schwäche seines Wollens.

 

In heilsgeschichtlicher Perspektive existiert der Mensch nach Augustinus in drei aufeinanderfolgenden Stadien, dem im Paradies bis zum Sündenfall, dem nach dem Sündenfall bis zum Ende der Zeiten mit der wichtigen Zäsur der Menschwerdung Christi und dem seiner Vollendung nach Christi Wiederkunft. Verständlicherweise richtete sich des Kirchenvaters anthropologisches Interesse auf das zweite Stadium, das er im Hinblick auf die Befindlichkeit des Menschen mit einer Krankheit vergleicht. «In diesem sterblichen Körper geboren zu werden, bedeutet, anfangen krank zu sein», heißt es in einer Predigt[44].

Der Mensch konnte sich zwar aus eigener Schuld ins Elend stürzen, befreien daraus vermag er sich nicht. Es fehlt zwar nicht an seinem Genesungswillen, dieser wird aber dann erst zu einem genesenden Willen, wenn ihm die Gnade zu Hilfe kommt[45]. Welche Rolle spielt sie, was vermag sie, und – dies ist von nicht geringerer anthropologischer Relevanz! – was vermag sie nicht? Um auch diese Fragen beantworten zu können, ist abermals ein Blick in die Biographie Augustins aufschlussreich, der sich in den beiden letzten Jahrzehnten seines Lebens gezwungen sah, sich mit der pelagianischen Häresie auseinander zu setzen. Dabei ging es erneut um das Verständnis des Menschen als Gottes Geschöpf.

Pelagius und dessen Anhänger lehrten bezüglich der Gnade Christi, diese bestünde vorzüglich, wenn nicht gar ausschließlich in der Aufforderung Jesu zu einer Lebensführung nach den sittlichen Vorschriften des Evangeliums. Augustinus erkannte darin die Gefahr einer Aushöhlung der vom Apostel Paulus so eindringlich verkündeten, in Christi Kreuz und Auferstehung gründenden Bedeutung der Gnade, die den Glaubenden negativ die Sündenvergebung, positiv die Gotteskindschaft schenkt. Zwar leugneten die Pelagianer die Verführbarkeit der Adamskinder nicht, aber von einer Adamssünde, die sich vererbt, wollten sie nichts wissen. Sie verwiesen auf Personen, deren Vollkommenheit wie z.B. die Hiobs die Bibel selbst rühmend hervorhebt.

Augustin hingegen kam es in seiner Gnadenlehre auf den Sündenstatus aller vor Gott an. Er übersetzte den Kausalsatz in Röm 5,12: «weil alle sündigten», ἐφ᾿ ᾧ πάντες ἥμαρτον, grammatikalisch zwar inkorrekt mit «in quo omnes peccaverunt», «in dem (nämlich Adam) alle sündigten», aber intentional gab er Paulus korrekt wieder. Denn wenn der Apostel im Kontext dieser Stelle betont, dass es ‹durch die Übertretung eines einzigen›, nämlich Adam, ‹für alle Menschen zur Verurteilung› kam, ‹so wird es auch durch die gerechte Tat eines einzigen›, nämlich Christus ‹für alle Menschen zur Gerechtsprechung kommen› (Röm 5,18).

Adams Sünde, ein ‹debitum hereditarium›[46], erbt sich von Generation zu Generation fort. Da Vererbung ein leiblicher Vorgang ist, rückte verständlicherweise der Leib und mit ihm die Geschlechtlichkeit mehr und mehr ins Blickfeld der anthropologischen Reflexion der Kontrahenten. Dabei stieß Augustin auf den erbittertsten Widerstand des Pelagianers Julian von Aeclanum. Dieser, Sohn eines katholischen Bischofs und selbst verheirateter Bischof, ein ebenso dialektisch wie rhetorisch brillanter Intellektueller, vermochte am Zeugungsvorgang als solchem keinen Makel zu entdecken und er fand auch genügend Stellen in der Bibel, die seine Ansicht stützten. Außerdem hatte er physiologische Einsichten anerkannter Autoritäten auf seiner Seite[47].

Augustin hingegen, der in bezug auf die Bewertung des Leibes zwar eine beachtliche Entwicklung durchlief[48], hielt seine Reserve allem Sexuellen gegenüber bis ins hohe Alter aufrecht[49]. Er nahm z.B. den aus den Soliloquien bereits zitierten Satz, «die Sinnenwelt» sei «ganz und gar zu fliehen», in seinen Retractationes nur einschränkend zurück. Er wolle nunmehr allein jene ‹Sinnenwelt› ausgenommen wissen, die es «in einem neuen Himmel und einer neuen Erde» geben werde[50]. Bis zum Eintreffen des Endzustandes bleibt somit im Menschen, auch in dem bereits Gerechtfertigten, die ‹concupiscentia carnalis› wirksam. Denn die Gnade der Rechtfertigung hebe lediglich den Zustand des Angeklagtseins, den ‹reatus›, auf, die Begierlichkeit des Menschen beseitige sie nicht.

Augustins Lehre von der Konkupiszenz gehört deshalb zum integrierenden Bestand seiner Lehre sowohl über den gefallenen als auch über den schon gerechtfertigten Menschen. Nach dem gut recherchierten Artikel im Augustinus-Lexikon von Gerard Bonner ist ‹concupiscentia›[51] (aequivalent mit ἐπιθυμία) ein Terminus technicus des Begehrens, der je nach dem Objekt, das er begehrt, positiv oder negativ konnotiert. Wie Augustinus ausdrücklich feststellt, dominiert das negative Konnotat im Sprachgebrauch auch dann, wenn das Objekt des Begehrens fehlt[52]. Die Bibel selbst und mit ihr die christlichen Schriftsteller verwenden ihn vorrangig in diesem pejorativem Sinn.

Bei Augustin deckt der Begriff in seiner negativen Konnotation die ganze Skala sündhafter Begierden ab wie, um nur ein Beispiel zu nennen, die Herrschsucht[53]. Spricht demnach der Bischof von der ‹concupiscentia carnis›, so ist Subjekt der Begierlichkeit nicht die ‹caro›, sondern, wie schon wiederholt gesagt, die Geistseele. Dennoch scheint Augustin die Konkupiszenz sofern auch an den Leib zu binden, als er sie physiologisch an den Sexualorganen signifikant wahrnehmen zu müssen glaubte. Diese Sicht der ‹concupiscentia carnis› erlaubte es ihm, sich die Erbsünde zu erklären, zumal er sie, wie bereits erwähnt, als eine Wunde betrachtete, die dem ganzen Menschengeschlecht durch die Adamssünde hinzugefügt wurde[54].

In De ciuitate dei legte der Kirchenvater diese seine Auffassung anhand der Erzählung vom Sündenfall aus Gn 3 ausführlich dar. Der bestimmende Gesichtspunkt seiner Exegese ist der Ungehorsam. Das Vergehen der Stammeltern bestand in ihrer aus Stolz motivierten Abwendung von Gott bzw. in der Hinwendung zu niederen Gütern oder, um in der Terminologie Augustins zu sprechen, im ‹Genießen› (frui) dessen, was zum ‹Gebrauch› (uti) bestimmt ist. ‹Ab- und Hinwendung› ist Sache des Willens. Deshalb traf auch die Strafe primär den Willensbereich der Geistseele. Der Wille ging seiner Herrschaft speziell der über die Sexualorgane verlustig, denn «Ungehorsam war durch Ungehorsam vergolten»[55].

Die Unbotmäßigkeit der Sexualorgane manifestiert sich in dem von der Lust begleiteten und in dem mit dem Verlust der Kontrolle darüber einhergehenden Geschlechtsverkehr. «Sie aber (sc. libido) nimmt den ganzen Leib innerlich wie äußerlich in Anspruch und da das Verlangen der Seele sich mit dem sinnlichen Verlangen vereinigt, bringt sie den ganzen Menschen in Wallung. Darauf folgt jene Sinnenlust, mit deren Intensität keine andere körperliche Lust zu vergleichen ist. Auf ihrem Höhepunkt angelangt, löscht sie so gut wie alle Schärfe und Wachsamkeit des Denkens aus»[56].

Wer erkennt in diesen Sätzen nicht Gedanken aus dem eingangs zitierten Hortensiustext wieder? War nicht dort schon von jener Lust die Rede, ‹die größer ist als jede andere› und ‹den Geist hindert, sich auf etwas anderes zu konzentrieren›? Und fragte Cicero nicht: «Wer mit gutem Verstand ausgerüstet, würde es nicht vorziehen, dass uns von der Natur überhaupt keine Lust gegeben worden wäre?» In De civitate dei wird die Frage auf den Ehestand gezielt so formuliert: «Welcher Freund der Weisheit ... der im Ehestand lebt, ... möchte nicht lieber, wenn es möglich wäre, Kinder ohne Wollust erzeugen?»[57] Freilich erfährt der Wille Widerstand über die Sexualorgane selbst, die gelegentlich ihren Dienst versagen, wenn der Mensch sie in den Dienst nehmen will.

Wie seriöse Forschungen zeigen, entnahm Augustinus die Auffassung von der Ausschaltung der Geisteskräfte angesichts der in den Sexualorganen gleichsam lokalisiert gedachten Lust (voluptas) der Philosophie der Stoiker und Neuplatoniker[58]. Er fand indes auch in der Bibel Texte, die ihm solche Auffassungen zu bestätigen schienen, wie den von ihm des öfteren zitierten Vers aus Sap 9,15: «Der gebrechliche Leib belastet die Seele und die irdische Behausung drückt den vieles erwägenden Geist nieder»[59].

 

Ziehen wir ein Resümee, so muss zunächst auf die weite Übereinstimmung zwischen der Anthropologie Augustins und seiner Biographie hingewiesen werden. Biographische Details in den Confessiones liefern sozusagen den Verstehensschlüssel auch zu seiner Anthropologie. Treffend bemerkte schon Dinkler: «Augustin war sich selbst Paradigma ... seine Lehre vom Menschen war die abstrahierte Erkenntnis vom eigenen Sein, das Ergebnis des γνῶθι σεαυτόν. Hier lagen die großen Gefahren für seine Lehre, aber hier wurzelt auch andererseits die Tiefe seines Blickes und die Lebendigkeit seiner Konzeption. ... der augustinische Mensch ist wenig verschieden vom Menschen Augustin»[60].

Seriöse Studien über die psycho-physiologische Konstitution Augustins, auf die wir hier nicht eingehen konnten, machen auf dessen leichte Affizierbarkeit und hohe Sensibilität sowohl in der Jugend wie auch noch im Alter aufmerksam. Den Leib und dessen Bedürfnisse im Schach zu halten, war Augustinus seit der Hortensiuslektüre ein Herzensanliegen, aber auch eine Herausforderung.

Zwar hat der späte Augustin auf den Wandel in seiner geistigen Entwicklung hingewiesen. Dennoch fällt in bezug auf seine Anthropologie bei allem Wechsel in seiner Biographie angefangen von der Hortensiuslektüre bis ins hohe Alter eine Konstante ins Auge, die sich als Spannung zwischen der Geistseele und dem Leib manifestierte. Im pelagianischen Streit trat diese Spannung auch literarisch in ein helles Licht. Der Pelagianer Julian versuchte vergebens, Augustin auf die Defizite in seiner Anthropologie hinzuweisen, indem er die Sexualität in der Ehe und die damit notwendig gegebene Konkupiszenz als gottgewollt verteidigte. Wegen der Verurteilung der die Gnade dem freien Willen hintansetzenden Häresie der Pelagianer konnte sich ihre Auffassung von einer gottgewollten Sexualität in der Kirche nicht durchsetzen.

Augustin ließ sich auf rein biologisch-physiologische Argumente in seiner Anthropologie nicht ein. Er hielt die Prinzipien seiner Anthropologie sowohl für philosophisch-metaphysisch sowie auch für theologisch abgesichert und deshalb für schlüssig. Seine Reflexionen über den Menschen beschränken sich, wie gezeigt, nicht auf dessen gegenwärtigen Status. Sie überschreiten heilsgeschichtlich betrachtet zwei Grenzen, einmal rückwärts ins Paradies, sodann vorwärts in den Zustand am Ende der Zeiten. Die ganze Menschheit existiert gegenwärtig ‹als eine von Gott entfremdete Masse›[61]. Der wahre Mensch ist nicht der entfremdete, sondern der von aller Entfremdung befreite, der Erlöste. Deshalb ist auch der nicht auf dem Wege der ‹concupiscentia carnis› inkarnierte Christus der wahre Mensch – Gottes Ebenbild, die ‹imago dei› schlechthin.

Nun sind es gerade diese in der Ontologie wie in der Offenbarungstheologie gründenden Prinzipien, die, um nochmals auf unser Rahmenthema zu sprechen zu kommen, eine Vorrangstellung des Mannes gegenüber der Frau schlicht verunmöglichen. Solche Möglichkeiten gab es gewiss bei einer vorzüglich die Leiblichkeit des Menschen und die jeweils geltenden sozialen Verhältnisse als Prinzipien reflektierenden Anthropologie. Belege dafür gibt es tausendfach in allen Religionen und in allen Weltanschauungen – auch in den christlichen der ausgehenden Spätantike.

Die Kritik an der Anthropologie Augustins richtet sich heutzutage mehr den je auf die von ihm empfohlene Enthaltsamkeit. Dazu ist zu sagen, dass er wie übrigens auch andere christliche Schriftsteller seiner Zeit die nicht zuletzt in der Verkündigung von der Naherwartung der Wiederkunft Christi gründenden Motive zur Enthaltsamkeit nicht mehr deutlich sah. Deutlich sah er aber deren Präferenz in seiner auch ontologisch fundierten und von einer Naherwartung unabhängigen Theozentrik. Aufschlussreich dafür ist sein berühmtes Gebet in den Soliloquien. Es artikuliert aufs Schönste sein auf Gott hin ausgerichtetes Selbst- und Daseinsverständnis.

«Lass mich dich suchen, Vater, befreie mich vom Irrtum. Mir, dem dich Suchenden begegne nichts an Stelle deiner. ... Wenn aber in mir die Sehnsucht nach Überflüssigem ist, dann läutere du selbst mich; mach, dass ich fähig werde, dich zu schauen. Was im übrigen das Heil meines sterblichen Leibes betrifft, so überantworte ich ihn, wie lange er mir auch zum Nutzen ist, dir, weisester und bester Vater, ebenso, die ich liebe. Für den Leib will ich erbitten, was du zur gegebenen Zeit mir nahe legen wirst. Nur um das Eine bitte ich deine allerhöchste Barmherzigkeit: kehre du mich vollends zu dir hin und lass nicht zu, dass sich mir, indem ich zu dir hin strebe, irgendetwas daran hindere. Befiehl du mir, dass ich solange ich meinen Leib trage und schleppe, rein, mutig, gerecht und klug sei, ein Mensch, vollendet in der Liebe und im Empfang deiner Weisheit, würdig, dass du in mir wohnest und ich selbst ein Bewohner deines glückseligsten Reiches sei. Amen, Amen»[62].

An diesen Sätzen wie übrigens auch an dem Eingangs zitierten ‹Gott und die Seele will ich erkennen› hatte der greise Augustin nichts auszusetzen.

 

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[1] Kritik der reinen Vernunft, A. 805; B. 833.

[2] Siehe dazu das aufschlussreiche Vorwort zum Sammelband Philosophische Anthropologie heute, Hrsg. R. Roček/O. Schatz, München 21974, 7-18.

[3] P. Ricœur, Liberté in: Encyclopedia Universalis 9 (1971) 979-985, 984 mit Bezug auf G.W.F. Hegel, Philosophie des Rechts § 124.

[4] Sol. 1,7.

[5] Beata u. 7: «uidetur ex anima et corpore nos esse compositos»; ord. 2,31: «homo est animal rationale mortale».

[6] Mor. 1,52: «homo igitur ut homini apparet, anima rationalis est mortali atque terreno utens corpore».

[7] Um diese Zeit verfasst er auch die Schriften De immortalitate animae sowie De animae quantitate.

[8] Conf. 3,7.

[9] Siehe dazu den Text, Cic. Hort. frg. 84 ed. Grilli (Milano 1962) in deutscher Übersetzung zitiert bei E. Feldmann, Das augustinische Menschenbild, in: Was ist der Mensch? Aktuelle Fragen der Theologischen Anthropologie (Hrsg. G. Lange), Bochum 1993, 49-72, 65.

[10] Augustin spricht davon in cont. 18.

[11] Acad. 2,5.

[12] Zum Terminus bei Augustinus: ciu. 5,9. Siehe auch J. Rief, Der Ordobegriff des jungen Augustinus, Paderborn 1962.

[13] Plot. 3,8 Περὶ φύσεως καὶ θεωρίας καὶ τοῦ ἑνός. Text und Übersetzung in der Ausgabe R. Harder, Plotins Schriften, Bd. IIIa., S. 1-33 mit Anmerkungen in IIIb., S. 363-380. Nach A. Richter, Plotins Lehre vom Sein und die metaphysische Grundlage seiner Philosophie, Halle 1867, Neudruck Aalen 1968, S. 23 bietet die Enneade 3,8 gleichsam das Grundgerüst der Philosophie der Neuplatoniker.

[14] Siehe Plot. 4,8.

[15] E. Dinkler, Die Anthropologie Augustins, Stuttgart 1933, S. 29 mit Verweis auf Plot. 5,9,5.

[16] Es gilt also «Geist zu werden», das will sagen: «die eigene Seele dem Geiste anzuvertrauen», Plot. 6,9,3, zitiert bei Dinkler, op. cit., S. 31, Anm. 1.

[17] Über Plotins Leben und über die Ordnung seiner Schriften 1,1. Plotins Schriften, Bd. Ve: Anhang, Hamburg 1958.

[18] Sol. 1,24: «Unum est quod tibi possum praecipere; nihil plus novi: penitus esse ista sensibilia fugienda ...».

[19] Vera rel. 72.

[20] Zur Adaptation dieser Aufstiegslehre bei Augustinus: G. Madec, Ascensio, ascensus: AL 1 (1986-1994) 465-475.

[21] C. Mayer, Caro-spiritus: AL 1 (1986-1994) 743-759.

[22] Siehe dazu auch conf. 7,25.

[23] Retr. prol. 3.

[24] Siehe den Brief an Bischof Valerius Epistula 21; dort 3: «debeo scripturarum eius medicamenta omnia perscrutari».

[25] Zur Datierung dieser Briefe: T. G. Ring, Aurelius Augustinus. Schriften über die Gnade. Prolegomena I: Die Auslegung einiger Fragen aus dem Brief an die Römer (eingeleitet, übertragen und erläutert), Würzburg 1989, S. 11sq.; Id., Prolegomena II: Die Auslegung des Briefes an die Galater. Die angefangene Auslegung des Briefes an die Römer. Über dreiundachtzig verschiedene Fragen: Fragen 66-68 (eingeleitet, übertragen und erläutert), Würzburg 1997, S. 25sq., 47sq., 62sq.

[26] Zu den ersten beiden Auslegungen Augustins über die Genesis: D. Weber, De Genesi aduersus Manichaeos sowie De Genesi ad litteram imperfectus liber: AL 3 (2004) sub prelo.

[27] Zur Datierung einiger Enarrationes in die Presbyterzeit Augustins: H. Müller, Enarrationes in Psalmos. A. Philologische Aspekte: AL 2 (1996-2002) 804-838, S. 806sq.

[28] J. Bauer, Bibeltheologisches Wörterbuch, Graz/Wien/Köln 21962, 828-842, S. 829.

[29] Conf. 4,1.22.

[30] Conf. 10,15: «ergo animus ad habendum se ipsum angustus est, ... multa mihi super hoc oboritur admiratio, stupor adprehendit me».

[31] Ib. 10,50: «... in cuius oculis mihi quaestio factus sum, et ipse est languor meus».

[32] Zu Plotin und Augustin siehe J. Trouillard, L’anthropologie et son histoire, in: Revue des sciences religieuses 28 (1954) 286-291.

[33] Dinkler, op. cit., S. 20. Zum Folgenden ebd., S. 10-22 sowie C. Mayer, Caro-spiritus.

[34] In den Confessiones hebt Augustinus im Nachhinein all das gebührend und kritisch ans Licht, was er dort an zentralen Inhalten christlicher Verkündigung nicht zu lesen bekam. Cf. conf. 7,13sq. mit den wiederholten «legi ibi, ... non ibi legi».

[35] K. Pollmann, Doctrina christiana (De-): AL 2 (1996-2002) 551-575.

[36] H. Chadwick, Frui-uti: AL 3 (2004) sub prelo.

[37] Op. cit. 247.

[38] Zum Primat des Willens B. Groethuysen, Philosophische Anthropologie, München/Berlin 1928, S. 82.

[39] Ciu. 14,6: «Voluntas est quippe in omnibus: imo omnes nihil aliud quam voluntates sunt».

[40] Cf. trin. 14,10.

[41] G. Bonner, Cupiditas: AL 2 (1996-2002) 166-171.

[42] Conf. 8,21.

[43] C. Iul. 5,26.

[44] En. Ps. 102,6.

[45] Siehe den Artikel von V.H. Drecoll, Gratia: AL 3 (2004) sub prelo.

[46] S. Guelf. 9,2: « debitores omnes eramus, cum debito hereditario omnes nascuntur».

[47] Zur Sache Vererbung aufschlussreich: E. Lesky, Die Zeugungs- und Vererbungslehren der Antike und ihr Nachwirken, Wiesbaden 1951; zu Julian F. Refoule, Julien d’Eclane, théologien et philosophe: Rech SR 52 (1964) 42-84.233-247.

[48] Siehe M.R. Miles, Augustine on the Body, Mossoula, Mont. 1979; ead., Corpus: AL 2 (1996-2002) 6-20.

[49] R. Goeden, Zur Stellung von Mann und Frau, Ehe und Sexualität im Hinblick auf Bibel und Alte Kirche, (Dissertation) Göttingen 1969, für Augustinus S. 122-132.

[50] Retr. 1,4.3: «... ne putaremur illam Porphyrii falsi philosophi tenere sententiam, qua dixit omne corpus esse fugiendum. non autem dixi ego: omnia sensibilia, sed ‹ista›, hoc est corruptibilia; sed hoc potius dicendum fuit, non autem talia sensibilia futura sunt in futuri saeculi caelo novo et terra nova».

[51] 1 (1986-1994) 1113-1122; id., Libido and Concupiscentia in St. Augustine: God’s Decree and Man’s Destiny. Studies on the Thought of Augustine of Hipppo, London 1987, XI 303-314.

[52] En. Ps. 118,8,3: « ... cum autem non additur quid concupiscatur, sed sola ponitur, nonnisi mala intellegitur».

[53] Cf. ciu. 1, praef.; 3,14.

[54] Nupt. et conc. 1,26: «hoc generi humano inflictum vulnus a diabolo quidquid per illud nascitur cogit esse sub diabolo».

[55] Ciu. 14,15: «denique, ut breviter dicatur, in illius peccati poena quid inoboedientiae nisi inoboedientia retributa est? nam quae hominis est alia miseria nisi adversus eum ipsum inoboedientia eius ipsius, ut, quoniam noluit quod potuit, quod non potest velit?»

[56] Ciu. 14,16: «haec autem non solum extrinsecus, verum etiam intrinsecus vindicat totumque commovet hominem animi simul affectu cum carnis appetitu coniuncto atque permixto, ut ea voluptas sequatur, qua maior in corporis voluptatibus nulla est; ita ut momento ipso temporis, quo ad eius pervenitur extremum, paene omnis acies et quasi vigilia cogitationis obruatur».

[57] Ib.

[58] G. Bonner, Concupiscentia 1119 mit Verweis auf ciu. 14,8sq., ferner E. Dinkler, op. cit., S. 249; H. Chadwick, Enkrateia: RAC 5 (1962) 343-365, S. 364.

[59] Etwa ein halbes Dutzend mal zitiert, so in ciu. 14,3: «et tunc enim erit, sed quia corruptibile non erit, non gravabit. ‹adgravat› ergo nunc ‹animam corpus corruptibile, et deprimit terrena inhabitatio sensum multa cogitantem› [Sap 9,15]. verum tamen quia omnia mala animae ex corpore putant accidisse, in errore sunt».

[60] Op. cit., S. 251f.

[61] S. 293,8 «massa ab illo (sc. deo) per Adam alienata», cf. C. Mayer, Alienatio: AL 1 (1986-1994) 228-233, S. 230.

[62] Sol. 1,6: «fac et me, pater, vindica me ab errore; quaerenti te mihi nihil aliud pro te occurrat. si nihil aliud desidero quam te, inueniam te iam, quaeso, pater. si autem est in me superflui alicuius adpetitio, tu ipse me munda et fac idoneum ad videndum te. ceterum de salute huius mortalis corporis mei, quamdiu nescio, quid mihi ex eo utile sit vel eis, quos diligo, tibi illud conmitto, pater sapientissime atque optime, et pro eo, quod ad tempus admonueris, deprecabor. tantum oro excellentissimam clementiam tuam, ut me penitus ad te convertas nihilque mihi repugnare facias tendenti ad te iubeasque me, dum hoc ipsum corpus ago atque porto, purum, magnanimum, iustum prudentemque esse perfectumque amatorem perceptoremque sapientiae tuae et dignum habitatione atque habitatorem beatissimi regni tui. amen, amen».

PAPST BENEDIKT XVI. UND DER KIRCHENVATER AUGUSTINUS

von Cornelius Petrus Mayer OSA

Die in Würzburg erscheinende Zeitung Die Tagespost veröffentlichte in ihrer Nr. 105 vom 2. 9. 2006, S. 23, anlässlich des Papstbesuchs vom 9.-14. 9. 2006 unter der Überschrift «Ein roter Faden durch die Schriften. Die Themen des Kirchenvaters Augustinus prägen seit mehr als fünfzig Jahren die Publikationen des Theologen Josef Ratzinger» folgenden Beitrag:

Die Laufbahn eines Wissenschaftlers beginnt in der Regel mit der Dissertation. Sie gleicht der ersten Liebe und prägt das Leben eines Gelehrten aufs Nachhaltigste. In den lesenswerten «Erinnerungen (1927-1977). Aus meinem Leben» erzählt Josef Ratzinger schon als Kardinal, wie es zur Themenwahl seiner Doktorarbeit kam. Unter seinen akademischen Lehrern rühmt er den von ihm mit Vorliebe ‹Meister› genannten Fundamentaltheologen Gottlieb Söhngen. Kennzeichnend sei für diesen gewesen, dass er von den großen philosophischen und theologischen Quellen her dachte. Besonders beeindruckt habe ihn dessen Leidenschaft für die Wahrheit und die Entschiedenheit des Fragens nach dem Grund und dem Ziel des Wirklichen.

Im Sommer 1950 sei in der theologischen Fakultät in München Söhngen an der Reihe gewesen, die alljährliche Preisaufgabe zu stellen, die dem Gewinner zugleich das Prädikat summa cum laude für eine Promotionsarbeit sicherte. Söhngen überredete Ratzinger, der sich in die Pflicht genommen fühlte, denn um diese Zeit las er eifrig die Schriften der Kirchenväter und er hatte gerade auch ein Augustinus-Seminar seines Meisters besucht. Das gestellte Thema lautete: «Volk und Haus Gottes in Augustins Lehre von der Kirche». Das Ja zu dieser Themenwahl zählt zweifelsohne mit zu den Sternstunden im Leben Benedikts XVI., dessen Bearbeitung stellte nämlich die Laufbahn seines Lebens auf ein Gleis, das vom Denken des Kirchenvaters Augustinus geprägt, mit der Lehre über die Kirche zugleich auch die Liebe zur Kirche zum Ziel hatte.

Freilich gibt es schon in den geistigen Anlagen überraschend viel Gemeinsames zwischen Benedikt XVI. und Augustinus. Jener weiß zu berichten, dass ihm das Lernen leicht fiel (Erinnerungen, 28), dieser dass ihm rasche Auffassungsgabe und scharfer Verstand zu eigen war (Bekenntnisse 4,30). Jener erhoffte sich bereits vom Universitätsstudium, aufgrund des erworbenen Wissens möglichst intensiv und extensiv «in die geistigen Auseinandersetzungen der Gegenwart eindringen» zu können (Erinnerungen 52), dieser gilt als größter Apologet der Kirche, weil er seit seiner Bekehrung zum Christentum die Lehre der Kirche mit der ihm eigenen Leidenschaft verteidigte. Der christliche Glaube schließt nach jenem Rationalität und Intelligibilität nicht aus, dieser erteilte einem über das Mysterium der Trinität nachdenkenden Zeitgenossen den Rat, er möge dabei den Intellekt nicht gering schätzen: «intellectum vero valde ama» (Briefe 120,13).

Die Liste solcher strukturellen Parallelen ließe sich leicht erweitern. Es sei lediglich noch auf die außergewöhnliche Sprachkompetenz sowie auf das reiche literarische Œuvre beider hingewiesen. Augustinus war von Beruf Professor der Grammatik und der Rhetorik. In seinem Werk «Über die christliche Wissenschaft» 4,27 verlangt er vom vollendeten Redner, dieser möge bei seinen Reden allem voran auf das Lehren der Wahrheit bedacht sein (docere), sodann auf das Bewegen zum Tun des Guten (movere) und schließlich (wem dies gegeben ist) auf das Ergötzen durch wohlformulierte Sätze (delectare). Josef Ratzinger beherrscht diese Bedingungen guter Rhetorik meisterhaft. Die Liste seiner Publikationen umfasst über 600 Titel, wobei die zahlreichen Texte von Gremien, Kommissionen und Dokumenten, an denen er maßgebend und wahrscheinlich auch federführend mitgewirkt hat, in diese Liste nicht aufgenommen sind. Von Augustinus sind uns rund 100 Werke (manche voluminöse) überliefert – von den Predigten (immerhin 500 überlieferte) fehlt das Neunfache von den Briefen (immerhin 246 überlieferte) fehlt das Achtfache.

Augustinische Themen durchziehen das Schrifttum Ratzingers wie ein roter Faden. Zu seiner Enzyklika «Gott ist die Liebe» bemerkt Karl Kardinal Lehmann, sie schöpfe aus der Fülle des christlichen Glaubens. «In den 36 Anmerkungen werden die Kirchenväter aus Ost und West, die Päpste des letzten Jahrhunderts, das Zweite Vatikanische Konzil und vor allem die Bibel in beiden Testamenten gehörig zu Wort gebracht. ... Natürlich hat der hl. Augustinus bei dem Papst, der schon vor fast 55 Jahren seine Doktorarbeit über ihn gemacht hat, und den er seither ständig begleitet, einen hohen Rang» (Herder-Ausgabe 2006, 137).

Gewiss nimmt die Gnadenlehre in Augustins Schrifttum einen breiten Raum ein, dennoch kulminiert dessen Theologie in der Lehre von der Kirche. Die Kirche ist sozusagen die Plattform, von der aus Augustinus die Themen des christlichen Glaubens in den Blick nimmt. Aus diesem Grunde wurden schon dem Theologiestudenten Ratzinger die Bücher des Franzosen Henry de Lubac «Der Katholizismus» und die «Betrachtungen über die Kirche» zur Schlüssellektüre, weil sie es ihm ermöglichten, aus ihrem Horizont heraus in das Gespräch mit Augustinus einzutreten. Zum Bund der favorisierten Theologen zählten weiter Hans Urs von Balthasar und Yves Congar – alle ausgewiesene Kenner der Werke des Kirchenvaters.

Obgleich es bereits in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts umfangreiche Monographien zum vielerörterten Thema über den Kirchenbegriff bei Augustinus gab, so gelang es doch dem jungen Theologen Ratzinger, mit seiner Dissertation neue Gesichtspunkte und Ergebnisse vorzulegen. Haus Gottes ist nicht der Tempel, sondern die Gemeinde, Gottes Volk, die Kirche. Und diese heißt bei Augustinus im Anschluss an den Apostel Paulus mit Vorliebe «Leib Christi», der sich vorzüglich in der kultischen Feier der Eucharistie als gelebte «caritas» und verwirklichte «unitas» darstellt. Der Kirchenvater sprach gerne im Hinblick auf die Kirche als Leib des Hauptes Christus vom «ganzen Christus- totus Christus». Haupt und Leib bilden den einen Christus, der sich selbst liebt: «unus Christus amans seipsum» (Kommentar zum Ersten Johannesbrief 10,3). Mit dieser von Rezensenten durchwegs als hervorragende Leistung bewerteten Dissertation hat Josef Ratzinger die Grundlagen für seine Kompetenz als Peritus, als Konzilstheologe und Berater von Kardinal Frings, während des Zweiten Vatikanums, dessen Hauptthema die Kirche sein sollte, gelegt.

Nachdem ihm dann 1977 die Leitung der Erzdiözese München-Freising anvertraut wurde, begründete er die Wahl seines Leitspruches «Mitarbeit der Wahrheit» erneut und sicher auch bewusst mit diesem augustinischen Programm: Der Glaube müsse allzeit der Frage nach dessen Wahrheitsgehalt standhalten. Mit Verve verteidigte er als Präfekt der Glaubenskongregation die 1998 veröffentlichte Enzyklika «Fides et ratio». Das Kernproblem, um das es dieser Enzyklika gehe – so der Kardinal –, sei die Frage nach der Wahrheit. Trotz des gegenwärtig vorherrschenden Zweifels an der Fähigkeit der menschlichen Vernunft, die Wahrheit erkennen zu können, dürfe der offenbarte Glaube vor dem Anspruch auf Rationalität und Intelligibilität nicht kapitulieren. Der Wahrheitsanspruch des Glaubens besitzt natürlich wie die zu verkündigende und verkündigte Liebe eine metaphysische, eine auf Dauer angelegte Dimension. In seinen Bekenntnissen hat Augustinus diesen Dreiklang von Wahrheit, Liebe und Ewigkeit mit den ihm eigenen Glanz und Prägnanz so zum Ausdruck gebracht: «O aeterna veritas et vera caritas et cara aeternitas! – O ewige Wahrheit und wahre Liebe und geliebte Ewigkeit!» (7,16). Mit diesen drei begrifflichen Größen hat es das Christentum zu tun.

Das bischöfliche Wappen Benedikts XVI. schmücken eine Muschel und ein Bär. Die Wahl dieser Symbole hat abermals viel mit dem Kirchenvater Augustinus zu tun. Die Muschel erinnere ihn an die Legende vom spielenden Knaben, der das Meer in eine Grube zu schöpfen versuchte. Es sei ein Hinweis auf seinen «großen Meister Augustinus» und zugleich Hinweis auf seine eigene theologische Arbeit, «Hinweis auf die Größe des Geheimnisses, das weiter reicht als all unsere Wissenschaft». Ebenso erinnere ihn das Symbol des Bären an eine Meditation Augustins zum Psalm 72 (73), 23. Der Vers lautet: «Wie ein Lasttier bin ich vor dir. Dennoch bin ich stets bei dir». Darin erblicke Augustinus ein Bild seiner selbst unter der Last des bischöflichen Amtes. Dazu der schon in Rom in der Glaubenskongregation waltende Kardinal: «Er (Augustinus) hatte das Leben eines Gelehrten gewählt und war von Gott zum Zugtier bestimmt worden – zum braven Ochsen, der den Karren Gottes in dieser Welt zieht. Wie oft hat er aufbegehrt gegen all den Kleinkram, der ihm auf diese Weise auferlegt war und ihn an der großen geistigen Arbeit hinderte, die er als seine tiefste Berufung wusste. Aber da hilft ihm der Psalm aus aller Bitterkeit heraus: Ja, freilich, ein Zugtier bin ich geworden, ein Packesel, ein Ochs – aber gerade so bin ich bei dir, diene dir, hast du mich in der Hand. Wie eben das Zugtier dem Bauern am nächsten ist und ihm seine Arbeit tut, so ist er gerade in solchem demütigen Dienst ganz nahe bei Gott, ganz in seiner Hand, ganz Werkzeug – nicht näher könnte er bei seinem Herrn sein, nicht wichtiger für ihn. ... Inzwischen habe ich», so fährt der Kardinal weiter, «mein Gepäck nach Rom getragen und wandere seit langem damit in den Straßen der Ewigen Stadt. Wann ich entlassen werde, weiß ich nicht, aber ich weiß, dass auch mir gilt: Dein Packesel bin ich geworden, und so, gerade so bin ich bei dir» (Erinnerungen 179f.).

Welch ein Bekenntnis zur Kirche und welch ein Bekenntnis zum Dienst in und an der Kirche! Unbestreitbar ist Papst Benedikt XVI. ganz und gar der Theologe Josef Ratzinger. Ist er gerade als solcher nicht auch ein Augustinus redivivus – ein zweiter Augustinus?

VORSTAND

Vorsitzender:
<span style="background-color: rgb(0, 0, 0); color: rgb(0, 0, 0);"><spacer type="block" height="6" width="1"></span>
Der alte und der neue Präsident der Gesellschaft zur Förderung der Augustinus-Forschung e.V.  Reinhold Vöth als Präsident der Bayerischen Roten Kreuzes im Gespräch mit Dr. Thomas Goppel als MdL und Bayerischer Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen
Der alte und der neue Präsident der Gesellschaft zur Förderung der Augustinus-Forschung e.V. Reinhold Vöth als Präsident der Bayerischen Roten Kreuzes im Gespräch mit Dr. Thomas Goppel als MdL und Bayerischer Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen
<span style="background-color: rgb(0, 0, 0); color: rgb(0, 0, 0);"><spacer type="block" height="6" width="1"></span>

Dr. Thomas Goppel
Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Mitglied des Landtages

Stellvertretende Vorsitzende:

Dipl.-Volkswirt Dr. Dr.h.c. Adolf Bauer
Bischöflicher Finanzdirektor, Bürgermeister der Stadt Würzburg

Dr. med. Gottfried Schwabe
Würzburg

Schatzmeister:

Hans-Dieter Greulich
Direktor der Liga-Bank, Würzburg

Geschäftsführer:

Prof. Dr. Dr.h.c. Cornelius Mayer OSA Würzburg

Schriftführerin:

Regina Einig
Würzburg

Beisitzer:

Hans Grimm
Unternehmensberater, Kelkheim / Ts.

Dr. jur. Heinz Krug
Präsident der Bayerischen Versicherungskammer a.D., München

Prof. Dr. Martin Polke
Direktor der Bayer AG a.D., Köln

 

KURATORIUM

Vorsitzender:

Prof. Dr. Ehrenfried Pausenberger
Emeritus für Betriebswirtschaftslehre an der JLU, Gießen

Dr. Urs Breitenstein
Verlagsdirektor, Basel

P. Raimund Klinke OSA
Provinzial der Deutschen Augustiner-Ordensprovinz, Würzburg

 

Prof. Dr. Dr.h.c. Cornelius Mayer OSA Mitglied des Vorstandes laut Satzung § 7.3

Dr. Christian Overstolz
ehem. Inhaber des Schwabe Verlages, Basel

Fr. Dr. Robert F. Prevost OSA
Generalprior des Augustinerordens, Rom

Prof. Dr. Joseph Kardinal Ratzinger
Prefetto della Sacra Congregazione per la Dottrina della Fede, Città del Vaticano
bis zu seiner Wahl als Papst Benedikt XVI.

Prof. Wolfgang Sawallisch
Musikdirektor der Philadelphia-Orchesters

Prof. Dr. Paul-Werner Scheele
Bischof em. von Würzburg

Prof. Dr. Christian Seidel
Vorstandsmitglied der Dresdner Bank AG München

Prof. Dr. Friedrich Kardinal Wetter
Erzbischof von München und Freising

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Thursday, 26. April 2007
Was ist Arbeit in Deutschland wert?Sendetermin: 01.05.2007,

Die Lohnsklaven

Was ist Arbeit in Deutschland wert?

Das Erste[ARD]
Sendetermin: 01.05.2007,

20:15 Uhr
 

Nick R. hat einen Stressjob. Jeden Tag stellt er acht Stunden lang für den Berliner Senat die Behördenpost zu, wie zum Beispiel Bußgeldbescheide. Am Ende des Monats bekommt er dafür rund 800 Euro netto - zu wenig, um sich, seine Frau und das Baby zu ernähren. Vielen Menschen geht es noch schlechter als Nick R. Zwischen zwei und vier Millionen arbeiten - nach unterschiedlichen Hochrechnungen - schon heute für Löhne, die das Existenzminimum nicht abdecken. Und das, obwohl sie es sich bequem machen und Hartz IV beantragen könnten. Diese Menschen sind oft hoch motivert, fleißig, aber auch verzweifelt darüber, wie es sein kann, dass man in Deutschland unter Umständen nicht mehr von seiner Hände Arbeit leben kann.

Mit welchen Tricks setzen Arbeitgeber die Löhne auf ein solches Niveau? Betroffen von Hungerlöhnen von zum Teil nur 2 Euro 50 ist vor allem der Dienstleistungsbereich, z. B. Mitarbeiter von Wachdiensten, Friseure, Floristen, Hotelangestellte, Beschäftigte in der Fleischbranche oder private Briefzusteller. Der Film geht den Ursachen des Lohndumpings nach und untersucht die Folgen, die solch niedrige Löhne für die Betroffenen, aber auch für die Betriebe haben. Die Autoren stellen auch die Frage, ob die derzeit diskutierten Modelle - einschließlich Mindestlöhne - überhaupt die Probleme lösen können oder ob sie zu Missbrauch und Umgehungstatbeständen einladen.

Anhand von eindrücklichen Beispielfällen aus unterschiedlichen Branchen gibt der Film einen Einblick in die bedrückenden Lebensumstände von Menschen, die für einen Hungerlohn arbeiten. Und das, obwohl Hartz IV ihnen oft genauso viel Geld brächte und leichter zu bekommen wäre. Der Film beleuchtet aber auch die andere Seite, stellt dar, wer die Profiteure dieses Systems sind.

Sendetermine:
Samstag, 28.04.2007, 18:05 Uhr
Dienstag, 01.05.2007, 15:10 Uhr
Dienstag, 01.05.2007, 20:15 Uhr

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Wednesday, 25. April 2007
Wie "Globale Telekommunikationskonzerne" sich durch Globalisierung bevorteilen....

....oder woher die Gewaltvideos und pornographischen
Videos und deren Abzocke durch unsere Kinder verbreitet werden und Gruppierungen wie die Scientology als Dachverband intruniert sind ;aber die UNO es zulassen tut!

Nicht zuvergessen zur Zeit mit den ganzen Virenüberschwemmungen im Internet durch Beihilfe der Telekom,Microsoft und Google um ein neues "2"Internet zu installieren nur für die und deren illitären Reichen

Falls jemand zur Zeit mit dem Internet starke Probleme hat,
dann wenden Sie sich doch u.a. an die hier genannten Adressen"worldwide".Vielleicht hilft auch der "GLOS".

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Die net mobile AG bringt das mit, was Ihre Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner von Ihnen erwarten: hohe Qualitätsstandards, Erfahrung und ein klares Ziel vor Augen:
 
Qualität verpflichtet: Mit dem Einstieg in das Geschäft der mobilen Anwendungen und Mehrwertdienste positionierte sich die net mobile als europäischer First Mover in einem der attraktivsten Wachstumsmärkte. Seit der Gründung hat die net mobile AG eine Vielzahl von strategische Partnerschaften mit Anbietern von Inhalten und Technologieunternehmen geschlossen. Zu den Bedeutensten der jüngsten Zeit gehört sicher die Partnerschaft mit Universal sowie mit RTL2.
 
Erfahrung hat viele Seiten - darum steht ein Team erfahrener Fach- und Führungskräfte an der Spitze der net mobile AG. Mit Theodor Niehues, Kai Markus Kulas, Dieter Plassmann und Frank Hartmann verfügt die net mobile AG über ein exzellentes Top-Management, das aufgrund der vorherigen Führungsfunktion bei führenden Unternehmen der Telekommunikationsbranche direkten Zugang zu allen wichtigen Anbietern des europäischen Marktes hat. Als Mitglieder des Aufsichtsrates konnten als Vorsitzender Dr. Michael Briem, Dr. Ralf-Peter Simon und Alexander Straub gewonnen werden.
 

Theodor Niehues (CEO) - Dieter Plassmann (CTO) - Kai Markus Kulas (CPO) - Frank Hartmann (CFO)

 
Unser Ziel: uns als einer der Top-3-Anbieter für mobile Mehrwertdienste im europäischen Markt zu etablieren.
 
Unsere USPs - oder was uns von anderen unterscheidet

  • Unseren Kunden gehört unser Herz
    Harmonische Zusammenarbeit ist unser Ziel. Denn dort wo die Chemie stimmt, entsteht Vertrauen, und wo Vertrauen entsteht, ist Platz für Außergewöhnliches. - Unsere Kunden und unsere Partner sind unserer Antrieb und unser Stolz.

  • Speed
    Ideen schreien nach Leben: Wir greifen schnell und flexibel Ihre Inspirationen auf und realisieren sie.

  • Perfektion
    Liebe zum Detail und Perfektionismus machen Spaß - das sieht man auch an unseren Produkten.

  • Human Capital
    Wir kennen uns, wir verstehen uns und wir arbeiten gern zusammen. Individualismus schafft Synergie. Wissen schaffen macht Spaß!

  • Qualität
    Qualität ist alles - aber was ist eigentlich Qualität? Für uns heißt Qualität, dass jeder einzelne von uns alles gibt. Unser Ziel satte 100% - irren ist menschlich: 99,9% zu erreichen. Und wenn dann doch 0,1% dazwischenkommen, arbeiten wir schnell und zuverlässig daran und sorgen dafür, dass wir denselben Fehler nicht zweimal machen.

 



Profil

Die net mobile AG auf einen Blick

Gründung:
Oktober 2000
Branche:
Mobile Business Processing  
Geschäftsfelder:
Kommunikationstechnologie
Informationstechnologie  
Standorte:
Sitz in Düsseldorf
Tochtergesellschaft in Frankfurt a. M.
1 Repräsentanz in Shanghai/Volksrepublik China
Ende des Geschäftsjahres:
30. September des Jahres
Grundkapital:
6.523.550 € 
Umsatzerlöse 2005/06:
50,037 Mio. €
Mitarbeiter:
Im Inland 70 Mitarbeiter, davon 5 Auszubildende, 2 in Teilzeit und 4 Vorstände  
Vorstand:
Theodor Niehues (CEO)
Kai Markus Kulas (CPO)
Dieter Plassmann (CTO)
Frank Hartmann (CFO)  
Aufsichtsrat:
Dr. Michael Briem (Vorsitzender)
Dr. Ralf-Peter Simon
Herr Alexander Straub


Partner

e-plus hat sich im deutschen Mobilfunkmarkt als ein innovatives Unternehmen etabliert und ist in vielen Geschäftsfeldern Vorreiter für die gesamte Branche. Dieses Standing bringt eine große Verantwortung mit sich, der sich E-Plus immer wieder stellt.

Mittels i-mode kann E-Plus heute schon die Zukunft der schnellen, farbigen Info-, Service- und Entertainmentwelt liefern, für Kunden ein echter Mehrwert. So können sich Kunden und Partner schneller informieren und schneller reagieren, mehr wissen und besser kommunizieren.

Das Angebot von E-Plus Diensten und Services wird mit dem Start von UMTS (Universal Mobile Telecommunication System) noch vielfältiger. E-Plus gehört zu den Unternehmen, die in den nächsten Jahren in Deutschland ein modernes UMTS-Netz aufbauen und betreiben werden.

Mit e-plus arbeitet die net-mobile AG in unterschiedlichen Bereichen zusammen.

O2 (Germany) GmbH & Co. OHG ist ein Tochterunternehmen von mmO2 plc und deckt den gesamten Telekommunikations- bedarf seiner Mobilfunkkunden ab.

Mit seiner eigenen, umfangreichen Netzinfrastruktur bietet O2 neben innovativen Postpaid- und Prepaid-Produkten auch mobile Datendienste auf Basis der GPRS-Technologie. Das Unternehmen wird zudem Produkte für die nächste Mobilfunkgeneration UMTS auf den Markt bringen. mmO2 plc hat 20,1 Millionen Kunden in Großbritannien, Irland und Deutschland.

Mit O2 arbeitet die net-mobile AG in unterschiedlichen Bereichen zusammen.

T-Mobile startete 1993 als wirtschaftlich selbstständige Gesellschaft das operative Geschäft. Heute gehört das Unternehmen zu den erfolgreichsten Mobilfunkbetreibern Europas und betreibt hier das größte GSM-Netz des Kontinents. Mit mehr als 26,3 Millionen (Stand: Ende Dezember 2003) Kunden ist T-Mobile Marktführer in Deutschland.

Zu den wichtigsten Aufgaben von T-Mobile gehört derzeit die Entwicklung und Umsetzung neuer Anwendungen im Bereich Mobile Multimedia. Hier setzt das Unternehmen immer wieder neue Branchenmaßstäbe.

Ein Schwerpunkt der mobilen Kommunikation wird in Zukunft auf Datendiensten liegen. Sie bündeln Text, Sprache, Musik, Bilder und Filmsequenzen. Bereits heute stellt T-Mobile seinen Kunden in t-zones zahlreiche Informationen und Dienste bereit. Dazu gehören beispielsweise das lokale Wetter, aktuelle Nachrichten, das Bestellen eines Taxis auf Knopfdruck sowie ein umfangreiches Entertainment-Angebot.

Mit T-Mobile arbeitet die net-mobile AG in unterschiedlichen Bereichen zusammen.

Die Vodafone D2 GmbH gehört zur Vodafone-Gruppe und damit zum weltweit größten Mobilfunk-Unternehmen. Der Düsseldorfer Netzbetreiber erhielt im Dezember 1989 die erste private Lizenz für ein digitales Mobilfunknetz in Deutschland. Im Juni 1992 erfolgte der kommerzielle Start. Vodafone D2 gehörte somit zu den weltweit ersten Netzbetreibern, die der damals neuen GSM-Technologie zum Durchbruch verhalfen.

Mittlerweile können die Kunden über Deutschland hinaus bereits bei 236 Netzbetreibern in 124 Ländern auf allen Kontinenten mobil telefonieren und sind dort unter ihrer Vodafone D2-Nummer erreichbar.

Mit Vodafone arbeitet die net-mobile AG in unterschiedlichen Bereichen zusammen.

BMG ist eines der weltweit führenden Musikunternehmen mit mehr als 200 Labels in 42 Ländern. Darüber hinaus besitzt BMG einen der weltgrößten Musikverlage. BMG ist ein Unternehmensbereich der Bertelsmann AG, einem der weltweit führenden Medienunternehmen.

Internationale Stars wie Alicia Keys, Dido, Outkast, P!NK, Britney Spears, Justin Timberlake oder Christina Aguilera - nationale Stars wie Kool Savas, Yvonne Catterfeld, oder Eko Fresh geben der Company ein Gesicht. Sie stehen für die Vielfalt des Repertoires von R&B, Soul, Pop, Rock, HipHop bis hin zu Trance und Dance.

BMG ist Lizenz- u Kooperationspartner der net-mobile AG im Bereich des Mobile Entertainments.

COLT TELECOM ist einer der führenden europäischen Telekommunikationsanbieter und spezialisiert auf den Bedarf von Geschäftskunden. Als einer der wenigen Anbieter in Deutschland verlegt COLT die eigenen Glasfasernetze in einer besonders ausfallsicheren Ringstruktur. COLT ist mit zahlreichen Stadtnetzen in Deutschland und weiteren Ländern Europas vertreten. Diese Glasfasernetze sind untereinander verknüpft und bilden somit ein europaweites, äußerst leistungsfähiges Telekommunikationsnetz. Darüber hinaus betreibt COLT in Europa hochverfügbare "Internet Solution Center" (ISC), auf deren Grundlage professionelle, serverbasierte Internet-Lösungen angeboten werden. Geschäftskunden können auf dieser modernen Netzstruktur europaweit Sprach-, Daten- und Internet-Dienste von COLT mit höchster Qualität und Sicherheit nutzen.

Mit Colt sichert net-m die hohe Performance seiner Plattformen ab, um genauso sicher mit 350 internationalen Mobilfunknetzen und dem Internet verbunden zu sein wie seine Applikationen in sich.


Seit über 70 Jahren ist die EMI Music Germany eines der führenden Tonträgerunternehmen in Deutschland. Nach einer von Wachstum und Übernahmen geprägten Firmenhistorie kam im Jahr 1994 die unabhängige deutsche Firma Intercord Tonträger dazu, mit der EMI seinen Künstlerstamm weiter ausbauen konnte.

Im August 2000 zog das Unternehmen vom Maarweg in das Medienzentrum Kölns - den Mediapark. Aus der EMI Electrola GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln und der Virgin Schallplatten GmbH & Co. KG mit Sitz in München entstand im Frühjahr 2002 die EMI Music Germany.

Besiegelt wurde die Verschmelzung unter der Firmierung EMI Music Germany GmbH & Co. KG am 15. Oktober 2002. Dieses Unternehmen besteht aus den Labels Capitol Music (Köln), Virgin Music (München) sowie EMI Marketing (Köln) . Alle Veröffentlichungen von EMI Classics werden dem Label EMI Marketing zugeordnet. Labels Germany sowie Mute , beide mit Sitz in Berlin, veröffentlichen über Virgin Music.

EMI hat internationale Superstars wie Robby Williams, Kylie Minogue, Coldplay, Norah Jones, Lenny Kravitz, Rolling Stones oder Iron Maiden im Repertoire, auf nationaler Ebene Grönemeyer, Wir sind Helden oder BAP.

EMI ist Lizenz- u. Kooperationspartner der net-mobile AG für den Bereich Mobile Entertainment.

Mit Ericsson konnte die net mobile AG einen wichtigen Entwicklungs- und Vertriebspartner gewinnen. Der Weltmarktführer für mobile Netzwerk-Infrastruktur ist auch die Nummer 1 im Wachstumsmarkt für mobiles Internet. Ericsson bringt sein technisches Know-How in den Ausbau der Mobility-Plattform von net mobile ein. Darüber hinaus ist Ericsson maßgeblich an der Entwicklung und dem Vertrieb von mobilen Applikationen und Mehrwehrtdiensten für den europäischen Markt beteiligt.

Die GEMA ist die deutsche "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte".

Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwalten sie die Nutzungsrechte der Musikschaffenden. Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft und hat die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins. Ihre Arbeit unterliegt der Aufsicht und Kontrolle durch das Deutsche Patentamt, das Bundeskartellamt, den Berliner Justiz-Senator und die Mitgliederversammlung der GEMA. Sie leitet die Lizenzbeiträge für Musikstücke an die Komponisten, Textdichter und Musikverleger weiter.


Sony Music Germany, eines der 5 Major Labels, hat internationale Topstars wie Beyoncé, Evanescence, Incubus, Korn, Jennifer Lopez, Shakira oder Travis im Repertoire, auf nationaler Ebene Sarah Connor, Die Toten Hosen, Die Fantastischen 4 oder Nena.

Sony Music Deutschland ist Lizenz- und Kooperationspartner der net-m im Bereich Mobile Entertainment.


Mit einem Umsatz von 14,5 Milliarden Franken im Jahr 2002 und 20.470 Mitarbeitenden ist die Swisscom-Gruppe das führende Telekom-Unternehmen in der Schweiz. Swisscom bietet das ganze Sortiment an Dienstleistungen und Produkten der Telekommunikation an und ist in der mobilen und netzgebundenen Sprach- und Datenkommunikation sowie im Internet klarer Marktleader.

Swisscom Mobile erhöhte im vergangenen Jahr die Zahl der Kunden auf 3,6 Millionen und führte verschiedene Innovationen wie MMS (Multimedia Messaging Services) und Corporate Office Access ein. Das Mobilfunknetz deckt 99% des besiedelten Gebietes der Schweiz ab. Seit Februar 2002 bietet Swisscom Mobile GPRS an, den neuen Standard für die Datenübertragung. Im Dezember 2002 lancierte Swisscom Public Wireless LAN.

debitel, das Swisscom-Standbein im Ausland, bietet ihren rund 10 Millionen Kunden in Deutschland, Frankreich, Holland, Dänemark und Slowenien innovative Dienste und Anwendungen im Mobilfunk, Festnetz und Internet an.

Mit Swisscom arbeitet die net-mobile AG in unterschiedlichen Bereichen zusammen.

Das Unternehmen Warner Music Germany, das wir heute als eines der fünf Major Companies kennen, hat seinen Ursprung 1958 in Hollywood. Die legendäre Filmgesellschaft Warner Brothers beschloss, mit einer eigenen Record Division ins Tonträgergeschäft einzusteigen und legte damit den Grundstein für eines der heute bedeutendsten Medienimperien.
Diese fast 50 jährige Geschichte ist von Wachstum und Entwicklung geprägt, 1971 wurde eine deutsche Dependance gegründet, welche schließlich in die Warner Music Germany mündete. Seit Sommer 2002 finden sich alle Divisions von Warner Music Germany - eastwest, wea records und Warner Strategic Marketing - sowie der Verlag Warner Chappell Germany und der Videovertrieb Warner Vision im neuen Firmensitz an der Oberbaumbrücke - direkt am Hamburger Hafen.
Mit national erfolgreichen Künstlern wie Westernhagen, Sasha, Wonderwall, Nena, Heinz Rudolf Kunze, Seeed, Deichkind, Massive Töne oder Toctoc sowie internationalen Acts, die in Hamburg unter Vertrag sind - darunter a-ha, Simon Collins und Bootsy Collins - ist Warner Music in Deutschland regelmäßig in den Charts vertreten.

Die Warner Music Group Germany ist Lizenz- und Kooperationspartner der net-mobile AG im Bereich des Mobile Entertainments.


BlueBeck sind Spezialisten auf dem Gebiet des Digital Marketing und des Interactive Entertainment. Sie sind anerkannte Experten in der Entwicklung von Java Games und im Lizensieren und Publizieren weltweit bekannter Toptitel. Zusätzlich werden Adaptionen diverser Spiele-Toptitel produziert, viele große Videospiele-Hersteller greifen auf die Erfahrung BlueBecks gerne zurück.

Grandiose Neuentwicklungen, wie zum Beispiel die neue, revolutionäre 3D Java Engine, werden im Nordwesten Englands entwickelt, somit Meilensteine auf dem Gebiet des Mobile Entertainment gesetzt.

Dazu kommen Rechte an Mobile Products für Marken wie Pop Idol / Superstar oder Baywatch. Diese Mischung macht die Zusammenarbeit von BlueBeck und net-mobile AG sehr interessant.

Distinctive Developments, einer der fünf erfolgreichsten Spielehersteller Englands, entwickelt bereits seit 1994 Videospiele. Zunächst erfolgreich eigene PC- und Konsolenspiele für Atari, Acclaim und Psygnosis produzierend, reifte Distinctive Development zum Spezialisten für Konvertierungen erfolgreicher PC-Spiele wie Lemminge und Age-of-Empires, beide für die Playstation One.

2001 dann erfolgte eine Umstrukturierung der Firma hin zum reinen Wireless Entertainment Produzenten. Die Erfahrungen im Konvertierungsbereich nutzend entstanden zunächst eine Mobile-Version des Klassikers Space Invaders, 2002 die erste Eigenentwicklung Collision Course.

Mittlerweile hat Distinctive viele Toptitel im Programm, so z.B. Supreme Snowboarding, FIFA 2003 und FIFA 2004 von EA Games als Java-Konvertierungen. Letzteres ist für den BAFTA-Award 2003 in der Kategorie „Mobile" nominiert


Infospace ist ein international führender Hersteller und Anbieter von Mobile Games.

Weltweit werden die Spiele in mehr als 30 Ländern über die Netzbetreiber und Portale an Endkunden vertrieben. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern hat Infospace in der Vergangenheit um große Brands innovative und erfolgreiche Mobile Games entwickelt und vertrieben, wie z.B. mit BMW, dem Playboy, dem Titel Anno 1503 von Sunflowers oder den Klitschko Brüdern. Beim Siemens MC60 ist der Infospace-Titel Contest Arena sogar ab Werk integriert.

Diese Entwicklung macht Infospace zu einem sehr interessanten Partner für net-mobile.



Gameloft, gegründet 1999, ist ein weltweitführender Anbieter und Entwickler von Video-Games für Mobiltelefone, die Java, BREW oder Symbian Technologie unterstützen.



Glu Mobile ist ein führender und globaler Anbieter von Mobile Entertainment Produkten. Mit über 100 Applikationen - inklusive Games, Klingeltöne, Bilder und Informationen - bietet Glu sowohl Originaltitel als auch Entertainmentprodukte an, die auf großen und bekannten Markane basieren wie Atari, Cartoon Network, FOX Sports, Nickelodeon, PopCap Games and Twentieth Century Fox.

Diese Vielfalt macht Glu zu einem interessanten Partner für net-mobile.

Gamevil, feste Größe auf dem koreanischen Markt für Mobile Entertainment, entwickelt und produziert alle Arten von Mobile Content. Im Vordergrund stehen hierbei Java-Games, abgedeckt werden aber auch verschiedene andere Wireless Platforms.

In enger Verbindung zu Endgeräte-Herstellern produziert Gamevil höchst kurzweiligen interaktiven Wireless Content für aktuelle und zukünftige Mobile Devices und ist deshalb als Partner für die net-m AG von großem Wert.


iFone ist weltweit führend im Bereich des Wireless Entertainment und spezialisiert auf die Entwicklung, Produktion und den Vertrieb von Entertainment Content für aktuelle und zukünftige Mobile Devices.

iFone hat Exklusivpartnerschaften mit Infogrames, Atari, Tetris und Hasbro und kann somit einerseits auf einen sehr interessanten Pool von Titeln zur Konvertierung auf alle Arten von Mobile Devices zurückgreifen. Dies zeigen aktuelle Titel wie Monopoly, Driver, V-Rally, das mit dem „HandandGo Champion Award 2003" ausgezeichnete Stuntman oder Klassiker wie BreakOut, welche für verschiedene Mobile Devices adaptiert wurden.


Indiagames entwickelt und veröffentlicht mehrfach ausgezeichnete interaktive und unterhaltsame Games wie z.B. HULK & SPIEDERMAN für Mobil- und Online- Plattformen sowie Konsolen. Dabei arbeitet Indiagames mit führenden Geräte-Herstellern, TopGame Publishern, Hollywood Studios und Netzbetreibern weltweit zusammen.

Bedient werden können dabei Wireless Platforms wie WAP, SMS, J2ME, BREW, I-Mode, Symbian, pocketPC und Palm OS.


IOMO ist in England unangefochtene Nr. 1 und einer der weltweit führenden Hersteller für Mobile Gaming. Aus dem Haus der Eastleigher stammen Mobile Entertainment Top Hits wie Tiger Woods PGA TOUR Golf von EA, Lara Croft Tomb Raider: The Osiris Codex, Urban Freestyle Soccer von Acclaim oder James Bond Die another Day. Zahlose weitere Titel zeugen von größter Kompetenz der Briten auf dem Markt des Mobile Entertainments.

Desweiteren sind alle Produkte ausdauernd in GSM und GPRS-Netzen getestet, auch die Entwicklung für UMTS (3G) ist angelaufen.

Mit iomo als Partner kann net-mobile eine größere Vielfalt an Produkten auf dem Gebiet des Mobile Entertainment anbieten.

Die im April 2001 gegründete IN-FUSIO entwickelt, veröffentlicht und vermarktet interaktive Unterhaltungssoftware für eine Vielzahl von mobilen Endgeräten sowie für Netzwerk-Betreiber und Mobile Entertainment Portale. Die Produkte von IN-FUSIO decken das gesamte Spektrum der mobilen Unterhaltungssoftware ab wobei "Games" im absoluten Vordergrund stehen. Der Titel Moorhuhn Kart Racer konnte den Connect Mobile Internet Award 2003 im Bereich „Bestes Java-Game" gewinnen.

Neben Spielen für 2G und 3G Plattformen bietet IN-FUSIO auch alle klassischen Elemente des "wireless entertainment" wie Logos, Klingeltöne, Screensaver etc. als auch technische Lösungen rund um die mobile Unterhaltungssoftware an.

Mit IN-FUSIO arbeitet die net-mobile AG in Bereichen des Mobile Entertainments zusammen.

1999 gegründet, konzentriert sich Morpheme ganz auf den Markt des Wireless Interactive Entertainment und ist mittlerweile einer der 5 erfolgreichsten Game-Produzenten in England. Auch nach der Übernahme durch die Argonaut Games PLC wird Content für alle aktuellen und zukünftigen mobilen Endgeräte entwickelt und veröffentlicht. Toptitel Morphemes sind z.B. Backgammon, MotoManiacs, Phantom Mansion und Wizard Pinball.

Morpheme arbeitet mit net-mobile im Bereich des Mobile Entertainment zusammen.


Gegründet 1999, ist Mr.Goodliving Finnlands Nummer 1 und international ein wichtiger Player des Mobile Gaming Marktes. Titel der Finnen finden sich in regelmäßigen Abständen in den Top 10-Listen der großen Distributoren. Bei der Produktentwicklung kommt dem Hersteller von Mobile Entertainment-Hits wie Playman SummerGames und Playman Shoot&Splash die Kooperation mit Partner wie Nokia oder Netzbetreibern wie Vodafone Live!, Telefonica, T-Mobile oder O2 sicherlich zu Gute. So finden sich die Spiele heute auf den größten Portalen und Mobile-Entertainment-Seiten Europas.

Mit Mr.Goodliving hat net-m eine Partnerschaft im Bereich Mobile Entertainment.


Die allnabout GmbH ist seit 7 Jahren auf Oracle Datenbanken spezialisiert. Die Konzentration auf diese Kernkompetenz, und die daraus resultierende Professionalität geben ein Gefühl der Sicherheit im Bereich Oracle Datenbanken.


AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der net mobile AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen Version 7.0 Stand 01.07.2006
 
§1 Vertragsgegenstand
 
1. Die net mobile AG, Zollhof 17, 40221 Düsseldorf ("net-m") erbringt ihre sämtlichen Leistungen gegenüber ihren Vertragspartnern ("Partner(n)") ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") sowie gegebenenfalls weiterer Besonderer Geschäftsbedingungen (BGB) für einzelne von net-m erbrachte Leistungen.
 
2. Die Leistungen von net-m bestimmen sich des Weiteren nach den Angaben des vom Partner ausgefüllten Vertragsformulars, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Leistungsbeschreibung, dem entsprechenden Benutzerhandbuch für das vom Partner ausgewählte Produkt und technischen Spezifikationen, Schnittstellenbeschreibungen.
 
3. Die vom Partner zu zahlenden Entgelte für die einzelnen Leistungen sowie eventuelle Vergütungsansprüche des Partners gegenüber net-m bestimmen sich nach dem Vertragsformular, diesen AGB, den jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen für einzelne Leistungen sowie den bei Vertragsabschluss übermittelten, bzw. bei einer eventuellen Preiserhöhungen oder -senkungen mitgeteilten Preisen (Preisliste, Vertragsformular oder Vertragsbestätigung).
 
4. net-m betreibt unter der Adresse partner.net-m.de ein Online Portal, in dem für den Vertrag relevante Dokumente der net-m in der jeweils aktuellen Fassung hinterlegt werden.
 
 
§2 Leistungsumfang
 
1. net-m übermittelt Inhalte an die Systemschnittstellen/Gateways der Netzbetreiber zur Weiterleitung der Inhalte durch die Netzbetreiber an den vorgesehenen Empfänger. Die Übertragung und Weiterleitung der Inhalte in den Telekommunikationsnetzen ("TK-Netze") Dritter (Mobilfunknetze, Festnetz) und die Zustellung der Inhalte an die Empfänger ist nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsverpflichtung von net-m. SMS werden für eine Dauer von maximal 48 Stunden in den Systemen von net-m zur Übergabe an die Mobilfunknetze bereitgehalten und anschließend ggf. auch ohne erfolgte Übergabe in das Mobilfunknetz oder Zustellung gelöscht. Kommt es zu Störungen innerhalb der TK-Netze Dritter, die die Zustellung der Inhalte beim vorgesehenen Empfänger verzögern oder dauerhaft verhindern, so ist net-m nicht zur erneuten Versendung der Inhalte verpflichtet.
 
2. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart haben, stellt net-m ihre Leistungen, insbesondere Applikationen, Inhalte und Kurzwahlnummern nicht zur exklusiven Nutzung durch den Partner zur Verfügung.
 
3. Der Partner ist nicht berechtigt, die Leistungen von net-m Dritten für deren Angebot an Endkunden ohne vorherige schriftliche Einwilligung von net-m zur Verfügung zu stellen (Ausschluss des Reselling).
 
4. Zur Aufrechterhaltung oder zur Verbesserung der Produkte und Dienste kann net-m Änderungen und Modifikationen an den Schnittstellen oder an der für die Abwicklung der Dienste genutzten Infrastruktur in dem Umfang durchführen, wie dies unter Berücksichtigung des berechtigten Interesses des Partners zumutbar ist. Voraussehbare Änderungen und Umstellungen werden dem Partner 5 Werktage im Voraus bekannt gegeben.
 
5. Gerät net-m mit einer vertraglichen Leistung in Verzug, so ist der Partner nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er zuvor net-m eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und net-m nicht innerhalb dieser Nachfrist geleistet hat. Die Nachfrist muss regelmäßig mindestens zwei Wochen betragen.
 
 
§3 Verfügbarkeit, Wartung und Störungsmanagement
 
1. Die Verfügbarkeit der Systeme von net-m beträgt je 98 % im Jahresdurchschnitt (ohne geplante Ausfälle).
 
2. Sind voraussehbare Wartungsarbeiten erforderlich ("geplante Ausfälle"), werden diese mit einem Vorlauf von 5 Tagen angekündigt. Die Wartungsarbeiten werden in der Off-Peak-Zeit ausgeführt. Voraussehbare Wartungszeiten dürfen jahresdurchschnittlich einen Umfang von 2 Stunden pro Woche nicht übersteigen. Voraussehbare Wartungszeiten werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt.
 
3. Sind geplante Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Systemfunktionalitäten erforderlich, wird net-m dies dem Partner unter Angabe der Anfangs- und voraussichtlichen Endzeit unverzüglich mitgeteilt. Zu diesem Zweck und zur Klärung aller technischen und organisatorischen Abwicklungsfragen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages benennt der Partner gegenüber net-m eine Kontaktstelle, die jederzeit erreichbar ist.
 
4. Tritt eine Störung der Systeme von net-m auf, wird net-m nach Kenntnis der Störung zu Bürozeiten innerhalb einer halben Stunde, außerhalb der Bürozeiten spätestens innerhalb von zwei Stunden mit der Fehlerbehebung beginnen. Die Bürozeiten sind Montag bis Freitag - außer an bundesweiten Feiertagen oder Feiertagen in NRW - 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
 
5. Sind unerwartete Wartungsarbeiten oder Störungsbehebungen aus Gründen erforderlich, die der Partnersphäre entstammen, und ist dadurch das Funktionieren der Systeme gestört, werden diese Ausfallzeiten bei der Berechnung der vertraglich geschuldeten Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Ist der Ausfall vom Partner zu vertreten, so wird der Partner net-m die durch den Ausfall entstandenen Kosten ersetzen.
 
6. Zur Entgegennahme von Störungsmeldungen steht die net-m Hotline unter der Rufnummer +49 (0)180 5 99 84 83 an 7 Tagen die Woche, 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Für alle anderen Themen ist diese Hotline von Montag bis Freitag - außer an bundesweiten Feiertagen oder Feiertagen in NRW – von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr besetzt.
 
 
§4 Pflichten des Partner
1. Neben seiner Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütungen bei Fälligkeit ist der Partner verpflichtet, bei der Nutzung der Leistungen von net-m die jeweils anwendbaren Gesetze und Verordnungen, Verfügungen und Entscheidungen der Bundesnetzagentur sowie den Verhaltenskodex für Telefonmehrwertdienste der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) und den Verhaltenskodex Premium SMS/Mobile Dienste und web-basierte Dienste der Mobilfunkanbieter in ihrer jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
 
2. Der Partner ist für die von ihm an net-m zur Weiterleitung übergebenen Inhalte alleine verantwortlich. Er garantiert, dass die Übermittlung der Inhalte nur an Empfänger erfolgt, die mit dem Erhalt dieser Inhalte einverstanden sind und dieses Einverständnis in rechtlich erheblicher Form erteilt haben (Verbot des Spamming). Der Partner wird net-m im Falle einer Beschwerde eines Empfängers den Nachweis über das von diesem erteilte Einverständnis erbringen.
 
3. Der Partner ist insbesondere verpflichtet, sicherzustellen
 

  • sicherzustellen, dass keine Inhalte angeboten oder zur Nutzung vermittelt werden, die gemäß § 184 Abs.1 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften), gemäß § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2-4 MDStV oder nach Maßgabe sonstiger anwendbarer Gesetze, Verordnungen oder Staatsverträge strafbar oder unzulässig sind;

  • dass Inhalte gemäß § 4 Abs. 2 JMStV nur dann angeboten werden, wenn der Partner sicherstellt, dass diese Inhalte nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden;

  • sicherzustellen, dass "Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote" i.S.d. § 5 JMStV ausschließlich nach Maßgabe der Regelungen des JMStV angeboten werden;

  • bei Werbung die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Preisangabenverordnung, das UWG und das TKG sowie § 6 JMStV zu beachten;

  • keine rechtswidrigen, insbesondere gegen Patent-, Marken-, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verstoßenden, grob anstößigen, extremistischen, Gewalt verherrlichenden oder verharmlosenden, den Krieg verherrlichenden, für eine terroristische oder extremistische politische Vereinigung werbenden, zu einer Straftat auffordernden oder ehrverletzende Äußerungen enthaltenden, oder strafbaren Inhalte zu versenden;

  • keine Informationen oder sonstige Inhalte zu verbreiten oder verbreiten zu lassen oder in Kenntnis des Inhalts auf solche Inhalte hinzuweisen, die geeignet sind, die net-m oder andere für den Partner als solche erkennbare Vertragspartner der net-m - insbesondere die Mobilfunknetzbetreiber - verächtlich zu machen oder deren Ruf anderweitig zu schädigen;

  • keine Sicherheitsvorkehrungen des Systeme der net-m oder Dritter zu umgehen bzw. Diensteangebote anderweitig missbräuchlich zu nutzen, dies zu versuchen oder Dritte bei derartigen Versuchen zu unterstützen;

  • sicherzustellen, dass sich bei SMS-Versand alle versendeten Nachrichten durch den Empfänger einwandfrei auf den Absender der Nachricht zurückführen lassen;

  • keine Viren, Kettenbriefe oder sonstige belästigenden oder vom Endkunden nicht angeforderte Nachrichten zu übertragen;

  • in seiner Kommunikation oder bei der Abwicklungen seines Dienstes kein eingetragenes Markenzeichen oder jeweiliges Logo der Netzbetreiber oder eines im Konzernverbund der Netzbetreiber zu nennen oder darzustellen, es sei denn, ein Netzbetreiber erteilt dem Partner im Einzelfall hierzu ihre schriftliche Einwilligung, welche bei net-m vorab vorliegen muss;

  • keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Beschädigungen der Einrichtungen der net-m, insbesondere durch Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der net-m Server oder an der Übertragung beteiligter Netze führen oder führen können;

  • Daten im Rahmen des Diensteangebotes ausschließlich gemäß der in den jeweiligen Benutzerhandbüchern oder technischen Beschreibungen festgelegten Spezifikationen zu übermitteln;

  • Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu nuten;

  • Kennwörter oder sonstige Zugangsnummern, die ihn zur Nutzung des Dienstes berechtigen, sorgfältig aufzubewahren und geheim zu halten, um Missbrauch zu vermeiden. Sobald er Anlass hat, einen Missbrauch des Kennworts zu vermuten, ist es unverzüglich durch die net-m ändern zu lassen. Wird die vertragliche Leistung unter Verwendung der geheimen Zugangsdaten von Dritten genutzt, treffen den Partner dieselben Pflichten, wie bei eigener Nutzung. Das gilt insbesondere für die Zahlungspflicht. Die Verpflichtung entfällt in dem Umfang, wie der Partner diese Drittnutzung nicht zu vertreten hat;

  • unverzüglich jeder Änderung seines Namens, seines Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und seiner Bankverbindung schriftlich anzuzeigen.


 
4. Der Partner ist beim Versand von SMS über die Systeme von net-m verpflichtet, als Absenderkennung eine Kurzwahlnummer von net-m zu verwenden und ausschließlich Kurzwahlnummern oder Servicerufnummern der net-m zu bewerben.
 
5. Soweit der Partner die Dienste im eigenen Namen gegenüber Endkunden anbietet, ist er selbst dafür verantwortlich, dass seine Vertragsbedingungen wirksam einbezogen werden, dass diese gegenüber den Endkunden keine unzulässigen Klauseln enthalten und die Endkunden gemäß §§ 312 b ff BGB hinreichend informiert werden.
 
6. Verletzt der Partner ihm obliegenden Pflichten erheblich und beseitigt er dieses vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung nicht unverzüglich, so kann die net-m den Zugang oder Dienst sperren. Der Partner bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Der Partner stellt net-m von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich im Zusammenhang mit einem Verstoß des Partners gegen seine vorstehenden Pflichten ergeben und hält net-m insoweit schadlos.
 
7. Der Partner wird net-m Vertragsstrafen oder sonstige Strafzahlungen, die net-m an einen Dritten zu zahlen hat erstatten, wenn diese Strafzahlung auf einem Verhalten des Partners beruht.
 
 
§5 Vertragsänderungen
 
1. net-m behält sich vor, die AGB und / oder die BGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.
 
2. net-m ist ferner zu Vertragsänderungen berechtigt, soweit dies wegen veränderter technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Rahmenbedingungen erforderlich ist.
 

  • net-m gewährleistet nicht die künftige Erreichbarkeit eines jeden deutschen oder internationalen TK-Netzes. net-m ist insoweit insbesondere zur Änderung der Leistung berechtigt, wenn aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen ein TK-Netz nicht erreichbar sein sollte. Insbesondere ist net-m berechtigt, die Erreichbarkeit eines bestimmten TK-Netzes zu beenden, wenn aufgrund bestehender oder drohender Insolvenz des jeweiligen Netzbetreibers zu befürchten ist, dass net-m die ihr gegenüber diesem Netzbetreiber zustehenden Zahlungsansprüche nicht oder nicht vollständig wird realisieren können.

  • Eine Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen kann insbesondere auf einer Änderung von maßgeblichen Gesetzen/Verordnungen oder Entscheidungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post oder Gerichten beruhen wie auch auf einer Änderung der von net-m mit den jeweiligen Betreibern von TK-Netzen, Rechteinhabern und Verwertungsgesellschaften geschlossenen und von diesen im Wesentlichen vorgegebenen Verträgen.

  • Änderungen der Entgelte sowie der Partnervergütung sind bei Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Falle der Erhöhung der Preise bzw. Verringerung der Ausschüttung durch Vorlieferanten (i.b. der Betreiber von TK-Netzen und von Rechteinhabern/Verwertungsgesellschaften) zulässig. Eine Änderung der Partnervergütung ist auch rückwirkend binnen 6 Monaten nach Abrechnungsdatum zulässig, soweit die TK-Netzbetreiber ihrerseits gegenüber net-m die Auszahlungsbeträge - i.b. wegen eines erhöhten Forderungsausfalls - rückwirkend verringern. Eine Erhöhung der Entgelte hat sich an der Erhöhung der Kosten für die Erbringung des Dienstes durch net-m zu orientieren.



 
3. Der Partner kann Änderungen der AGB / BGB und / oder Vertragsänderungen von net-m gemäß den vorstehenden Absätzen binnen einer Frist von 4 Wochen nach entsprechender Mitteilung über die Änderung schriftlich widersprechen. Das Widerspruchsrecht erlischt 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung beim Partner. net-m wird den Partner zusammen mit dem Hinweis auf die Änderung über sein Widerspruchsrecht informieren. Widerspricht der Partner der Änderung fristgerecht, so wird das Vertragsverhältnis unverändert fortgesetzt, anderenfalls werden die Änderungen des Vertragsverhältnisses mit Ablauf von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung beim Partner - oder zu dem späteren in der Mitteilung genannten Zeitpunkt - wirksam. Widerspricht der Partner fristgerecht, so ist net-m berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen beginnend mit dem Zugang des Widerspruchs bei net-m außerordentlich zu kündigen.
 
4. net-m ist ferner zu Änderungen ihrer vertraglichen Leistungen sowie der vom Partner zu zahlender Entgelte bzw. der an den Partner zu zahlenden Ausschüttungen berechtigt, soweit diese Änderungen die Rechte des Partners nicht beinträchtigen. net-m wird den Partner über solche Änderungen informieren.
 
 
§6 Abrechnung; Zahlungspflicht
 
1. net-m erstellt dem Partner monatlich in Abhängigkeit von den gewählten Produkten und Diensten eine Abrechnung über die zu zahlenden Entgelte. net-m erstellt ferner monatlich, spätestens 4 Wochen nach Ende des Abrechnungsmonats eine Abrechnung über die gegebenenfalls dem Partner zustehende Vergütung ("Ausschüttung"). Grundlage der Abrechnungen sind die Abrechnungsdaten (CDRs), die in den net-m eigenen Systemen oder den Systemen der Lieferanten von net-m für die jeweilige Leistung generiert werden.
 
2. Die Abrechnungsdaten werden bis 6 Monate nach Rechnungsversand gespeichert. Nach Löschung der Daten ist net-m von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Nachweis der Richtigkeit der Abrechnung der Entgelte sowie der Partnervergütung befreit. Einwendungen gegen eine Abrechnung (Entgelte bzw. Partnervergütung) sind umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 8 Wochen nach Versand der jeweiligen Abrechnung schriftlich beim net-m Customer Care unter der in § 1.1 genannten Anschrift geltend zu machen. Eine Unterlassung einer rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung. net-m wird den Partner auf der Abrechnung auf die Frist zur Geltendmachung von Einwendungen sowie die Folgen der nicht rechtzeitigen Geltendmachungen von Einwendungen hinweisen.
 
3. Die vom Partner zu zahlenden Entgelte sind mit Zugang der Rechnung sofort, ohne Abzug fällig und werden nach Fälligkeit von net-m aufgrund der zu diesem Zweck vom Partner erteilten Einzugsermächtigung per Lastschrift vom Bankkonto des Partner eingezogen. Erteilt der Partner keine Einzugsermächtigung (z. B. bei Zahlung per Überweisung oder Scheck), kann net-m für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs ein Zusatzentgelt je Rechnung verlangen.
 
4. Für jede mangels Deckung oder aufgrund des Verschuldens des Partner oder seiner Bank zurückgereichte Lastschrift erhebt net-m ein Dienstleistungsentgelt für die Rücklastschrift in Höhe von 30 Euro, soweit vom Partner zu vertreten. Dem Partner bleibt die Möglichkeit des Nachweises vorbehalten, dass net-m kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Möglichkeit der Geltendmachung eines höheren Schadens durch net-m bleibt unberührt.
 
5. Der Partner hat auch Entgelte zu zahlen, die durch von ihm zugelassene Inanspruchnahme der Dienste durch Dritte entstanden sind. Der Partner hat ferner sicher zustellen, dass diese Dritten vorstehende Pflichten einhalten. Entgeltforderungen, die durch unbefugte Benutzung der Dienste durch Dritte entstanden sind, hat der Partner zu zahlen, wenn und soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat.
 
6. net-m ist berechtigt, dem Partner erteilte monatliche Gutschriften nur zum 28. Februar und zum 28. August eines jeden Jahres auszuzahlen, soweit ein Gutschriftenbetrag geringer als EUR 100 ist. Im Übrigen erfolgt die Auszahlung von Gutschriften nach den Bestimmungen der jeweils für einen Dienst anwendbaren Besonderen Geschäftsbedingungen.
 
7. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Partners, z.B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen, etc. werden dem Rechnungskonto des Partner gutgeschrieben oder mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet. Sofern der Partner dies ausdrücklich wünscht und keine offenen Forderungen der net-m bestehen, erfolgt die Rückerstattung auf die net-m bekannte Bankverbindung.
 
8. Im ausländischen Zahlungsverkehr sind alle anfallenden Bankentgelte vom Partner zu tragen.
 
9. Der Partner kommt neben den gesetzlich geregelten Fällen auch durch Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit in Verzug. Befindet sich der Partner im Zahlungsverzug, ist net-m berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird ein Dienstleistungsentgelt in Höhe von 20,- Euro erhoben. Dem Partner bleibt die Möglichkeit des Nachweises vorbehalten, dass net-m kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist
 
10. net-m ist berechtigt, sich aus einer vom Partner geleisteten Sicherheit zu befriedigen, wenn der Partner mit einer Zahlung im Verzug ist. Nimmt net-m die Sicherheit in Anspruch, ist der Partner verpflichtet, sie unverzüglich auf die ursprüngliche Höhe aufzufüllen, wenn der Vertrag fortgesetzt wird. net-m gibt die Sicherheit nach Beendigung des Vertragverhältnisses frei, sobald alle Forderungen beglichen sind. Im Übrigen kommt eine Sperre des Mehrwertdienstes bzw. die Einstellung der Leistung in Betracht. Der Partner bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.
 
11. Der Partner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
 
 
§7 Auszahlung der Partnervergütung
 
Soweit net-m aufgrund der vertraglichen Vereinbarung mit dem Partner zur Zahlung einer Vergütung an den Partner verpflichtet ist, erfolgt deren Auszahlung nach folgenden Bestimmungen:
 
1. net-m zahlt die dem Partner zustehenden Ausschüttungsbeträge bei Fälligkeit auf das von diesem gemäß § 6.3 benannte Konto aus.
 
2. Die Parteien stimmen überein, dass das Inkasso- und Forderungsausfallrisiko bei Ausschüttungen im Innenverhältnis zwischen den Parteien nicht von net-m zu tragen ist. Dies betrifft insbesondere die Fälle, in denen ein entsprechender Vergütungsanspruch gegenüber dem Teilnehmernetzbetreiber bzw. Mobilfunknetzbetreiber oder Endkunden nicht realisiert werden kann. Die Parteien sind sich einig, dass net-m nicht zur Auszahlung der Partnervergütung an den Partner verpflichtet ist, soweit diese Auszahlung nicht durch den Eingang eines entsprechenden Entgeltes bei net-m realisiert ist. Soweit der Partner aus diesen Gründen von net-m zeitweilig oder endgültig keine Vergütung erhält, bleibt er dennoch zur Zahlung der Vergütung für von net-m erbrachte Leistungen (z.B. Verbindungsentgelte) verpflichtet.
 
3. Die Auszahlung der Partnervergütung erfolgt durch Überweisung spätestens acht Wochen nach Ende des Abrechnungsmonats, sofern net-m die entsprechende Vergütung zu diesem Zeitpunkt von seinem Vorlieferanten erhalten hat. Erhält net-m die Vergütung von dem Vorlieferanten erst nach Ablauf von acht Wochen nach Ende des Abrechnungsmonats, so überweist net-m dem Partner den ihm zustehenden Teil dieser Vergütung innerhalb von 4 Werktagen nach Zahlungseingang. Besondere Geschäftsbedingungen von net-m können bestimmen, dass Auszahlungen grundsätzlich als Abschlagszahlungen erfolgen und unter dem Vorbehalt der Rückforderung bis zur endgültigen Gutschrift geleistet werden. Näheres hierzu bestimmen die Besonderen Geschäftsbedingungen.
 
4. Die Partnervergütung wird ab dem Zeitpunkt berechnet, zu dem der Service bei net-m eingerichtet ist.
 
5. net-m ist berechtigt, bestehende Forderungen gegen den Partner - gleich aus welchem Vertragsverhältnis - mit der zu zahlenden Partnervergütungen aufzurechnen und die Auszahlung entsprechend der Höhe der bestehenden Forderungen zu kürzen. Ergibt sich im Wege der Verrechnung ein Saldo zu Lasten des Partners, stellt net-m diesen in Rechnung.
 
6. net-m ist berechtigt, die Partnervergütung nicht auszuzahlen, wenn net-m hinreichend Grund hat anzunehmen, dass der Dienst in rechtswidriger Weise genutzt wird, insbesondere, wenn ein TK-Netzbetreiber, Serviceprovider oder Rechteinhaber net-m darüber informiert, dass Anzeichen eines strafbaren oder in sonstiger Weise gesetzwidrigen Verhaltens im Zusammenhang mit dem Angebot oder der Nutzung des Dienstes vorliegen. Wenn net-m die Partnervergütung bereits ausgezahlt hat, ist net-m berechtigt, die Partnervergütung zurückzufordern oder gegen sonstige Auszahlungsansprüche des Partners zu verrechnen.
 
 
§8 Haftung
 
1. net-m haftet auf Schadensersatz nur im Falle einer schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geführt haben, oder im Falle vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Pflichtwidrigkeit.
 
2. Soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt worden ist, haftet net-m bei reinen Vermögensschäden und Sachschäden nur für solche Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war. Die Haftung ist in diesem Fall auf maximal EUR 20.000 je Schadensfall und EUR 40.000 je Vertragsjahr beschränkt.
 
3. Im Übrigen ist die Haftung für alle Schäden ausgeschlossen, wobei eine Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und wegen Arglist unberührt bleibt.
 
4. net-m ist für die Erbringung der Leistung auf die Bereitstellung von TK-Netze dritter Betreiber abhängig (z.B. Festnetze, Mobilfunknetze, Internet, Datenleitungen). net-m übernimmt keine Haftung für die Integrität der übermittelten Inhalte, also dafür, dass Inhalte fehlerfrei übermittelt werden. Sofern Störungen in den Netzen der Betreiber technischer oder anderer Art, oder Störungen aufgrund von höherer Gewalt auftreten, welche den Betrieb der Leistung beeinträchtigen oder kurzfristig oder dauernd verhindern, ist net-m ferner für die Dauer des Ereignisses von der Erfüllung seiner Vertragsverpflichtungen entbunden. net-m wird sich bemühen, die Störung so schnell wie möglich zu beseitigen. Eine Haftung für etwaige Schäden oder Verluste durch derartige Störungen übernimmt net-m nicht.
 
5. net-m haftet insbesondere nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Inhalte aufgrund von Umständen außerhalb der Sphäre von net-m, z.B. aufgrund mangelnder Verfügbarkeit eines TK-Netzes Dritter, nicht oder nur verzögert für den Partner bzw. dessen Endkunden verfügbar sind. Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden, wie zum Beispiel Verlust von Umsatz oder Gewinn, ist insoweit ausgeschlossen.
 
6. Wird net-m oder ein mit net-m verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff AktG aufgrund des Inhalts der Telekommunikation, die aus der Sphäre des Partners stammt, oder dem Angebot/der Bewerbung von Diensten durch den Partner von Dritten in Anspruch genommen - gleich ob berechtigt oder nicht - so stellt der Partner net-m von sämtlichen Ansprüchen frei und hält net-m schadlos. Dies gilt insbesondere, aber nicht abschließend, wenn der Partner seine Pflichten gemäß § 4 dieser AGB oder weitergehenden Pflichten gemäß Besonderer Geschäftsbedingungen verletzt hat. net-m wird den Partner über die Inanspruchnahme durch einen Dritten unverzüglich informieren. Es obliegt dem Partner, Nachweise dafür zu erbringen, dass durch die angegriffenen Inhalte, deren vertragsgemäße Versendung durch net-m oder deren Bewerbung kein Anspruch des Dritten begründet wurde. Der Partner wird net-m entsprechende Nachweise auf Anforderung unverzüglich in geeigneter Weise zur Verfügung stellen.
 
7. Soweit net-m nach dem Vertrag zur Zahlung von Urheberrechtsvergütung an Verwertungsgesellschaften und sonstige Rechteinhaber verantwortlich ist, stellt net-m den Partner von entsprechenden Zahlungsansprüchen sowie von solchen Ansprüchen Dritter frei, die darin begründet sind, dass net-m die Urheberrechtsvergütung nicht gezahlt hat. Soweit der Partner nach dem Vertrag zur Zahlung der Urheberrechtsvergütung an die Verwertungsgesellschaften und sonstige Rechteinhaber verantwortlich ist, stellt er net-m in entsprechender Weise von der Haftung frei.
 
 
§9 Vertragsdauer und Kündigung
 
1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von jedem Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
 
2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als Grund für eine fristlose Kündigung kommt neben einer schwerwiegenden Vertragsverletzung insbesondere die Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Vertragspartei.
 
3. Verstößt der Partner gegen seine vertraglichen Verpflichtungen, ist net-m berechtigt, nach ihrer Wahl den Zugang des Partner vorübergehend sperren, sowie die Erbringung der Leistungen vorübergehend einstellen ("Sperre"). Die Pflicht des Partners zur Zahlung nutzungsunabhängiger Entgelte (einschließlich eventueller Grundgebühren) bleibt in diesem Falle unberührt. Die Sperre ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen aufzuheben, nachdem net-m Kenntnis davon erhalten hat, dass der Grund für die Sperrung entfallen ist.
 
 
§10 Vertraulichkeit; Datenschutz
 
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, während der Laufzeit dieses Vertrages sowie ein Jahr über dessen Beendigung hinaus sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder anderweitig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zuhalten und, sofern nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich, weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in anderer Weise außerhalb des Vertragszwecks zu verwerten. Als Dritte gelten nicht die mit dem jeweiligen Vertragspartner i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen, soweit diese sich ihrerseits schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch für den Inhalt dieses Vertrages und die während seiner Laufzeit getroffenen weiteren Vereinbarungen und Abreden. Hiervon ausgenommen sind auf Nachweis die Informationen,

  • die einer Vertragspartei bereits vor Beginn der Vertragsverhandlung bekannt waren oder die von Dritten berechtigt als nicht vertraulich mitgeteilt werden;

  • welche die Parteien jeweils unabhängig voneinander entwickelt haben;

  • die ohne Verschulden oder Zutun der Parteien öffentlich bekannt sind oder werden oder

  • die aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen zulegen sind.


Im letztgenannten Fall ist die andere Vertragspartei unverzüglich vor der Offenlegung zu informieren. Weitergehende gesetzliche Pflichten zur Vertraulichkeit bleiben unberührt.
 
2. Nach Abschluss dieses Vertrages wird der Partner im System der net-m angelegt. Zur Durchführung des Vertrages werden die im Vertragsformular vom Partner erhobenen Daten gespeichert. net-m wird personenbezogene Daten nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen und unter Wahrung anderer gesetzlich relevanten Bestimmungen verarbeiten und speichern. net-m wird alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen beachten und ihre technischen Einrichtungen entsprechend gestalten. Das Personal der net-m ist dementsprechend verpflichtet.
 
3. net-m ist berechtigt, Verbrauchern, Verbraucherschutzverbänden, Wettbewerbsverbänden und sonstigen Dritten, die ein berechtigte Interesse darlegen, Angaben über die Identität des Partners, dessen zustellungsfähige Anschrift und die von ihm genutzte Infrastruktur von net-m (insbesondere Servicerufnummern, Kurzwahlnummern, Stichworten) zu machen. Die Vorschriften des Unterlassungsklagengesetzes bleiben unberührt.
 
 
§11 Schlussbestimmungen
 
1. Der Partner ermächtigt seine kontoführende Bank widerruflich, net-m allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte zur Bonitätsprüfung zu erteilen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienste von net-m erforderlich sind.
 
2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
 
3. Die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.
 
4. Ist eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Beide Parteien verpflichten sich, in einem solchen Fall eine Regelung zu treffen, die dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
 
5. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf.
 
 
 
net mobile AG
Zollhof 17
D-40221 Düsseldorf
 
Telefon +49 211 - 97020 - 0
Telefax +49 211 - 97020 - 999
E-Mail info@net-m.de
 
Stadtsparkasse Köln
BLZ 370 501 98
Konto 146 972 955
 
Amtsgericht Düsseldorf
HRB 48022
 
USt-ID DE 228565331
 
Vorstand:
Theodor Niehues,
Frank Hartmann,
Kai Markus Kulas,
Dieter Plassmann
 
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Dr. Stefan Immes
 
www.net-m.de
 
 





     Swisscom Mobile AG übernimmt die Minick Holding AG
Swisscom Mobile AG übernimmt heute mit der Minick Holding AG eine der führenden europäischen Anbieterinnen von Lösungen für mobile Internetportale und interaktive Anwendungen. Die Firma mit Hauptsitz in Zollikon beschäftigt 68 Mitarbeitende in der Schweiz, Deutschland, Grossbritannien und Spanien. Die Akquisition ermöglicht Swisscom Mobile eine Erweiterung ihrer Aktivitäten in einem angrenzenden Geschäftsbereich.
Mit der Übernahme der Minick Holding AG bekräftigt Swisscom Mobile die strategische Ausrichtung, ihre Aktivitäten im Bereich der Mehrwertdienste (Value Added Services) zu verstärken, in angrenzenden Geschäftsfeldern tätig zu werden und so neue Marktsegmente zu erschliessen. Minick entwickelt und betreibt mobile Internetportale, Multimediadienste und Nachrichtenanwendungen wie M-Voting, Teletext-Chats, SMS und MMS. Darüber hinaus ist das Unternehmen im Mobile Marketing aktiv und nimmt eine innovative Rolle im Bereich Mobile Video Streaming ein.

Bisher hielt THQ Inc., ein US-amerikanisches Unternehmen zur Entwicklung von Konsolenspielen und Produktion von Videospielen, über eine Tochtergesellschaft 50% der Minick-Anteile. Die andere Hälfte war im Besitz des Managements sowie heutiger und früherer Mitarbeiter. Swisscom Mobile übernimmt heute sämtliche Anteile an der Minick Holding AG. Zum Kaufpreis werden keine Angaben gemacht.

Die Minick Holding AG wird ihr Kerngeschäft als eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Swisscom Mobile AG unverändert weiterführen. Ebenso wenig hat die Übernahme direkte Folgen für die Mitarbeitenden. Die von der Minick Holding AG über ein Joint Venture an der Minick (USA) Ltd. gehaltene Minderheitsbeteiligung ist von der Transaktion nicht betroffen.

Über Minick

Minick ist ein Pionier im Bereich interaktiver Mobilanwendungen. 1994 gegründet, entwickelt und betreibt Minick mobile Dienstplattformen für Netzbetreiber, Medienunternehmen, Unternehmenskunden und Agenturen. Das Unternehmen hat eine der grössten Abrechnungsplattformen für Mobilfunkbetreiber in Europa aufgebaut.

Mobile Interactivity since 1994

Welcome to the home of Europe’s most successful mobile applications!
MINICK is the pioneer of interactive mobile applications,
with an unmatched experience of ten years in this area.


MINICK launched more than 220 mobile portals since the beginning of 2005

Portals

The mobile entertainment market has seen an incredible growth in traffic on operator and non-operator entertainment portals since the end of 2004 and the growth continues. Nokia forecasts that by 2009 Entertainment & Media will surpass P-2-P Messaging in terms of operator revenues while overall data ARPU will grow to 23%. Much of this revenue will come through mobile portals.

 

What drives this demand for mobile entertainment and media is a combination of extensive marketing and rising customer product awareness, the attractiveness of services on the newest generation of handsets and the increased proficiency of customers in the use of their mobile phones.
Big entertainment brands like Warner Bros., Sony BMG, Clearchannel, MTV and Ministry Of Sound have seized this market opportunity and created consistent brand experiences with MINICK mobile portals, that meet their high expectations for quality, visual appeal and customer satisfaction.
 
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Time to market, a feature rich platform and a high quality end user experience across all handsets, as well as instantaneous access to revenues through MINICK’s Billing Platform, is what convinced the partners above and many more to launch over 220 Portals accross 5 continents with us since the beginning of 2005.

Willkommen bei der MINICK (Germany) AG

MINICK (Germany) AG ist der Pionier interaktiver
mobiler Anwendungen. Seit 1994 entwickelt und betreibt
MINICK mobile Anwendungen für Mobilfunknetzbetreiber
wie Vodafone, T-Mobile, O2, Eplus, Telefonica oder
Swisscom, für Entertainmentunternehmen wie RTL
Newmedia, MTV, Tele5, 9 Live, Warner Bros, Endemol oder
Universal Music und für Corporate Kunden und
Markenartikler im Bereich mobiles Direkt- und
Dialogmarketing wie McDonald's, Fanta, Karlsberg und
m&m's.

MINICK hat eines der größten Netzwerke
für Premium-SMS und -MMS in Europa aufgebaut und
unterhält eigene SMS- und MMS-Center mit
Direktverbindungen zu den Mobilfunknetzen. Das
Unternehmen konzipiert und betreibt für seine
Partner WAP-Portale und JAVA-Clients, ist führend im
SMS-2-TV-Bereich und gehört nach Premium-
SMS-Durchsatz und -Umsatz zu den Top 3 in Deutschland.
MINICK ist in über 20 Ländern aktiv und mit
Niederlassungen präsent in der Schweiz, Deutschland,
Großbritannien, Schweden, Spanien und den USA.

  • MINICK SMS-Service für
    sport.de zur Fussball-WM 2006
  • MINICK SMS-Service für
    eBay
  • MINICK ermöglicht SMS-Chat
    auf Tele 5
  • MINICK baut Mobile Channel
    für MTV

    Partners

    MINICK has partnered with leading content providers,
    media companies and mobile network operators for jointly
    developing and deploying high quality mobile
    services.

    THQ Wireless

    THQ Wireless is a leading developer and publisher of
    wireless interactive entertainment software. Its parent
    company THQ Inc. is one of the largest video game
    publishers in the world and listed on the NASDAQ (NASDAQ:
    THQI). THQ owns the exclusive gaming licences for many
    global brands and is actively and continuously purchasing
    new ones, e.g., brands of upcoming movie releases. THQ
    holds an equity stake in MINICK.

    THQ Wireless
    Read more about MINICK’s partnership with
    THQ and THQ Wireless in our joint product announcement press
    release.

    RTL Newmedia

    MINICK and RTL Newmedia, the new media unit of RTL
    group, have a long-standing partnership, where MINICK is
    contributing mobile technology and infrastructure, and
    RTL Newmedia is providing high quality content and
    marketing. Together, we have realised various mobile
    applications. Amongst these is Europe’s most
    successful mobile application in terms of revenue and
    usage: the RTL and Vox
    Teletext Chat.

    RTL Newmedia

    In addition, mobile news services (sports,
    politics) are offered, regional weather
    forecasts
    , votings, and quizzes: particularly
    successful is the GZSZ SMS quiz with questions
    about Germany’s favorite soap opera
    "GZSZ".

    Universal
    Mobile

    MINICK and Universal Mobile cooperate closely to set
    new standards in delivering mobile services to the music
    and entertainment industry. As a result of their
    co-operation, the companies recently went live with a
    state-of-the-art mobile portal - Bravo Mobile

    - for Germany’s largest youth magazine Bravo.

    Universal Mobile

    The partnership draws from on MINICK’s
    technical competence and Universal Mobile’s
    marketing experience and license portfolio
    inherited from its parent, Universal Music.
    Together, we are able to offer high quality
    mobile content including current chart hits as
    monophonic or polyphonic ringtones for all mobile
    phone types, as well as logos, newsletters, and
    text games around stars and artists.

    Mobile Network Operators

    MINICK has large account and revenue share agreements
    in place with more than 40 mobile network operators
    throughout Europe. For the business year 2003, further
    agreements and partnerships are planned for the regions:
    Eastern Europe, South East Asia and the United
    States.

    With many of these network operators, MINICK has
    developed advanced relationships regarding the launch of
    mobile applications, consulting on mobile strategy and
    piloting new technologies and business models. More ...

    History

    The company was founded in Zurich,
    Switzerland as MINICK AG. Today, MINICK is present in
    major European countries, partnering with more than 40
    mobile network operators and serving global
    customers.


    MINICK Milestones

    1998

    First area-wide SMS event: Ericsson greets
    all Swiss mobile phone users, totalling 1.4
    million SMS

    1998

    Launch of MobileFinance: First real-time SMS
    financial service

    1999

    First SMS gateway between operators in
    Switzerland (diAx and Swisscom)

    1999

    International expansion in Europe

    2000

    Acquisition by DISTEFORA group

    2000

    Launch of MobileSound: First successful
    m-commerce solution worldwide

    2001

    First pan-European premium SMS services

    2001

    Launch of RTL Teletext chat:
    First premium-SMS service in Germany

    2001

    Launch of MTV Videoclash voting

    2002

    MINICK becomes independent by way of a
    management buy out

    2002

    Big Brother UK with 23 million messages

    2003

    MMS service provider to T-Mobile,
    Telefonica, Tele2 and Swisscom

    2004

    Launch of the Wireless TV Box at Midem in
    Cannes

    2004

    MINICK expands to USA

    2004

    MINICK starts business in North Africa

    2004

    MINICK USA rolls out the first campaign with
    the NFL

    2005

    Launch of Services in Chile, Mexico,
    Argentina, Colombia and Slovenia

    2005

    MINICK manages to get special payouts for TV
    related votings and competitions in Germany
    which opens a new market segment for over 40mn
    additional SMS to network operators

    2005

    MINICK develops superior Mobile Internet
    Platform supporting content adaption to over
    1.200 different hansets

    2006

    Biggest global Mobile Internet Campaign to
    date for Adidas in 7 countries, namely: China,
    USA, Germany, France, Italy, Spain and the
    UK

    2006

    MINICK enables first daily MMS-TV programme
    in Germany on Tele5

    2006

    Launch of Services in South Africa, Croatia,
    Czech Republic, Poland, Greece

    2006

    MINICK becomes market leader in mobile video
    in GSA region (Germany, Switzerland,
    Austria)

    Investors

    As of 4.12.2006 MINICK is owned by Swisscom Mobile, a
    daughter company of Swisscom Inc. Swisscom Inc. is
    Switzerland's leading telecommunications and mobile
    network operator. Swisscom Inc. is listed on the Zurich
    Stock Exchange SWX as SCMN.

    Swisscom
    Read more about Swisscom Mobile's aquisition of
    MINICK Holding in Swisscom's announcement

    press release
    .

    The Management Team

    Tero M. Turunen (CEO)

    Tero’s goal as MINICK’s CEO is to sustain
    the company’s position as the top European mobile
    entertainment company and to expand this status to other
    parts of the world. Tero has more than 12 years of senior
    management experience in international business, working
    as an executive in the fields of consumer finance,
    international trading and the Internet. Tero holds a
    university degree from the US. His career has taken him
    through many different countries.

    Dr. Alexander Trommen (COO)

    As Chief Operating Officer, Alexander heads the
    business development of all of MINICK’s
    subsidiaries with focus on profitability. Alexander led
    the development of MINICK to a major supplier for portals
    and TV stations. Prior to joining MINICK, he worked for
    Knorr-Bremse AG in Munich and for Bossard Consultants,
    Berlin. He holds a master’s degree in management,
    the Diplôme de Grande Ecole, and a PhD from the
    University of Berlin.

    Mike Cotton (CTO)

    Mike is the creative mind behind MINICK’s mobile
    applications. He is the recognised face for our major
    customers, and he is well known all across the
    entertainment segment as a major innovator and forefront
    thinker with respect to mobile applications that create
    real value. His career took him through a broad range of
    different businesses where he accumulated the unique
    understanding that makes him an outstanding asset of our
    company today.

    Heiko Vollmer (CFO)

    Heiko Vollmer was appointed as Chief Financial Officer
    of the Company as of January 2007. After completing his
    master degree in economics (University of Münster)
    he moved into the mobile industry in 1998 and supported
    the finance departments of Mannesmann Mobilfunk and
    Vodafone Germany with his expertise. In 2001 he joined
    Swisscom Mobile as Head of Interconnection, responsible
    for wholesale agreements with national and international
    partner networks. Before changing to Minick Holding AG,
    Heiko Vollmer was responsible for strategic planning and
    revenue controlling within Swisscom Mobile.

    Martin Schlatter (Director R&D)

    Martin is one of the founders of MINICK. Today, Martin
    is in charge of the R&D department of MINICK, leading
    the development of cutting edge mobile applications used
    by large corporate customers all over Europe. He is
    widely regarded as one of the major authorities in the
    field of mobile application service development. He
    graduated from ETH, Zurich, where he studied physics,
    specialising in semiconductor physics and
    neuroelectronics.

    Mi Kägi (Managing Director Switzerland)

    Mi was co-founder of MINICK. Following MINICK's
    purchase by DISTEFORA Group, Michael Kägi became
    executive board member and chief executive officer of its
    Mobile Division, where he was responsible for operations
    marketing, strategic product development and human
    resources. He spearheaded the company's phenomenal growth
    until he left in 2001 to become Chief Executive Officer
    of Airleed Inc. He returned to MINICK in 2002 as
    chairmain of the board. In 2005 he joined MINICK's
    operative business again as Managing Director of MINICK
    (Switzerland) AG.' Mi has a Dipl.-Ing. degree in food
    engineering, LMT HTL, and further education in law and
    economics.

    Todd Tran (Managing Director UK)

    Board of Directors

    Dieter Bernauer (CFO Swisscom Mobile)

    Peter Trinkl (Head of Strategy Swisscom Mobile)

    Wolfgang Weber (CTO Swisscom Mobile)

    Infrastructure and Operations

    MINICK operates a state-of-the-art 365 x 24 x 7
    data centre with a continuously
    growing network of live links to over 40 European
    mobile network operators.
    Our customers’ application services are typically
    hosted by us, monitored by our network management system.



    Customer Care

    MINICK has a dedicated professional customer care team
    located in Hamburg, Germany, offering around-the-clock
    technical support. Here are the contact details:

    Phone: +49 (0)40 / 808099-997
    E-mail: support@minick.net
    SSL Certificate: Certificate

    Data Centre and Security

    The data center is located in highly secure premises
    with direct access to an Internet backbone, and equipped
    with:

    • Access control via iris scan and key card
    • Video, fire, smoke und humidity alarm systems
    • Redundant direct link to 155 Mbit backbone
      (fibre)
    • Uninterruptable and autonomous power supply with
      emergency power from 3 diesel engines
    • 4 air-conditioners
    • "House-in-house architecture" enables separation of
      critical systems

    Network Management

    A critical piece in the operation of highly stable
    services is the deployment of a powerful network
    management system. MINICK runs:

    • A high-end network management system
    • More than 1300 continuously monitored services
      ranging from low-level communication services to
      high-level application services
    • Automatic service recovery
    • Alarm to engineer-on-call
    • Measuring total quality of service
      (availability)


    • Kommentar:"Schämt Euch und geht in die Ecke.Wer den Armen verteufelt als Verbrecher und Ihnen Straftaten bewusst als unbewusst vermittelt gehört in den Knast!
      Wer auch immer dazu gehören mag.So etwas ziemt sich überhaupt nicht "IHR MENSCHENFREUNDE".
      Übrigens gehen die Verbindungen dann mal wieder über
      Mafia,Kirche,Bush,China,....
      Typisch Lügner und Korrumption."

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Sunday, 22. April 2007
Don`t Trust!Friends of Cardinal Lehmann and Ole von Beust





Rotary Club Lüneburg

District D-1800. Based 1956 of RC Hamburg

Members of the Rotary club Lueneburg

    Kasper Skaarhoj
    Caspar old person German Federal Armed Forces/army
    Dr. Bender, Gabriele Medicine
    Manfred Arnheim Federal Bank/issuing bank
    Aude, Martin
    Dr. jur. Klaus Becker Allin accordance with. Landesverwaltung
    Inga bed living Tax consultation
    Professor Dr. Klaus Boeck Professional school
    Manfred Bohrisch Justice
    Yokes Bolduan Iurisdiction
    Helmut Brückner Education
    Professor Dr. Christa Cremer Renz Universities
    Joachim Dieckmann Retail trade
    Priv. - Doz. Dr. med. Stefan of thing Medicine: Radiotherapy
    Wolfgang Dörffler Justice: Administration
    Dr. Felix Eggert Pharmacy
    Dr. Dr. med. Hans yokes Engelhardt Medicine: Mouth, Kiefer and face surgery
    Martin Exner Chambers of Commerce
    Dipl. - Forstwirt Jürgen Eynatten, Frhr., of Forestry
    Dr.jur. Pure Faulhaber Locally - administration
    Wolf Fuhrhop Agriculture: Saatzucht
    Jörg Andreas Gerdes Electrical apparatus engineering
    Karl-Heinz Harms Beverage industry
    George Dieter Havemann Automobiles
    Professor Dr. Henning Henningsen Neurology
    Linus Hornig Education
    Hanno Huijssen Justice
    Dr., Dipl. - engineer, Dipl. - Kfm. Wolfgang Jager Research
    Andreas Jörss Printering
    Dr. Rolf Johannes Publishing house
    Delf Kessler Ordentl. Jurisdiction
    Dipl. - engineer Clemens Kiepke Engineering
    Hans Jürgen Klagge Energy industry
    Peter Klempert Gentleman clothing
    Hans Martin cook Media/press
    Hartmut Krome Software industry
    Rickwan Lancken Wakenitz Frhr. v. that Genossenschaftswesen
    Claus p. Langlotz Marketing/advertisement
    Franz Ludwig Lindeiner Wildau Banking
    Dipl. - engineer Friedrich Lüllau Electro-technology
    Löchel, Dieter
    Karl Reinhold May Banking
    Dipl. - engineer architect Federal Employers Association Carl Peter one mountain Town construction
    Dr. Wilhelm Martens Agriculture
    Karl George Meier Ev. theology
    Dr. Renate Menk Jurisdiction
    Klaus Peter Meyer Tax consultation
    Dr. Ties Möckelmann Agriculture
    Professor Dr. rer. pole. Ferdinand Mueller Rommel Political science
    Petrol Albert Naegeli Pharmacy
    Dr. Gerd Peter Dental medicine
    Dipl. - Volkswagen. Jens Petersen Chamber of Commerce
    Detlev Plato Automobile trade
    Dr. Stefan Porwol Municipal administration
    Dr. phil. Dieter Rüdebusch School supervision: High Schools
    Professor Dr. med. Anton Schafmayer Medicine: Surgery
    Hans Joachim Schilling Justice: Administrative jurisdictionn
    Professor Dr. Manfred-Carl Schinkel Constitutional court barness
    Schmidt Scherer, Axel
    Dr. Alwin Scholze Food chemistry
    Dr. jur. Klaus Albrecht Sellmann Justice
    Dr. Arnold Spallek Dental medicine
    Günther Strube Hotel trade
    Urs Michael Theus Concert hall
    Tielko Tilemann Ev. church line
    Joachim bird singer Music, opera
    Vogt, Jürgen
    Superintendent A.D. Martin Voigt Ev. theology
    Dr. forest. Kay whisk Staatl. Forest administration
    William Westermann The clothing industry
    Witte, Isabel

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Thursday, 19. April 2007
Clipmarks Clips

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Sunday, 15. April 2007
German army in 'racist video' row
German army in 'racist video' row









German peacekeepers in Kosovo



The German army has faced a series of scandals in recent years









A video aired on German TV has shown an army recruit on firing practice being ordered to pretend he was in New York's Bronx facing hostile African Americans.

In the grainy 90-second video, the instructor tells the soldier to swear as he fires his gun.

US civil rights leader, Al Sharpton, said it was outrageous to depict blacks as "target practice".

New York officials say they are saddened and frustrated that the Bronx district is depicted so negatively.

"Clearly these folks don't know anything about African-Americans or the Bronx," said Bronx borough president Adolfo Carrion Jnr, who recently returned from a trip to Germany to promote tourism to the district.

He has demanded an apology from the Germany military over the clip.

Skulls

During the filmed training session, an instructor tells the soldier: "You're in the Bronx, a black van pulls up in front of you and three African-Americans get out and start really insulting your mother... act!".

The soldier then fires his gun several times and shouts obscenities in English, as the instructor encourages him to curse even louder.

The clip was filmed in a forest in July 2006, near the barracks of the northern German town of Rendsburg .

The German army said it has been aware of the video since January and was investigating it.

It is the latest in a series of scandals to hit the German military.

A group of 18 army instructors are on trial in the country accused of abusing and humiliating recruits during training in 2004.

Last year, German newspapers published images of German soldiers serving in Afghanistan posing with skulls.

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Beck erneuert Kritik an US-Raketenabwehrsystem
Beck erneuert Kritik an US-Raketenabwehrsystem
SPD-Chef: Wir wollen keine Rüstungsspirale
Beck

SPD-Chef Kurt Beck hat seine Kritik an den US-Plänen für ein Raketenabwehrsystem erneuert. "Es bleibt dabei, wir wollen keine neue Rüstungsspirale", sagte Beck in der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin". "Wir sehen uns bei weitem nicht in einer Situation in Deutschland, dass es wieder losgeht, dass wir, statt zusammen zu bleiben mit Russland, mit China, mit anderen, wieder anfangen, einseitig ein Raketensystem nach dem anderen aufzustellen", fügte der SPD-Vorsitzende hinzu.

Beck äußerte zugleich Zweifel, dass die Umsetzung der US-Pläne "mehr Sicherheit bedeuten" würde. Sinnvoller sei es, durch Verhandlungen Vertrauen zu bilden, sagte der SPD-Chef weiter.

Beck stellte sich damit auch gegen Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU), der die US-Pläne befürwortet. Das geplante Abwehrsystem in Polen und Tschechien könne eine wichtige "Schutzfunktion" für ganz Europa einnehmen, hatte Jung vergangene Woche vor dem Auswärtigen Ausschuss des Europaparlaments in Brüssel gesagt. Russland lehnt den US-Raketenschild entschieden ab und sieht darin einen Angriff auf seine Sicherheit. Darüber soll am Donnerstag in Brüssel im NATO-Russland-Rat gesprochen werden.

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Die Wurzeln des Antisemitismus in der Antike,im frühen Christentum,Heidentum und im Koran Teil II
Die Wurzeln des Antisemitismus in der Antike,im frühen Christentum,Heidentum und im Koran Teil II
Aurelius Augustinus, «Traktat gegen die Juden»
Aurelius Augustinus, «Traktat gegen die Juden»

Aurelius Augustinus (354-430) stammte aus Thagaste, dem heutigen Souk Ahras in Algerien. Er war philosophisch gebil­det, von Cicero und den Neuplatonikern geprägt, ehe er in einer schwer errungenen Bekehrung - von der er selbst in einem der großartigsten Werke der abendländischen Literatur, seinen «Confessiones» («Bekenntnissen»), berichtet - zum Christen­tum fand und 387 von Ambrosius in Mailand getauft wurde.
Er wurde Priester und ab 398 Bischof von Hippo, dem heutigen Bone in Algerien. Dort erwies er sich als mutiger, Kontroversen nicht scheuender Kirchenführer und verfasste Schriften, die das christliche Abendland entscheidend prägten. Er war zweifellos der einflussreichste unter allen lateinischen Kirchenlehrern der Spätantike.
Sein Hauptwerk, «De Civitate Dei» («Über den Gottesstaat»), entstand nach der Eroberung Roms durch die ebenfalls christ­lichen arianischen Westgoten 410 nach Christus, der ersten großen «Sinnkrise» des Römischen Reichs seit Augustus. Auch dieses Werk enthält antijüdische Spitzen, darunter die be­kannte Tatsachenverfälschung, allein die Juden hätten Jesus getötet (5,18), sie seien als Mörder Christi bestraft, «mit der Wurzel ausgerottet und durch alle Länder verstreut» worden (18,46).
Seine Glaubenslehre wurde vor allem durch «De Trinitate» («Über die Dreieinigkeit») nahezu verbindlich bis ins hohe Mittelalter. Über 500 erhaltene Predigten und eine 270 Briefe umfassende Korrespondenz haben über Jahrhunderte, und teils noch bis heute, kirchliche Praxis, Homiletik und Seelsorge beeinflusst. Über Luther, der Augustinermönch war, wirkten seine Lehren und Thesen bis in die Reformationszeit nach.Und noch heute sehr wieder erstarkt.

Vor diesem bewundernswerten Hintergrund wirkt sein aus­geprägter Judenhass, der in verschiedenen Schriften kaum
verhohlen zum Vorschein kommt, umso erschütternder. Teil weise stand er hier in der Nachfolge seines Lehrers Arnl)Mir. und anderer lateinischer Autoren (Augustinus las kaum (ine chisch).
Die Technik der Manipulation alttestamentlicher Aussagen zum Schaden der Juden seiner Zeit perfektionierte er virtuos, wie wir in dem nachfolgenden Zitat aus seiner polemischsten Streitschrift sehen werden, dem Traktakt «Gegen die Juden», das 429 entstand und in Form einer Predigt geschrieben ist. Aber es war auch Augustinus, der im «Gottesstaat» (18,46) die Vertreibung der Juden unter die Völker zum Beweis für die Ablösung der Gnade machte, die nun auf den Christen ruhe. Krasseste Formulierungen scheute er nicht, konnte die Juden «hochgewühlten Schmutz» und «triefäugiges Pack» nennen und wurde nur dann etwas milder, wenn er erklärte, dass die innerchristlichen Häretiker eigentlich noch viel schlimmer wären als die Juden.

Man hat Augustinus gegen den Vorwurf des «Antisemitis­mus» gelegentlich mit dem Hinweis verteidigt, dass er auf jüdische Vorwürfe antwortet. Denn in der Tat wurde den Christen von Juden vorgehalten, sie würden sich ständig auf das «Alte Testament» beziehen, den größten Teil der darin enthaltenen Weisungen aber ignorieren. Dieser Vorwurf steht auch hinter dem Auszug, den wir unten zitieren. Das mag erklären, wogegen er sich wendet, darf aber nicht zu einer Freisprechung vom Vorwurf des Judenhasses missbraucht werden.

Auch die Stellen, an denen Augustinus zu differenzieren versucht, fallen nicht wirklich ins Gewicht. So hält er einmal jene Juden, die sich in allem vollständig an ihr Gesetz halten, für nicht von Gott verstoßen (in der Predigt «De duobus filiis», «Über die zwei Söhne», zu Lukas 15,11-32). Für Augustinus hatten die Juden jeden Wert in der Heils­geschichte verloren. Er gab sie zwar nicht, wie Ambrosius, zur ungestraften Verfolgung frei und hieß auch nicht wie jener die Zerstörung von Synagogen gut. Er geiferte auch nicht in überschäumendem Hass wie sein Griechisch schreibender Zeitgenosse Johannes Chrysostomus. Doch da sein Einfluss auf die Kirchengeschichte in diesem Punkt ungleich größer war als der seines Lehrers und man ihm nicht zugute halten kann, er sei missverstanden worden, muss dieser Makel seines Charakters und seiner Lehre offen ausgespro­chen werden.

Aurelius Augustinus, «Tractatus adversus ludaeos» («Traktat gegen die Juden»), 10.

Geht nun, oh Israeliten, nach dem Fleisch, nicht nach dem Geist, geht nun und widersprecht doch dieser so offensicht­lichen Wahrheit. Und wenn ihr hört: «Kommt, lasst uns auf den Berg des Herrn steigen und zum Hause des Gottes Jakobs gehen» [Jesaja 2,3], sagt da: «Wir sind es», damit ihr wie Blinde gegen den Berg rennt, wo ihr euch euer Gesicht zerschmettert und eure Stirn zerbrochen wird. Wenn ihr wahrheitsgemäß sagen wollt: «Wir sind es», so sagt es dort, wo ihr hört: «Für die Sünden meines Volkes ist er zum Tode geführt worden» [Jesaja 53,8]. Das ist nämlich von Christus gesagt, den ihr in euren Eltern zum Tode gefilhrt habt und der wie ein Lamm zur Opferung geführt wurde, damit ihr das Passa, das ihr ohne Einsicht feiert, als Einsichtslose durch euer Toben erfüllt. Wenn ihr wahrheits­gemäß sagen wollt: «Wir sind es», dann sagt es, wenn ihr hört: «Verstecke das Herz dieses Volkes, und verhärte ihre Ohren und blende ihre Augen» [Jesaja 6,10]. Sagt dann: «Wir sind es», wenn ihr hört: «Den ganzen Tag habe ich meine Hände nach einem ungläubigen und widerspenstigen Volk ausgestreckt» [Jesaja 65,2]. Sagt dann: «Wir sind es», wenn ihr hört: «Ihre Augen sollen verdunkelt werden, und ihre Rücken seien auf immer gebeugt» [Psalm 69,24]. Bei diesen und ähnlichen Prophetenstimmen sagt: «Wir sind es», wo ihr es ohne Zweifel seid. Aber ihr seid so blind, dass ihr behauptet, es zu sein, wo ihr es nicht seid, und euch nicht erkennt, wo ihr es seid.

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Die Wurzeln des Antisemitismus in der Antike,im frühen Christentum,Heidentum und im Koran Teil I

Szenenbild aus dem Fim "Passion
Jesu Christi", (C) Matthias-Film


Christ und Nazi offenbar (k)ein Widerspruch im "Dritten Reich"!

Die Rolle der Kirchen im Nationalsozialismus stellt kein Ruhmesblatt dar.
Das katholische Zentrum ebnete Adolf Hitlers NSDAP den Weg zur Diktatur, indem
sie dem Ermächtigungsgesetz zustimmte und damit faktisch die Auflösung
des demokratischen Parlaments billigte. Von Papen, der letzte bedeutende Zentrumspolitiker,
verschätzte sich folgenschwer, indem er versuchte Hitler einzurahmen und
zu kontrollieren. Schließlich war von Papen nur noch eine Marionette und
konnte von Glück reden, mit dem Leben davon gekommen zu sein. Die linienkonforme
Einheitskirche “Deutsche Christen” unterstützte die Nazis nach
deren Machtübernahme, die Bischöfe und Pfarrer hielten Hasspredigten
und rechtfertigten die Judenverfolgung nachdrücklich. Die Rolle des Papstes
ist ebenfalls höchst beunruhigend. Das Konkordat mit dem Vatikan machte
Hitler international salon- bzw. verhandlungsfähig und weichte somit die
internationale Isolation des Nazi-Regimes auf. Es existiert außerdem ein
Brief von Edith Stein an den Papst, in dem sie ihn ausdrücklich auf die
Verfolgung der Juden hinweist und ein Eingreifen der Kirche fordert (http://www.welt.de/data/2003/02/18/42899.html).

Trotz alledem oder gerade deswegen soll auch der vereinzelte - und auch der
organisierte - mutige christliche Widerstand nicht unerwähnt bleiben. Die
Mitglieder der Bekennenden Kirche stellten sich in der Barmer Theologischen
Erklärung offen gegen die Linienkonformität der Deutschen Christen
unter Reichsbischof Müller. Besonders hervorzuheben sind Martin Niemöller
und Dietrich Bonhoefer, der für seine Überzeugung ins KZ (mögliche
Verlinkung mit anderen Themen des Projekts) gebracht wurde und kurz vor der
Befreiung aufgrund Hitlers persönlichen Befehl hingerichtet wurde. Auch
in der katholischen Kirche regte sich Widerstand, wenngleich eher vereinzelt
und punktuell. Der Kardinal von Galen oder Pfarrer Delp sind auch der relativ
breiten Öffentlichkeit bekannt. Aber auch den vielen unbekannten, namenlosen
Pfarrern, die von der Kanzel gegen den Nationalsozialismus und für die
Menschlichkeit predigten, sollte man gedenken. Trotzdem erschien Nazi und Christ
oder Christ und Nazi nur wenigen Menschen als offensichtlicher Widerspruch.

Für Hitler und die Naziführung war Jesus und das Christentum eher
unwichtig. Man bezeichnete sich zwar als “gottgläubig”, die
Botschaft von Jesus enthielt aber einfach "zu viel" Nächstenliebe,
"zu viel" Mitleid mit den Schwachen und Hilflosen, um die eigene totalitäre
Gewaltherrschaft zu rechtfertigen. Dass Jesus als Jude geboren wurde und als
Jude gestorben ist, dürfte wohl ebenfalls zu dieser Haltung beigetragen
haben.

Das antisemitische Fundament

Viele Bischöfe und Kirchenpräsidenten folgten in ihrer Deklassierung
der Juden als "geborene Welt- und Reichsfeinde" dem Vorbild Martin
Luthers, der selbst antisemitische Schriften ("von den Juden und ihren
Lügen", "Sieben-Punkte-Anleitung zum Umgang mit den Juden")
verfasst hat, die seinen Hass auf die "Jesusmörder" deutlich
werden lassen. Luther konnte sich ohne weiteres auf die Heilige Schrift berufen,
besonders auf die Passionsgeschichte wie sie von den vier Aposteln Markus, Matthäus,
Lukas und Johannes aufgeschrieben wurde. Das älteste Evangelium, das Markusevangelium,
gilt unter Historikern noch als das akkurateste. Die anderen drei Evangelien,
besonders das Matthäusevangelium, übertreffen das Markusevangelium
in antijüdischer Polemik noch bei weitem. Exemplarisch möchte ich
in diesem Zusammenhang auf Mt 23, 34-36 und Mt 27, 23-26 hinweisen: “Da
antwortete das ganze Volk und sprach : Sein Blut komme über uns und unsere
Kinder” (Mt 27, 25). Bei Markus ist davon überhaupt keine Rede.
Wenn man solche polemischen Stellen als historische Fakten ohne kritische Prüfung
übernimmt, kann leicht ein verzerrtes, ein historisch verklärtes und
schlichtweg falsches "Judenbild" entstehen.

Die Passion Christi

Diese Geschichtsklitterung ist auch fast 60 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz
durch die Rote Armee noch nicht aus den Köpfen der Menschen verschwunden
wie Mel Gibsons mit bestialischer Brutalität verfilmte Passion Christi
"eindrucksvoll" zeigt. Der Hollywoodstar und christliche Fundamentalist
(ein "wiedergeborener Christ") übernimmt die Passionsgeschichte,
ohne etwas in Frage zu stellen, ohne den antisemitischen Überbau zu durchdringen
bzw. ohne die modernen historischen Erkenntnisse zu beachten. Er ignoriert sie,
wie man unterstellen muss, wissentlich.

Er lässt Jesus von “bösen”, klischeehaft dargestellten,
Juden festnehmen, vor dem "Hohen Rat" der Juden verhören und
in einer Nacht-und-Nebel-Aktion verurteilen. Da der Hohe Rat aber kein Todesurteil
aussprechen kann, bringt man Jesus zum römischen Statthalter in Jerusalem
Pontius Pilatus. Dieser erklärt Jesus, dass die Pharisäer und das
jüdische Volk ihn zum Tode verurteilt sehen wollen: “dein eigenes
Volk hat dich zu mir gebracht”. Der Mob, die Menschenmenge vor Pilatus’
Residenz, will viel lieber den mehrfachen Mörder, den als gemeingefährlich
und geistesgestört dargestellten Barabbas, befreit sehen als Jesus Christus,
für den sie ohne Erbarmen den Tod am Kreuz fordern. Pilatus wird als nachdenklicher
Prokurator dargestellt, der nachdrücklich und wiederholt versucht Jesus
freizusprechen und ihm das Leben zu retten. “Ich erkenne keine Schuld
in diesem Mann”, wiederholt der Römer gleich mehrere Male vor dem
tobenden jüdischen Mob. Schließlich wird er aber von “den”
Juden regelrecht genötigt, Jesus ans Kreuz zu liefern. Er wäscht symbolisch
(nach jüdischem Brauch) seine Hände in Unschuld. "Deswegen ist
es er, der mich dir auslieferte, der die größere Sünde trägt",
sagt Jesus zu Pilatus in Gibsons Verfilmung.

Auf der vom "Bundesverlag" betriebenen Internetseite www.Jesus.de,
die besonders auch junge Menschen ansprechen soll, feiert eine ganze Reihe von
christlichen Künstlern den Film im Rahmen einer Interviewreihe. In diesen
Interviews liest man immer wieder Sätze wie "Wir als Christen wissen,
dass es ... die Juden waren, die Jesus aus Unwissenheit ans Kreuz genagelt haben."
oder "Muss für Juden nicht automatisch das Kreuz ein Ärgernis
sein?"

Folgenschwere Verdrehung der historischen Tatsachen

Diese Sicht auf die Ereignisse, die sich wohl 27 n. Chr. zutrugen, ist historisch
schlichtweg unhaltbar. Die “Endredakteure” des Neuen Testaments
haben Jesus nicht gekannt, noch nicht einmal zu seiner Zeit gelebt, sondern
haben über 100 Jahre später ihre Aufzeichnungen begonnen. Sie versahen
die mündlichen Überlieferungen mit einer gehörigen Portion dichterischer
Freiheit, die sie zum einen dazu nutzten, um die Botschaft von Jesus, wie damals
üblich, zu verstärken und zu untermauern (indem sie zum Beispiel Berichte
über Wunder hinzufügten) und zum anderen, um keine ernsthaften Probleme
mit den Römern zu bekommen. Die christlichen Gemeinden befanden sich zu
dieser Zeit nämlich gerade in einem schwierigen Abspaltungsprozess vom
Judentum und waren abhängig von der Gunst und Milde der Römer. Die
Juden boten sich deshalb als "Tätervolk", um den Nichtbegriff
von Martin Hohmann zu benutzen, geradezu an. Deswegen muss man den Aposteln
eine zwar historisch nachvollziehbare, aber folgenschwere Verdrehung der Tatsachen
vorwerfen: Der Prozess gegen Jesus vor dem Hohen Rat ist historisch mehr als
umstritten. Am Sabbat, an Feiertagen und am Vorabend aller Feiertage durften
nämlich überhaupt keine Gerichtsverhandlungen stattfinden. Angeblich
wurde der Prozess aber am Abend des Passahfestes durchgeführt. Bei Markus
und bei Matthäus heißt es außerdem, “alle” hätten
Jesus zum Tode verurteilt. Das war in der jüdischen Rechtspraxis überhaupt
nicht möglich, wie Dr. Heiner Geißler in seiner Schilderung des Prozesses
klarstellt. In Wirklichkeit war Pontius Pilatus ein gewissenloser Gewaltherrscher,
ein Machtpolitiker. Er scheute nicht davor zurück, hunderte von Juden ohne
Prozesse zu kreuzigen, wenn sie ihm als Aufrührer erschienen.

Und Pilatus hatte allen Grund Jesus für einen Aufrührer zu erachten.
Er war der Fürsprecher, der geistige Führer der armen, der einfachen
Leute. Jesus Botschaft ist, wie Heiner Geißler in seinem Buch erläutert,
sehr wohl in einem hohen Maße politisch. Jesus verkündete revolutionäre
Neuerungen, welche die Römer als Bedrohung für ihre Herrschaft ansahen.
Auch der Einwand, Jesus habe nie Gewalt angewandt, ist so nicht richtig. Die
Tempelreinigung war eine regelrechte Kriegserklärung gegen das jüdische
Etablissement in Jerusalem, das eng mit den Römern kollaborierte. Aus dieser
absoluten Minderheit, dieser Clique von 34 reichen Familien, die man als Saduzzäer
bezeichnet, setzten die Römer nämlich auch den Hohen Priester ein,
der im Tempel Handel und Geldgeschäfte zu seinen Gunsten erlaubte und damit
den "heiligen Zorn" von Jesus provozierte.

"Genauso wie wir nicht wegleugnen, dass Hitler Millionen von Juden vernichtete,
genauso wenig können Juden wegleugnen, dass sie Christus ans Kreuz genagelt
haben", schrieb der katholische Oberammergauer Report im Jahre 1970. An
diesem Satz halte ich rein formal schon für besonders fragwürdig,
dass zum einen von Hitler (einer einzelnen Person – der Schuld der Deutschen
wird dadurch keine Beachtung geschenkt) und dann allgemein pauschal von "Juden"
die Rede ist, ohne Unterscheidung, als ob Jesus von einem ganzen Volk, von einer
ganzen Religionsgemeinschaft ans Kreuz genagelt wurde, was schon rein bildlich
absolut lächerlich erscheint. Auch wenn man diesen Satz symbolisch sieht,
Jesus wurde nicht von Juden getötet. Er wurde von römischen Soldaten
hingerichtet, wie der Apostel Markus schildert. Er wurde nicht von den Pharisäern,
den frommen und friedlichen Schriftgelehrten, denen landläufig die Hauptschuld
an Jesus Tod gegeben wird, oder gar vom einfachen jüdischen Volk, dessen
Held er war, eines Aufruhrs oder gar der “Gotteslästerung”
bezichtigt, sondern von den Saduzzäern, die wie gesagt ihre Geschäfte
und ihren Einfluss von Jesus gefährdet sahen. Den Grund für Jesus
Todesstrafe schrieben die Römer auf eine Tafel, die sie oben am Kreuz befestigten.
Dort stand auf lateinisch(!) "Jesus von Nazareth, König der Juden".
Dies untermauert, dass Pilatus und die Römer wahrscheinlich Angst vor einer
jüdischen Volksbewegung hatten, die angeführt von Jesus, zuerst die
römerfreundlichen Saduzzäer aus dem Tempel spülen (der Anfang
war mit der Tempelreinigung gemacht) und dann die römische Macht in Frage
stellen würden.

Vor der nationalsozialistischen Machterschleichung im Januar 1933 fielen über
sieben Millionen Juden der antijüdischen Hetzkampagne der christlichen
Kirchen in Europa zum Opfer zum Beispiel in den Kreuzzügen. Auf ihrem Weg
nach Jerusalem löschten "chistliche" Kreuzritter regelmäßig
ganze jüdische Ghettos aus, auch in unserer Nähe entlang des Rheins.
Der Jude war ein gängiges Feindbild, das schon seit über 1900 Jahren
Bestand hatte. Was viele Menschen nicht wissen, der Judenstern war keine Erfindung
der Nazis, auch die Gesetze, welche die Juden von Handwerk und Gewerbe, von
Schulen und anderem öffentlichen Leben ausschlossen, waren schon vorher
da gewesen; obgleich die durchorganisierte, “industrielle” Massenvernichtung
(der "Holocaust"), die 1942 auf der Wannseekonferenz (Link zu Tobias)
endgültig besiegelt wurde, natürlich eine neue Dimension dieser abartigen
Perversion darstellte. Die Vorstellung vom “Kapitaljudentum” wurde
ebenfalls im Neuen Testament genährt. Judas verrät Jesus für
30 Silberlinge (nachzulesen zum Beispiel in Mt 26, 14-16). Die nationalsozialistische
Assoziation, dass ein Jude Menschen verkauft, war damit leicht auf den Weg gebracht.
Das Märchen von der "jüdischen Weltverschwörung" klang
gleich eindrucksvoller, wenn der psychologische Weg dafür bereitet war,
wenn man "wusste", dass die Juden schuld waren, schuld am Tod Jesu!
Ich bin davon überzeugt, dass die vier Apostel, wären sie sich der
schrecklichen Folgen ihrer wissentlich falschen Schuldzuweisung bewusst gewesen,
sicher darauf verzichtet und dem Antisemitismus so sein Fundament entzogen hätten.

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Saturday, 14. April 2007
VaticanNews

Deseret NewsUS President Bush to meet with pope at the Vatican in June ...
International Herald Tribune, France - 4 hours ago
VATICAN CITY: US President George W. Bush will meet with Pope Benedict XVI at the Vatican in June, Vatican officials said Saturday. ...
Catholics flock to the Vatican for Pope's 80th Telegraph.co.uk
President Bush to meet with Pope this summer Unison.ie (subscription)
Bush to meet Pope NDTV.com
all 147 news articles »

Spiegel Online
'Vatican boycott is insulting'
Jerusalem Post, Israel - 2 hours ago
Calling the decision by the Vatican ambassador to Israel to boycott the Holocaust memorial services at Yad Vashem "inappropriate and insulting," the ...
Israel, Vatican Spar Over WWII Pope Wyoming News
ADL: Vatican boycott Of Shoah Memorial Day "inappropriate and ... Israel Insider
Vatican Envoy to Avoid Holocaust Ceremony New York Times
Buzzle - Jewish Telegraphic Agency
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