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TV News | RSS | Blogs  $ 1,184 / %0,42 ? 1,734 / %0,52 Altın 30,07 / %0,4 Worldtheories: Wie "Globale Telekommunikationskonzerne" sich durch Globalisierung bevorteilen....
Wednesday, 25. April 2007
Wie "Globale Telekommunikationskonzerne" sich durch Globalisierung bevorteilen....

....oder woher die Gewaltvideos und pornographischen
Videos und deren Abzocke durch unsere Kinder verbreitet werden und Gruppierungen wie die Scientology als Dachverband intruniert sind ;aber die UNO es zulassen tut!

Nicht zuvergessen zur Zeit mit den ganzen Virenüberschwemmungen im Internet durch Beihilfe der Telekom,Microsoft und Google um ein neues "2"Internet zu installieren nur für die und deren illitären Reichen

Falls jemand zur Zeit mit dem Internet starke Probleme hat,
dann wenden Sie sich doch u.a. an die hier genannten Adressen"worldwide".Vielleicht hilft auch der "GLOS".

Unternehmen

Starke Partner auf die Sie sich verlassen können.

Die net mobile AG bringt das mit, was Ihre Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner von Ihnen erwarten: hohe Qualitätsstandards, Erfahrung und ein klares Ziel vor Augen:
 
Qualität verpflichtet: Mit dem Einstieg in das Geschäft der mobilen Anwendungen und Mehrwertdienste positionierte sich die net mobile als europäischer First Mover in einem der attraktivsten Wachstumsmärkte. Seit der Gründung hat die net mobile AG eine Vielzahl von strategische Partnerschaften mit Anbietern von Inhalten und Technologieunternehmen geschlossen. Zu den Bedeutensten der jüngsten Zeit gehört sicher die Partnerschaft mit Universal sowie mit RTL2.
 
Erfahrung hat viele Seiten - darum steht ein Team erfahrener Fach- und Führungskräfte an der Spitze der net mobile AG. Mit Theodor Niehues, Kai Markus Kulas, Dieter Plassmann und Frank Hartmann verfügt die net mobile AG über ein exzellentes Top-Management, das aufgrund der vorherigen Führungsfunktion bei führenden Unternehmen der Telekommunikationsbranche direkten Zugang zu allen wichtigen Anbietern des europäischen Marktes hat. Als Mitglieder des Aufsichtsrates konnten als Vorsitzender Dr. Michael Briem, Dr. Ralf-Peter Simon und Alexander Straub gewonnen werden.
 

Theodor Niehues (CEO) - Dieter Plassmann (CTO) - Kai Markus Kulas (CPO) - Frank Hartmann (CFO)

 
Unser Ziel: uns als einer der Top-3-Anbieter für mobile Mehrwertdienste im europäischen Markt zu etablieren.
 
Unsere USPs - oder was uns von anderen unterscheidet

  • Unseren Kunden gehört unser Herz
    Harmonische Zusammenarbeit ist unser Ziel. Denn dort wo die Chemie stimmt, entsteht Vertrauen, und wo Vertrauen entsteht, ist Platz für Außergewöhnliches. - Unsere Kunden und unsere Partner sind unserer Antrieb und unser Stolz.

  • Speed
    Ideen schreien nach Leben: Wir greifen schnell und flexibel Ihre Inspirationen auf und realisieren sie.

  • Perfektion
    Liebe zum Detail und Perfektionismus machen Spaß - das sieht man auch an unseren Produkten.

  • Human Capital
    Wir kennen uns, wir verstehen uns und wir arbeiten gern zusammen. Individualismus schafft Synergie. Wissen schaffen macht Spaß!

  • Qualität
    Qualität ist alles - aber was ist eigentlich Qualität? Für uns heißt Qualität, dass jeder einzelne von uns alles gibt. Unser Ziel satte 100% - irren ist menschlich: 99,9% zu erreichen. Und wenn dann doch 0,1% dazwischenkommen, arbeiten wir schnell und zuverlässig daran und sorgen dafür, dass wir denselben Fehler nicht zweimal machen.

 



Profil

Die net mobile AG auf einen Blick

Gründung:
Oktober 2000
Branche:
Mobile Business Processing  
Geschäftsfelder:
Kommunikationstechnologie
Informationstechnologie  
Standorte:
Sitz in Düsseldorf
Tochtergesellschaft in Frankfurt a. M.
1 Repräsentanz in Shanghai/Volksrepublik China
Ende des Geschäftsjahres:
30. September des Jahres
Grundkapital:
6.523.550 € 
Umsatzerlöse 2005/06:
50,037 Mio. €
Mitarbeiter:
Im Inland 70 Mitarbeiter, davon 5 Auszubildende, 2 in Teilzeit und 4 Vorstände  
Vorstand:
Theodor Niehues (CEO)
Kai Markus Kulas (CPO)
Dieter Plassmann (CTO)
Frank Hartmann (CFO)  
Aufsichtsrat:
Dr. Michael Briem (Vorsitzender)
Dr. Ralf-Peter Simon
Herr Alexander Straub


Partner

e-plus hat sich im deutschen Mobilfunkmarkt als ein innovatives Unternehmen etabliert und ist in vielen Geschäftsfeldern Vorreiter für die gesamte Branche. Dieses Standing bringt eine große Verantwortung mit sich, der sich E-Plus immer wieder stellt.

Mittels i-mode kann E-Plus heute schon die Zukunft der schnellen, farbigen Info-, Service- und Entertainmentwelt liefern, für Kunden ein echter Mehrwert. So können sich Kunden und Partner schneller informieren und schneller reagieren, mehr wissen und besser kommunizieren.

Das Angebot von E-Plus Diensten und Services wird mit dem Start von UMTS (Universal Mobile Telecommunication System) noch vielfältiger. E-Plus gehört zu den Unternehmen, die in den nächsten Jahren in Deutschland ein modernes UMTS-Netz aufbauen und betreiben werden.

Mit e-plus arbeitet die net-mobile AG in unterschiedlichen Bereichen zusammen.

O2 (Germany) GmbH & Co. OHG ist ein Tochterunternehmen von mmO2 plc und deckt den gesamten Telekommunikations- bedarf seiner Mobilfunkkunden ab.

Mit seiner eigenen, umfangreichen Netzinfrastruktur bietet O2 neben innovativen Postpaid- und Prepaid-Produkten auch mobile Datendienste auf Basis der GPRS-Technologie. Das Unternehmen wird zudem Produkte für die nächste Mobilfunkgeneration UMTS auf den Markt bringen. mmO2 plc hat 20,1 Millionen Kunden in Großbritannien, Irland und Deutschland.

Mit O2 arbeitet die net-mobile AG in unterschiedlichen Bereichen zusammen.

T-Mobile startete 1993 als wirtschaftlich selbstständige Gesellschaft das operative Geschäft. Heute gehört das Unternehmen zu den erfolgreichsten Mobilfunkbetreibern Europas und betreibt hier das größte GSM-Netz des Kontinents. Mit mehr als 26,3 Millionen (Stand: Ende Dezember 2003) Kunden ist T-Mobile Marktführer in Deutschland.

Zu den wichtigsten Aufgaben von T-Mobile gehört derzeit die Entwicklung und Umsetzung neuer Anwendungen im Bereich Mobile Multimedia. Hier setzt das Unternehmen immer wieder neue Branchenmaßstäbe.

Ein Schwerpunkt der mobilen Kommunikation wird in Zukunft auf Datendiensten liegen. Sie bündeln Text, Sprache, Musik, Bilder und Filmsequenzen. Bereits heute stellt T-Mobile seinen Kunden in t-zones zahlreiche Informationen und Dienste bereit. Dazu gehören beispielsweise das lokale Wetter, aktuelle Nachrichten, das Bestellen eines Taxis auf Knopfdruck sowie ein umfangreiches Entertainment-Angebot.

Mit T-Mobile arbeitet die net-mobile AG in unterschiedlichen Bereichen zusammen.

Die Vodafone D2 GmbH gehört zur Vodafone-Gruppe und damit zum weltweit größten Mobilfunk-Unternehmen. Der Düsseldorfer Netzbetreiber erhielt im Dezember 1989 die erste private Lizenz für ein digitales Mobilfunknetz in Deutschland. Im Juni 1992 erfolgte der kommerzielle Start. Vodafone D2 gehörte somit zu den weltweit ersten Netzbetreibern, die der damals neuen GSM-Technologie zum Durchbruch verhalfen.

Mittlerweile können die Kunden über Deutschland hinaus bereits bei 236 Netzbetreibern in 124 Ländern auf allen Kontinenten mobil telefonieren und sind dort unter ihrer Vodafone D2-Nummer erreichbar.

Mit Vodafone arbeitet die net-mobile AG in unterschiedlichen Bereichen zusammen.

BMG ist eines der weltweit führenden Musikunternehmen mit mehr als 200 Labels in 42 Ländern. Darüber hinaus besitzt BMG einen der weltgrößten Musikverlage. BMG ist ein Unternehmensbereich der Bertelsmann AG, einem der weltweit führenden Medienunternehmen.

Internationale Stars wie Alicia Keys, Dido, Outkast, P!NK, Britney Spears, Justin Timberlake oder Christina Aguilera - nationale Stars wie Kool Savas, Yvonne Catterfeld, oder Eko Fresh geben der Company ein Gesicht. Sie stehen für die Vielfalt des Repertoires von R&B, Soul, Pop, Rock, HipHop bis hin zu Trance und Dance.

BMG ist Lizenz- u Kooperationspartner der net-mobile AG im Bereich des Mobile Entertainments.

COLT TELECOM ist einer der führenden europäischen Telekommunikationsanbieter und spezialisiert auf den Bedarf von Geschäftskunden. Als einer der wenigen Anbieter in Deutschland verlegt COLT die eigenen Glasfasernetze in einer besonders ausfallsicheren Ringstruktur. COLT ist mit zahlreichen Stadtnetzen in Deutschland und weiteren Ländern Europas vertreten. Diese Glasfasernetze sind untereinander verknüpft und bilden somit ein europaweites, äußerst leistungsfähiges Telekommunikationsnetz. Darüber hinaus betreibt COLT in Europa hochverfügbare "Internet Solution Center" (ISC), auf deren Grundlage professionelle, serverbasierte Internet-Lösungen angeboten werden. Geschäftskunden können auf dieser modernen Netzstruktur europaweit Sprach-, Daten- und Internet-Dienste von COLT mit höchster Qualität und Sicherheit nutzen.

Mit Colt sichert net-m die hohe Performance seiner Plattformen ab, um genauso sicher mit 350 internationalen Mobilfunknetzen und dem Internet verbunden zu sein wie seine Applikationen in sich.


Seit über 70 Jahren ist die EMI Music Germany eines der führenden Tonträgerunternehmen in Deutschland. Nach einer von Wachstum und Übernahmen geprägten Firmenhistorie kam im Jahr 1994 die unabhängige deutsche Firma Intercord Tonträger dazu, mit der EMI seinen Künstlerstamm weiter ausbauen konnte.

Im August 2000 zog das Unternehmen vom Maarweg in das Medienzentrum Kölns - den Mediapark. Aus der EMI Electrola GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln und der Virgin Schallplatten GmbH & Co. KG mit Sitz in München entstand im Frühjahr 2002 die EMI Music Germany.

Besiegelt wurde die Verschmelzung unter der Firmierung EMI Music Germany GmbH & Co. KG am 15. Oktober 2002. Dieses Unternehmen besteht aus den Labels Capitol Music (Köln), Virgin Music (München) sowie EMI Marketing (Köln) . Alle Veröffentlichungen von EMI Classics werden dem Label EMI Marketing zugeordnet. Labels Germany sowie Mute , beide mit Sitz in Berlin, veröffentlichen über Virgin Music.

EMI hat internationale Superstars wie Robby Williams, Kylie Minogue, Coldplay, Norah Jones, Lenny Kravitz, Rolling Stones oder Iron Maiden im Repertoire, auf nationaler Ebene Grönemeyer, Wir sind Helden oder BAP.

EMI ist Lizenz- u. Kooperationspartner der net-mobile AG für den Bereich Mobile Entertainment.

Mit Ericsson konnte die net mobile AG einen wichtigen Entwicklungs- und Vertriebspartner gewinnen. Der Weltmarktführer für mobile Netzwerk-Infrastruktur ist auch die Nummer 1 im Wachstumsmarkt für mobiles Internet. Ericsson bringt sein technisches Know-How in den Ausbau der Mobility-Plattform von net mobile ein. Darüber hinaus ist Ericsson maßgeblich an der Entwicklung und dem Vertrieb von mobilen Applikationen und Mehrwehrtdiensten für den europäischen Markt beteiligt.

Die GEMA ist die deutsche "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte".

Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwalten sie die Nutzungsrechte der Musikschaffenden. Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft und hat die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins. Ihre Arbeit unterliegt der Aufsicht und Kontrolle durch das Deutsche Patentamt, das Bundeskartellamt, den Berliner Justiz-Senator und die Mitgliederversammlung der GEMA. Sie leitet die Lizenzbeiträge für Musikstücke an die Komponisten, Textdichter und Musikverleger weiter.


Sony Music Germany, eines der 5 Major Labels, hat internationale Topstars wie Beyoncé, Evanescence, Incubus, Korn, Jennifer Lopez, Shakira oder Travis im Repertoire, auf nationaler Ebene Sarah Connor, Die Toten Hosen, Die Fantastischen 4 oder Nena.

Sony Music Deutschland ist Lizenz- und Kooperationspartner der net-m im Bereich Mobile Entertainment.


Mit einem Umsatz von 14,5 Milliarden Franken im Jahr 2002 und 20.470 Mitarbeitenden ist die Swisscom-Gruppe das führende Telekom-Unternehmen in der Schweiz. Swisscom bietet das ganze Sortiment an Dienstleistungen und Produkten der Telekommunikation an und ist in der mobilen und netzgebundenen Sprach- und Datenkommunikation sowie im Internet klarer Marktleader.

Swisscom Mobile erhöhte im vergangenen Jahr die Zahl der Kunden auf 3,6 Millionen und führte verschiedene Innovationen wie MMS (Multimedia Messaging Services) und Corporate Office Access ein. Das Mobilfunknetz deckt 99% des besiedelten Gebietes der Schweiz ab. Seit Februar 2002 bietet Swisscom Mobile GPRS an, den neuen Standard für die Datenübertragung. Im Dezember 2002 lancierte Swisscom Public Wireless LAN.

debitel, das Swisscom-Standbein im Ausland, bietet ihren rund 10 Millionen Kunden in Deutschland, Frankreich, Holland, Dänemark und Slowenien innovative Dienste und Anwendungen im Mobilfunk, Festnetz und Internet an.

Mit Swisscom arbeitet die net-mobile AG in unterschiedlichen Bereichen zusammen.

Das Unternehmen Warner Music Germany, das wir heute als eines der fünf Major Companies kennen, hat seinen Ursprung 1958 in Hollywood. Die legendäre Filmgesellschaft Warner Brothers beschloss, mit einer eigenen Record Division ins Tonträgergeschäft einzusteigen und legte damit den Grundstein für eines der heute bedeutendsten Medienimperien.
Diese fast 50 jährige Geschichte ist von Wachstum und Entwicklung geprägt, 1971 wurde eine deutsche Dependance gegründet, welche schließlich in die Warner Music Germany mündete. Seit Sommer 2002 finden sich alle Divisions von Warner Music Germany - eastwest, wea records und Warner Strategic Marketing - sowie der Verlag Warner Chappell Germany und der Videovertrieb Warner Vision im neuen Firmensitz an der Oberbaumbrücke - direkt am Hamburger Hafen.
Mit national erfolgreichen Künstlern wie Westernhagen, Sasha, Wonderwall, Nena, Heinz Rudolf Kunze, Seeed, Deichkind, Massive Töne oder Toctoc sowie internationalen Acts, die in Hamburg unter Vertrag sind - darunter a-ha, Simon Collins und Bootsy Collins - ist Warner Music in Deutschland regelmäßig in den Charts vertreten.

Die Warner Music Group Germany ist Lizenz- und Kooperationspartner der net-mobile AG im Bereich des Mobile Entertainments.


BlueBeck sind Spezialisten auf dem Gebiet des Digital Marketing und des Interactive Entertainment. Sie sind anerkannte Experten in der Entwicklung von Java Games und im Lizensieren und Publizieren weltweit bekannter Toptitel. Zusätzlich werden Adaptionen diverser Spiele-Toptitel produziert, viele große Videospiele-Hersteller greifen auf die Erfahrung BlueBecks gerne zurück.

Grandiose Neuentwicklungen, wie zum Beispiel die neue, revolutionäre 3D Java Engine, werden im Nordwesten Englands entwickelt, somit Meilensteine auf dem Gebiet des Mobile Entertainment gesetzt.

Dazu kommen Rechte an Mobile Products für Marken wie Pop Idol / Superstar oder Baywatch. Diese Mischung macht die Zusammenarbeit von BlueBeck und net-mobile AG sehr interessant.

Distinctive Developments, einer der fünf erfolgreichsten Spielehersteller Englands, entwickelt bereits seit 1994 Videospiele. Zunächst erfolgreich eigene PC- und Konsolenspiele für Atari, Acclaim und Psygnosis produzierend, reifte Distinctive Development zum Spezialisten für Konvertierungen erfolgreicher PC-Spiele wie Lemminge und Age-of-Empires, beide für die Playstation One.

2001 dann erfolgte eine Umstrukturierung der Firma hin zum reinen Wireless Entertainment Produzenten. Die Erfahrungen im Konvertierungsbereich nutzend entstanden zunächst eine Mobile-Version des Klassikers Space Invaders, 2002 die erste Eigenentwicklung Collision Course.

Mittlerweile hat Distinctive viele Toptitel im Programm, so z.B. Supreme Snowboarding, FIFA 2003 und FIFA 2004 von EA Games als Java-Konvertierungen. Letzteres ist für den BAFTA-Award 2003 in der Kategorie „Mobile" nominiert


Infospace ist ein international führender Hersteller und Anbieter von Mobile Games.

Weltweit werden die Spiele in mehr als 30 Ländern über die Netzbetreiber und Portale an Endkunden vertrieben. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern hat Infospace in der Vergangenheit um große Brands innovative und erfolgreiche Mobile Games entwickelt und vertrieben, wie z.B. mit BMW, dem Playboy, dem Titel Anno 1503 von Sunflowers oder den Klitschko Brüdern. Beim Siemens MC60 ist der Infospace-Titel Contest Arena sogar ab Werk integriert.

Diese Entwicklung macht Infospace zu einem sehr interessanten Partner für net-mobile.



Gameloft, gegründet 1999, ist ein weltweitführender Anbieter und Entwickler von Video-Games für Mobiltelefone, die Java, BREW oder Symbian Technologie unterstützen.



Glu Mobile ist ein führender und globaler Anbieter von Mobile Entertainment Produkten. Mit über 100 Applikationen - inklusive Games, Klingeltöne, Bilder und Informationen - bietet Glu sowohl Originaltitel als auch Entertainmentprodukte an, die auf großen und bekannten Markane basieren wie Atari, Cartoon Network, FOX Sports, Nickelodeon, PopCap Games and Twentieth Century Fox.

Diese Vielfalt macht Glu zu einem interessanten Partner für net-mobile.

Gamevil, feste Größe auf dem koreanischen Markt für Mobile Entertainment, entwickelt und produziert alle Arten von Mobile Content. Im Vordergrund stehen hierbei Java-Games, abgedeckt werden aber auch verschiedene andere Wireless Platforms.

In enger Verbindung zu Endgeräte-Herstellern produziert Gamevil höchst kurzweiligen interaktiven Wireless Content für aktuelle und zukünftige Mobile Devices und ist deshalb als Partner für die net-m AG von großem Wert.


iFone ist weltweit führend im Bereich des Wireless Entertainment und spezialisiert auf die Entwicklung, Produktion und den Vertrieb von Entertainment Content für aktuelle und zukünftige Mobile Devices.

iFone hat Exklusivpartnerschaften mit Infogrames, Atari, Tetris und Hasbro und kann somit einerseits auf einen sehr interessanten Pool von Titeln zur Konvertierung auf alle Arten von Mobile Devices zurückgreifen. Dies zeigen aktuelle Titel wie Monopoly, Driver, V-Rally, das mit dem „HandandGo Champion Award 2003" ausgezeichnete Stuntman oder Klassiker wie BreakOut, welche für verschiedene Mobile Devices adaptiert wurden.


Indiagames entwickelt und veröffentlicht mehrfach ausgezeichnete interaktive und unterhaltsame Games wie z.B. HULK & SPIEDERMAN für Mobil- und Online- Plattformen sowie Konsolen. Dabei arbeitet Indiagames mit führenden Geräte-Herstellern, TopGame Publishern, Hollywood Studios und Netzbetreibern weltweit zusammen.

Bedient werden können dabei Wireless Platforms wie WAP, SMS, J2ME, BREW, I-Mode, Symbian, pocketPC und Palm OS.


IOMO ist in England unangefochtene Nr. 1 und einer der weltweit führenden Hersteller für Mobile Gaming. Aus dem Haus der Eastleigher stammen Mobile Entertainment Top Hits wie Tiger Woods PGA TOUR Golf von EA, Lara Croft Tomb Raider: The Osiris Codex, Urban Freestyle Soccer von Acclaim oder James Bond Die another Day. Zahlose weitere Titel zeugen von größter Kompetenz der Briten auf dem Markt des Mobile Entertainments.

Desweiteren sind alle Produkte ausdauernd in GSM und GPRS-Netzen getestet, auch die Entwicklung für UMTS (3G) ist angelaufen.

Mit iomo als Partner kann net-mobile eine größere Vielfalt an Produkten auf dem Gebiet des Mobile Entertainment anbieten.

Die im April 2001 gegründete IN-FUSIO entwickelt, veröffentlicht und vermarktet interaktive Unterhaltungssoftware für eine Vielzahl von mobilen Endgeräten sowie für Netzwerk-Betreiber und Mobile Entertainment Portale. Die Produkte von IN-FUSIO decken das gesamte Spektrum der mobilen Unterhaltungssoftware ab wobei "Games" im absoluten Vordergrund stehen. Der Titel Moorhuhn Kart Racer konnte den Connect Mobile Internet Award 2003 im Bereich „Bestes Java-Game" gewinnen.

Neben Spielen für 2G und 3G Plattformen bietet IN-FUSIO auch alle klassischen Elemente des "wireless entertainment" wie Logos, Klingeltöne, Screensaver etc. als auch technische Lösungen rund um die mobile Unterhaltungssoftware an.

Mit IN-FUSIO arbeitet die net-mobile AG in Bereichen des Mobile Entertainments zusammen.

1999 gegründet, konzentriert sich Morpheme ganz auf den Markt des Wireless Interactive Entertainment und ist mittlerweile einer der 5 erfolgreichsten Game-Produzenten in England. Auch nach der Übernahme durch die Argonaut Games PLC wird Content für alle aktuellen und zukünftigen mobilen Endgeräte entwickelt und veröffentlicht. Toptitel Morphemes sind z.B. Backgammon, MotoManiacs, Phantom Mansion und Wizard Pinball.

Morpheme arbeitet mit net-mobile im Bereich des Mobile Entertainment zusammen.


Gegründet 1999, ist Mr.Goodliving Finnlands Nummer 1 und international ein wichtiger Player des Mobile Gaming Marktes. Titel der Finnen finden sich in regelmäßigen Abständen in den Top 10-Listen der großen Distributoren. Bei der Produktentwicklung kommt dem Hersteller von Mobile Entertainment-Hits wie Playman SummerGames und Playman Shoot&Splash die Kooperation mit Partner wie Nokia oder Netzbetreibern wie Vodafone Live!, Telefonica, T-Mobile oder O2 sicherlich zu Gute. So finden sich die Spiele heute auf den größten Portalen und Mobile-Entertainment-Seiten Europas.

Mit Mr.Goodliving hat net-m eine Partnerschaft im Bereich Mobile Entertainment.


Die allnabout GmbH ist seit 7 Jahren auf Oracle Datenbanken spezialisiert. Die Konzentration auf diese Kernkompetenz, und die daraus resultierende Professionalität geben ein Gefühl der Sicherheit im Bereich Oracle Datenbanken.


AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der net mobile AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen Version 7.0 Stand 01.07.2006
 
§1 Vertragsgegenstand
 
1. Die net mobile AG, Zollhof 17, 40221 Düsseldorf ("net-m") erbringt ihre sämtlichen Leistungen gegenüber ihren Vertragspartnern ("Partner(n)") ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") sowie gegebenenfalls weiterer Besonderer Geschäftsbedingungen (BGB) für einzelne von net-m erbrachte Leistungen.
 
2. Die Leistungen von net-m bestimmen sich des Weiteren nach den Angaben des vom Partner ausgefüllten Vertragsformulars, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Leistungsbeschreibung, dem entsprechenden Benutzerhandbuch für das vom Partner ausgewählte Produkt und technischen Spezifikationen, Schnittstellenbeschreibungen.
 
3. Die vom Partner zu zahlenden Entgelte für die einzelnen Leistungen sowie eventuelle Vergütungsansprüche des Partners gegenüber net-m bestimmen sich nach dem Vertragsformular, diesen AGB, den jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen für einzelne Leistungen sowie den bei Vertragsabschluss übermittelten, bzw. bei einer eventuellen Preiserhöhungen oder -senkungen mitgeteilten Preisen (Preisliste, Vertragsformular oder Vertragsbestätigung).
 
4. net-m betreibt unter der Adresse partner.net-m.de ein Online Portal, in dem für den Vertrag relevante Dokumente der net-m in der jeweils aktuellen Fassung hinterlegt werden.
 
 
§2 Leistungsumfang
 
1. net-m übermittelt Inhalte an die Systemschnittstellen/Gateways der Netzbetreiber zur Weiterleitung der Inhalte durch die Netzbetreiber an den vorgesehenen Empfänger. Die Übertragung und Weiterleitung der Inhalte in den Telekommunikationsnetzen ("TK-Netze") Dritter (Mobilfunknetze, Festnetz) und die Zustellung der Inhalte an die Empfänger ist nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsverpflichtung von net-m. SMS werden für eine Dauer von maximal 48 Stunden in den Systemen von net-m zur Übergabe an die Mobilfunknetze bereitgehalten und anschließend ggf. auch ohne erfolgte Übergabe in das Mobilfunknetz oder Zustellung gelöscht. Kommt es zu Störungen innerhalb der TK-Netze Dritter, die die Zustellung der Inhalte beim vorgesehenen Empfänger verzögern oder dauerhaft verhindern, so ist net-m nicht zur erneuten Versendung der Inhalte verpflichtet.
 
2. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart haben, stellt net-m ihre Leistungen, insbesondere Applikationen, Inhalte und Kurzwahlnummern nicht zur exklusiven Nutzung durch den Partner zur Verfügung.
 
3. Der Partner ist nicht berechtigt, die Leistungen von net-m Dritten für deren Angebot an Endkunden ohne vorherige schriftliche Einwilligung von net-m zur Verfügung zu stellen (Ausschluss des Reselling).
 
4. Zur Aufrechterhaltung oder zur Verbesserung der Produkte und Dienste kann net-m Änderungen und Modifikationen an den Schnittstellen oder an der für die Abwicklung der Dienste genutzten Infrastruktur in dem Umfang durchführen, wie dies unter Berücksichtigung des berechtigten Interesses des Partners zumutbar ist. Voraussehbare Änderungen und Umstellungen werden dem Partner 5 Werktage im Voraus bekannt gegeben.
 
5. Gerät net-m mit einer vertraglichen Leistung in Verzug, so ist der Partner nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er zuvor net-m eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und net-m nicht innerhalb dieser Nachfrist geleistet hat. Die Nachfrist muss regelmäßig mindestens zwei Wochen betragen.
 
 
§3 Verfügbarkeit, Wartung und Störungsmanagement
 
1. Die Verfügbarkeit der Systeme von net-m beträgt je 98 % im Jahresdurchschnitt (ohne geplante Ausfälle).
 
2. Sind voraussehbare Wartungsarbeiten erforderlich ("geplante Ausfälle"), werden diese mit einem Vorlauf von 5 Tagen angekündigt. Die Wartungsarbeiten werden in der Off-Peak-Zeit ausgeführt. Voraussehbare Wartungszeiten dürfen jahresdurchschnittlich einen Umfang von 2 Stunden pro Woche nicht übersteigen. Voraussehbare Wartungszeiten werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt.
 
3. Sind geplante Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Systemfunktionalitäten erforderlich, wird net-m dies dem Partner unter Angabe der Anfangs- und voraussichtlichen Endzeit unverzüglich mitgeteilt. Zu diesem Zweck und zur Klärung aller technischen und organisatorischen Abwicklungsfragen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages benennt der Partner gegenüber net-m eine Kontaktstelle, die jederzeit erreichbar ist.
 
4. Tritt eine Störung der Systeme von net-m auf, wird net-m nach Kenntnis der Störung zu Bürozeiten innerhalb einer halben Stunde, außerhalb der Bürozeiten spätestens innerhalb von zwei Stunden mit der Fehlerbehebung beginnen. Die Bürozeiten sind Montag bis Freitag - außer an bundesweiten Feiertagen oder Feiertagen in NRW - 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
 
5. Sind unerwartete Wartungsarbeiten oder Störungsbehebungen aus Gründen erforderlich, die der Partnersphäre entstammen, und ist dadurch das Funktionieren der Systeme gestört, werden diese Ausfallzeiten bei der Berechnung der vertraglich geschuldeten Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Ist der Ausfall vom Partner zu vertreten, so wird der Partner net-m die durch den Ausfall entstandenen Kosten ersetzen.
 
6. Zur Entgegennahme von Störungsmeldungen steht die net-m Hotline unter der Rufnummer +49 (0)180 5 99 84 83 an 7 Tagen die Woche, 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Für alle anderen Themen ist diese Hotline von Montag bis Freitag - außer an bundesweiten Feiertagen oder Feiertagen in NRW – von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr besetzt.
 
 
§4 Pflichten des Partner
1. Neben seiner Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütungen bei Fälligkeit ist der Partner verpflichtet, bei der Nutzung der Leistungen von net-m die jeweils anwendbaren Gesetze und Verordnungen, Verfügungen und Entscheidungen der Bundesnetzagentur sowie den Verhaltenskodex für Telefonmehrwertdienste der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) und den Verhaltenskodex Premium SMS/Mobile Dienste und web-basierte Dienste der Mobilfunkanbieter in ihrer jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
 
2. Der Partner ist für die von ihm an net-m zur Weiterleitung übergebenen Inhalte alleine verantwortlich. Er garantiert, dass die Übermittlung der Inhalte nur an Empfänger erfolgt, die mit dem Erhalt dieser Inhalte einverstanden sind und dieses Einverständnis in rechtlich erheblicher Form erteilt haben (Verbot des Spamming). Der Partner wird net-m im Falle einer Beschwerde eines Empfängers den Nachweis über das von diesem erteilte Einverständnis erbringen.
 
3. Der Partner ist insbesondere verpflichtet, sicherzustellen
 

  • sicherzustellen, dass keine Inhalte angeboten oder zur Nutzung vermittelt werden, die gemäß § 184 Abs.1 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften), gemäß § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2-4 MDStV oder nach Maßgabe sonstiger anwendbarer Gesetze, Verordnungen oder Staatsverträge strafbar oder unzulässig sind;

  • dass Inhalte gemäß § 4 Abs. 2 JMStV nur dann angeboten werden, wenn der Partner sicherstellt, dass diese Inhalte nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden;

  • sicherzustellen, dass "Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote" i.S.d. § 5 JMStV ausschließlich nach Maßgabe der Regelungen des JMStV angeboten werden;

  • bei Werbung die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Preisangabenverordnung, das UWG und das TKG sowie § 6 JMStV zu beachten;

  • keine rechtswidrigen, insbesondere gegen Patent-, Marken-, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verstoßenden, grob anstößigen, extremistischen, Gewalt verherrlichenden oder verharmlosenden, den Krieg verherrlichenden, für eine terroristische oder extremistische politische Vereinigung werbenden, zu einer Straftat auffordernden oder ehrverletzende Äußerungen enthaltenden, oder strafbaren Inhalte zu versenden;

  • keine Informationen oder sonstige Inhalte zu verbreiten oder verbreiten zu lassen oder in Kenntnis des Inhalts auf solche Inhalte hinzuweisen, die geeignet sind, die net-m oder andere für den Partner als solche erkennbare Vertragspartner der net-m - insbesondere die Mobilfunknetzbetreiber - verächtlich zu machen oder deren Ruf anderweitig zu schädigen;

  • keine Sicherheitsvorkehrungen des Systeme der net-m oder Dritter zu umgehen bzw. Diensteangebote anderweitig missbräuchlich zu nutzen, dies zu versuchen oder Dritte bei derartigen Versuchen zu unterstützen;

  • sicherzustellen, dass sich bei SMS-Versand alle versendeten Nachrichten durch den Empfänger einwandfrei auf den Absender der Nachricht zurückführen lassen;

  • keine Viren, Kettenbriefe oder sonstige belästigenden oder vom Endkunden nicht angeforderte Nachrichten zu übertragen;

  • in seiner Kommunikation oder bei der Abwicklungen seines Dienstes kein eingetragenes Markenzeichen oder jeweiliges Logo der Netzbetreiber oder eines im Konzernverbund der Netzbetreiber zu nennen oder darzustellen, es sei denn, ein Netzbetreiber erteilt dem Partner im Einzelfall hierzu ihre schriftliche Einwilligung, welche bei net-m vorab vorliegen muss;

  • keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Beschädigungen der Einrichtungen der net-m, insbesondere durch Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der net-m Server oder an der Übertragung beteiligter Netze führen oder führen können;

  • Daten im Rahmen des Diensteangebotes ausschließlich gemäß der in den jeweiligen Benutzerhandbüchern oder technischen Beschreibungen festgelegten Spezifikationen zu übermitteln;

  • Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu nuten;

  • Kennwörter oder sonstige Zugangsnummern, die ihn zur Nutzung des Dienstes berechtigen, sorgfältig aufzubewahren und geheim zu halten, um Missbrauch zu vermeiden. Sobald er Anlass hat, einen Missbrauch des Kennworts zu vermuten, ist es unverzüglich durch die net-m ändern zu lassen. Wird die vertragliche Leistung unter Verwendung der geheimen Zugangsdaten von Dritten genutzt, treffen den Partner dieselben Pflichten, wie bei eigener Nutzung. Das gilt insbesondere für die Zahlungspflicht. Die Verpflichtung entfällt in dem Umfang, wie der Partner diese Drittnutzung nicht zu vertreten hat;

  • unverzüglich jeder Änderung seines Namens, seines Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und seiner Bankverbindung schriftlich anzuzeigen.


 
4. Der Partner ist beim Versand von SMS über die Systeme von net-m verpflichtet, als Absenderkennung eine Kurzwahlnummer von net-m zu verwenden und ausschließlich Kurzwahlnummern oder Servicerufnummern der net-m zu bewerben.
 
5. Soweit der Partner die Dienste im eigenen Namen gegenüber Endkunden anbietet, ist er selbst dafür verantwortlich, dass seine Vertragsbedingungen wirksam einbezogen werden, dass diese gegenüber den Endkunden keine unzulässigen Klauseln enthalten und die Endkunden gemäß §§ 312 b ff BGB hinreichend informiert werden.
 
6. Verletzt der Partner ihm obliegenden Pflichten erheblich und beseitigt er dieses vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung nicht unverzüglich, so kann die net-m den Zugang oder Dienst sperren. Der Partner bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Der Partner stellt net-m von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich im Zusammenhang mit einem Verstoß des Partners gegen seine vorstehenden Pflichten ergeben und hält net-m insoweit schadlos.
 
7. Der Partner wird net-m Vertragsstrafen oder sonstige Strafzahlungen, die net-m an einen Dritten zu zahlen hat erstatten, wenn diese Strafzahlung auf einem Verhalten des Partners beruht.
 
 
§5 Vertragsänderungen
 
1. net-m behält sich vor, die AGB und / oder die BGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.
 
2. net-m ist ferner zu Vertragsänderungen berechtigt, soweit dies wegen veränderter technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Rahmenbedingungen erforderlich ist.
 

  • net-m gewährleistet nicht die künftige Erreichbarkeit eines jeden deutschen oder internationalen TK-Netzes. net-m ist insoweit insbesondere zur Änderung der Leistung berechtigt, wenn aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen ein TK-Netz nicht erreichbar sein sollte. Insbesondere ist net-m berechtigt, die Erreichbarkeit eines bestimmten TK-Netzes zu beenden, wenn aufgrund bestehender oder drohender Insolvenz des jeweiligen Netzbetreibers zu befürchten ist, dass net-m die ihr gegenüber diesem Netzbetreiber zustehenden Zahlungsansprüche nicht oder nicht vollständig wird realisieren können.

  • Eine Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen kann insbesondere auf einer Änderung von maßgeblichen Gesetzen/Verordnungen oder Entscheidungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post oder Gerichten beruhen wie auch auf einer Änderung der von net-m mit den jeweiligen Betreibern von TK-Netzen, Rechteinhabern und Verwertungsgesellschaften geschlossenen und von diesen im Wesentlichen vorgegebenen Verträgen.

  • Änderungen der Entgelte sowie der Partnervergütung sind bei Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Falle der Erhöhung der Preise bzw. Verringerung der Ausschüttung durch Vorlieferanten (i.b. der Betreiber von TK-Netzen und von Rechteinhabern/Verwertungsgesellschaften) zulässig. Eine Änderung der Partnervergütung ist auch rückwirkend binnen 6 Monaten nach Abrechnungsdatum zulässig, soweit die TK-Netzbetreiber ihrerseits gegenüber net-m die Auszahlungsbeträge - i.b. wegen eines erhöhten Forderungsausfalls - rückwirkend verringern. Eine Erhöhung der Entgelte hat sich an der Erhöhung der Kosten für die Erbringung des Dienstes durch net-m zu orientieren.



 
3. Der Partner kann Änderungen der AGB / BGB und / oder Vertragsänderungen von net-m gemäß den vorstehenden Absätzen binnen einer Frist von 4 Wochen nach entsprechender Mitteilung über die Änderung schriftlich widersprechen. Das Widerspruchsrecht erlischt 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung beim Partner. net-m wird den Partner zusammen mit dem Hinweis auf die Änderung über sein Widerspruchsrecht informieren. Widerspricht der Partner der Änderung fristgerecht, so wird das Vertragsverhältnis unverändert fortgesetzt, anderenfalls werden die Änderungen des Vertragsverhältnisses mit Ablauf von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung beim Partner - oder zu dem späteren in der Mitteilung genannten Zeitpunkt - wirksam. Widerspricht der Partner fristgerecht, so ist net-m berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen beginnend mit dem Zugang des Widerspruchs bei net-m außerordentlich zu kündigen.
 
4. net-m ist ferner zu Änderungen ihrer vertraglichen Leistungen sowie der vom Partner zu zahlender Entgelte bzw. der an den Partner zu zahlenden Ausschüttungen berechtigt, soweit diese Änderungen die Rechte des Partners nicht beinträchtigen. net-m wird den Partner über solche Änderungen informieren.
 
 
§6 Abrechnung; Zahlungspflicht
 
1. net-m erstellt dem Partner monatlich in Abhängigkeit von den gewählten Produkten und Diensten eine Abrechnung über die zu zahlenden Entgelte. net-m erstellt ferner monatlich, spätestens 4 Wochen nach Ende des Abrechnungsmonats eine Abrechnung über die gegebenenfalls dem Partner zustehende Vergütung ("Ausschüttung"). Grundlage der Abrechnungen sind die Abrechnungsdaten (CDRs), die in den net-m eigenen Systemen oder den Systemen der Lieferanten von net-m für die jeweilige Leistung generiert werden.
 
2. Die Abrechnungsdaten werden bis 6 Monate nach Rechnungsversand gespeichert. Nach Löschung der Daten ist net-m von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Nachweis der Richtigkeit der Abrechnung der Entgelte sowie der Partnervergütung befreit. Einwendungen gegen eine Abrechnung (Entgelte bzw. Partnervergütung) sind umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 8 Wochen nach Versand der jeweiligen Abrechnung schriftlich beim net-m Customer Care unter der in § 1.1 genannten Anschrift geltend zu machen. Eine Unterlassung einer rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung. net-m wird den Partner auf der Abrechnung auf die Frist zur Geltendmachung von Einwendungen sowie die Folgen der nicht rechtzeitigen Geltendmachungen von Einwendungen hinweisen.
 
3. Die vom Partner zu zahlenden Entgelte sind mit Zugang der Rechnung sofort, ohne Abzug fällig und werden nach Fälligkeit von net-m aufgrund der zu diesem Zweck vom Partner erteilten Einzugsermächtigung per Lastschrift vom Bankkonto des Partner eingezogen. Erteilt der Partner keine Einzugsermächtigung (z. B. bei Zahlung per Überweisung oder Scheck), kann net-m für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs ein Zusatzentgelt je Rechnung verlangen.
 
4. Für jede mangels Deckung oder aufgrund des Verschuldens des Partner oder seiner Bank zurückgereichte Lastschrift erhebt net-m ein Dienstleistungsentgelt für die Rücklastschrift in Höhe von 30 Euro, soweit vom Partner zu vertreten. Dem Partner bleibt die Möglichkeit des Nachweises vorbehalten, dass net-m kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Möglichkeit der Geltendmachung eines höheren Schadens durch net-m bleibt unberührt.
 
5. Der Partner hat auch Entgelte zu zahlen, die durch von ihm zugelassene Inanspruchnahme der Dienste durch Dritte entstanden sind. Der Partner hat ferner sicher zustellen, dass diese Dritten vorstehende Pflichten einhalten. Entgeltforderungen, die durch unbefugte Benutzung der Dienste durch Dritte entstanden sind, hat der Partner zu zahlen, wenn und soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat.
 
6. net-m ist berechtigt, dem Partner erteilte monatliche Gutschriften nur zum 28. Februar und zum 28. August eines jeden Jahres auszuzahlen, soweit ein Gutschriftenbetrag geringer als EUR 100 ist. Im Übrigen erfolgt die Auszahlung von Gutschriften nach den Bestimmungen der jeweils für einen Dienst anwendbaren Besonderen Geschäftsbedingungen.
 
7. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Partners, z.B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen, etc. werden dem Rechnungskonto des Partner gutgeschrieben oder mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet. Sofern der Partner dies ausdrücklich wünscht und keine offenen Forderungen der net-m bestehen, erfolgt die Rückerstattung auf die net-m bekannte Bankverbindung.
 
8. Im ausländischen Zahlungsverkehr sind alle anfallenden Bankentgelte vom Partner zu tragen.
 
9. Der Partner kommt neben den gesetzlich geregelten Fällen auch durch Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit in Verzug. Befindet sich der Partner im Zahlungsverzug, ist net-m berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird ein Dienstleistungsentgelt in Höhe von 20,- Euro erhoben. Dem Partner bleibt die Möglichkeit des Nachweises vorbehalten, dass net-m kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist
 
10. net-m ist berechtigt, sich aus einer vom Partner geleisteten Sicherheit zu befriedigen, wenn der Partner mit einer Zahlung im Verzug ist. Nimmt net-m die Sicherheit in Anspruch, ist der Partner verpflichtet, sie unverzüglich auf die ursprüngliche Höhe aufzufüllen, wenn der Vertrag fortgesetzt wird. net-m gibt die Sicherheit nach Beendigung des Vertragverhältnisses frei, sobald alle Forderungen beglichen sind. Im Übrigen kommt eine Sperre des Mehrwertdienstes bzw. die Einstellung der Leistung in Betracht. Der Partner bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.
 
11. Der Partner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
 
 
§7 Auszahlung der Partnervergütung
 
Soweit net-m aufgrund der vertraglichen Vereinbarung mit dem Partner zur Zahlung einer Vergütung an den Partner verpflichtet ist, erfolgt deren Auszahlung nach folgenden Bestimmungen:
 
1. net-m zahlt die dem Partner zustehenden Ausschüttungsbeträge bei Fälligkeit auf das von diesem gemäß § 6.3 benannte Konto aus.
 
2. Die Parteien stimmen überein, dass das Inkasso- und Forderungsausfallrisiko bei Ausschüttungen im Innenverhältnis zwischen den Parteien nicht von net-m zu tragen ist. Dies betrifft insbesondere die Fälle, in denen ein entsprechender Vergütungsanspruch gegenüber dem Teilnehmernetzbetreiber bzw. Mobilfunknetzbetreiber oder Endkunden nicht realisiert werden kann. Die Parteien sind sich einig, dass net-m nicht zur Auszahlung der Partnervergütung an den Partner verpflichtet ist, soweit diese Auszahlung nicht durch den Eingang eines entsprechenden Entgeltes bei net-m realisiert ist. Soweit der Partner aus diesen Gründen von net-m zeitweilig oder endgültig keine Vergütung erhält, bleibt er dennoch zur Zahlung der Vergütung für von net-m erbrachte Leistungen (z.B. Verbindungsentgelte) verpflichtet.
 
3. Die Auszahlung der Partnervergütung erfolgt durch Überweisung spätestens acht Wochen nach Ende des Abrechnungsmonats, sofern net-m die entsprechende Vergütung zu diesem Zeitpunkt von seinem Vorlieferanten erhalten hat. Erhält net-m die Vergütung von dem Vorlieferanten erst nach Ablauf von acht Wochen nach Ende des Abrechnungsmonats, so überweist net-m dem Partner den ihm zustehenden Teil dieser Vergütung innerhalb von 4 Werktagen nach Zahlungseingang. Besondere Geschäftsbedingungen von net-m können bestimmen, dass Auszahlungen grundsätzlich als Abschlagszahlungen erfolgen und unter dem Vorbehalt der Rückforderung bis zur endgültigen Gutschrift geleistet werden. Näheres hierzu bestimmen die Besonderen Geschäftsbedingungen.
 
4. Die Partnervergütung wird ab dem Zeitpunkt berechnet, zu dem der Service bei net-m eingerichtet ist.
 
5. net-m ist berechtigt, bestehende Forderungen gegen den Partner - gleich aus welchem Vertragsverhältnis - mit der zu zahlenden Partnervergütungen aufzurechnen und die Auszahlung entsprechend der Höhe der bestehenden Forderungen zu kürzen. Ergibt sich im Wege der Verrechnung ein Saldo zu Lasten des Partners, stellt net-m diesen in Rechnung.
 
6. net-m ist berechtigt, die Partnervergütung nicht auszuzahlen, wenn net-m hinreichend Grund hat anzunehmen, dass der Dienst in rechtswidriger Weise genutzt wird, insbesondere, wenn ein TK-Netzbetreiber, Serviceprovider oder Rechteinhaber net-m darüber informiert, dass Anzeichen eines strafbaren oder in sonstiger Weise gesetzwidrigen Verhaltens im Zusammenhang mit dem Angebot oder der Nutzung des Dienstes vorliegen. Wenn net-m die Partnervergütung bereits ausgezahlt hat, ist net-m berechtigt, die Partnervergütung zurückzufordern oder gegen sonstige Auszahlungsansprüche des Partners zu verrechnen.
 
 
§8 Haftung
 
1. net-m haftet auf Schadensersatz nur im Falle einer schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geführt haben, oder im Falle vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Pflichtwidrigkeit.
 
2. Soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt worden ist, haftet net-m bei reinen Vermögensschäden und Sachschäden nur für solche Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war. Die Haftung ist in diesem Fall auf maximal EUR 20.000 je Schadensfall und EUR 40.000 je Vertragsjahr beschränkt.
 
3. Im Übrigen ist die Haftung für alle Schäden ausgeschlossen, wobei eine Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und wegen Arglist unberührt bleibt.
 
4. net-m ist für die Erbringung der Leistung auf die Bereitstellung von TK-Netze dritter Betreiber abhängig (z.B. Festnetze, Mobilfunknetze, Internet, Datenleitungen). net-m übernimmt keine Haftung für die Integrität der übermittelten Inhalte, also dafür, dass Inhalte fehlerfrei übermittelt werden. Sofern Störungen in den Netzen der Betreiber technischer oder anderer Art, oder Störungen aufgrund von höherer Gewalt auftreten, welche den Betrieb der Leistung beeinträchtigen oder kurzfristig oder dauernd verhindern, ist net-m ferner für die Dauer des Ereignisses von der Erfüllung seiner Vertragsverpflichtungen entbunden. net-m wird sich bemühen, die Störung so schnell wie möglich zu beseitigen. Eine Haftung für etwaige Schäden oder Verluste durch derartige Störungen übernimmt net-m nicht.
 
5. net-m haftet insbesondere nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Inhalte aufgrund von Umständen außerhalb der Sphäre von net-m, z.B. aufgrund mangelnder Verfügbarkeit eines TK-Netzes Dritter, nicht oder nur verzögert für den Partner bzw. dessen Endkunden verfügbar sind. Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden, wie zum Beispiel Verlust von Umsatz oder Gewinn, ist insoweit ausgeschlossen.
 
6. Wird net-m oder ein mit net-m verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff AktG aufgrund des Inhalts der Telekommunikation, die aus der Sphäre des Partners stammt, oder dem Angebot/der Bewerbung von Diensten durch den Partner von Dritten in Anspruch genommen - gleich ob berechtigt oder nicht - so stellt der Partner net-m von sämtlichen Ansprüchen frei und hält net-m schadlos. Dies gilt insbesondere, aber nicht abschließend, wenn der Partner seine Pflichten gemäß § 4 dieser AGB oder weitergehenden Pflichten gemäß Besonderer Geschäftsbedingungen verletzt hat. net-m wird den Partner über die Inanspruchnahme durch einen Dritten unverzüglich informieren. Es obliegt dem Partner, Nachweise dafür zu erbringen, dass durch die angegriffenen Inhalte, deren vertragsgemäße Versendung durch net-m oder deren Bewerbung kein Anspruch des Dritten begründet wurde. Der Partner wird net-m entsprechende Nachweise auf Anforderung unverzüglich in geeigneter Weise zur Verfügung stellen.
 
7. Soweit net-m nach dem Vertrag zur Zahlung von Urheberrechtsvergütung an Verwertungsgesellschaften und sonstige Rechteinhaber verantwortlich ist, stellt net-m den Partner von entsprechenden Zahlungsansprüchen sowie von solchen Ansprüchen Dritter frei, die darin begründet sind, dass net-m die Urheberrechtsvergütung nicht gezahlt hat. Soweit der Partner nach dem Vertrag zur Zahlung der Urheberrechtsvergütung an die Verwertungsgesellschaften und sonstige Rechteinhaber verantwortlich ist, stellt er net-m in entsprechender Weise von der Haftung frei.
 
 
§9 Vertragsdauer und Kündigung
 
1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von jedem Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
 
2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als Grund für eine fristlose Kündigung kommt neben einer schwerwiegenden Vertragsverletzung insbesondere die Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Vertragspartei.
 
3. Verstößt der Partner gegen seine vertraglichen Verpflichtungen, ist net-m berechtigt, nach ihrer Wahl den Zugang des Partner vorübergehend sperren, sowie die Erbringung der Leistungen vorübergehend einstellen ("Sperre"). Die Pflicht des Partners zur Zahlung nutzungsunabhängiger Entgelte (einschließlich eventueller Grundgebühren) bleibt in diesem Falle unberührt. Die Sperre ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen aufzuheben, nachdem net-m Kenntnis davon erhalten hat, dass der Grund für die Sperrung entfallen ist.
 
 
§10 Vertraulichkeit; Datenschutz
 
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, während der Laufzeit dieses Vertrages sowie ein Jahr über dessen Beendigung hinaus sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder anderweitig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zuhalten und, sofern nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich, weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in anderer Weise außerhalb des Vertragszwecks zu verwerten. Als Dritte gelten nicht die mit dem jeweiligen Vertragspartner i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen, soweit diese sich ihrerseits schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch für den Inhalt dieses Vertrages und die während seiner Laufzeit getroffenen weiteren Vereinbarungen und Abreden. Hiervon ausgenommen sind auf Nachweis die Informationen,

  • die einer Vertragspartei bereits vor Beginn der Vertragsverhandlung bekannt waren oder die von Dritten berechtigt als nicht vertraulich mitgeteilt werden;

  • welche die Parteien jeweils unabhängig voneinander entwickelt haben;

  • die ohne Verschulden oder Zutun der Parteien öffentlich bekannt sind oder werden oder

  • die aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen zulegen sind.


Im letztgenannten Fall ist die andere Vertragspartei unverzüglich vor der Offenlegung zu informieren. Weitergehende gesetzliche Pflichten zur Vertraulichkeit bleiben unberührt.
 
2. Nach Abschluss dieses Vertrages wird der Partner im System der net-m angelegt. Zur Durchführung des Vertrages werden die im Vertragsformular vom Partner erhobenen Daten gespeichert. net-m wird personenbezogene Daten nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen und unter Wahrung anderer gesetzlich relevanten Bestimmungen verarbeiten und speichern. net-m wird alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen beachten und ihre technischen Einrichtungen entsprechend gestalten. Das Personal der net-m ist dementsprechend verpflichtet.
 
3. net-m ist berechtigt, Verbrauchern, Verbraucherschutzverbänden, Wettbewerbsverbänden und sonstigen Dritten, die ein berechtigte Interesse darlegen, Angaben über die Identität des Partners, dessen zustellungsfähige Anschrift und die von ihm genutzte Infrastruktur von net-m (insbesondere Servicerufnummern, Kurzwahlnummern, Stichworten) zu machen. Die Vorschriften des Unterlassungsklagengesetzes bleiben unberührt.
 
 
§11 Schlussbestimmungen
 
1. Der Partner ermächtigt seine kontoführende Bank widerruflich, net-m allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte zur Bonitätsprüfung zu erteilen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienste von net-m erforderlich sind.
 
2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
 
3. Die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.
 
4. Ist eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Beide Parteien verpflichten sich, in einem solchen Fall eine Regelung zu treffen, die dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
 
5. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf.
 
 
 
net mobile AG
Zollhof 17
D-40221 Düsseldorf
 
Telefon +49 211 - 97020 - 0
Telefax +49 211 - 97020 - 999
E-Mail info@net-m.de
 
Stadtsparkasse Köln
BLZ 370 501 98
Konto 146 972 955
 
Amtsgericht Düsseldorf
HRB 48022
 
USt-ID DE 228565331
 
Vorstand:
Theodor Niehues,
Frank Hartmann,
Kai Markus Kulas,
Dieter Plassmann
 
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Dr. Stefan Immes
 
www.net-m.de
 
 





     Swisscom Mobile AG übernimmt die Minick Holding AG
Swisscom Mobile AG übernimmt heute mit der Minick Holding AG eine der führenden europäischen Anbieterinnen von Lösungen für mobile Internetportale und interaktive Anwendungen. Die Firma mit Hauptsitz in Zollikon beschäftigt 68 Mitarbeitende in der Schweiz, Deutschland, Grossbritannien und Spanien. Die Akquisition ermöglicht Swisscom Mobile eine Erweiterung ihrer Aktivitäten in einem angrenzenden Geschäftsbereich.
Mit der Übernahme der Minick Holding AG bekräftigt Swisscom Mobile die strategische Ausrichtung, ihre Aktivitäten im Bereich der Mehrwertdienste (Value Added Services) zu verstärken, in angrenzenden Geschäftsfeldern tätig zu werden und so neue Marktsegmente zu erschliessen. Minick entwickelt und betreibt mobile Internetportale, Multimediadienste und Nachrichtenanwendungen wie M-Voting, Teletext-Chats, SMS und MMS. Darüber hinaus ist das Unternehmen im Mobile Marketing aktiv und nimmt eine innovative Rolle im Bereich Mobile Video Streaming ein.

Bisher hielt THQ Inc., ein US-amerikanisches Unternehmen zur Entwicklung von Konsolenspielen und Produktion von Videospielen, über eine Tochtergesellschaft 50% der Minick-Anteile. Die andere Hälfte war im Besitz des Managements sowie heutiger und früherer Mitarbeiter. Swisscom Mobile übernimmt heute sämtliche Anteile an der Minick Holding AG. Zum Kaufpreis werden keine Angaben gemacht.

Die Minick Holding AG wird ihr Kerngeschäft als eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Swisscom Mobile AG unverändert weiterführen. Ebenso wenig hat die Übernahme direkte Folgen für die Mitarbeitenden. Die von der Minick Holding AG über ein Joint Venture an der Minick (USA) Ltd. gehaltene Minderheitsbeteiligung ist von der Transaktion nicht betroffen.

Über Minick

Minick ist ein Pionier im Bereich interaktiver Mobilanwendungen. 1994 gegründet, entwickelt und betreibt Minick mobile Dienstplattformen für Netzbetreiber, Medienunternehmen, Unternehmenskunden und Agenturen. Das Unternehmen hat eine der grössten Abrechnungsplattformen für Mobilfunkbetreiber in Europa aufgebaut.

Mobile Interactivity since 1994

Welcome to the home of Europe’s most successful mobile applications!
MINICK is the pioneer of interactive mobile applications,
with an unmatched experience of ten years in this area.


MINICK launched more than 220 mobile portals since the beginning of 2005

Portals

The mobile entertainment market has seen an incredible growth in traffic on operator and non-operator entertainment portals since the end of 2004 and the growth continues. Nokia forecasts that by 2009 Entertainment & Media will surpass P-2-P Messaging in terms of operator revenues while overall data ARPU will grow to 23%. Much of this revenue will come through mobile portals.

 

What drives this demand for mobile entertainment and media is a combination of extensive marketing and rising customer product awareness, the attractiveness of services on the newest generation of handsets and the increased proficiency of customers in the use of their mobile phones.
Big entertainment brands like Warner Bros., Sony BMG, Clearchannel, MTV and Ministry Of Sound have seized this market opportunity and created consistent brand experiences with MINICK mobile portals, that meet their high expectations for quality, visual appeal and customer satisfaction.
 
<pi align="justify">
Time to market, a feature rich platform and a high quality end user experience across all handsets, as well as instantaneous access to revenues through MINICK’s Billing Platform, is what convinced the partners above and many more to launch over 220 Portals accross 5 continents with us since the beginning of 2005.

Willkommen bei der MINICK (Germany) AG

MINICK (Germany) AG ist der Pionier interaktiver
mobiler Anwendungen. Seit 1994 entwickelt und betreibt
MINICK mobile Anwendungen für Mobilfunknetzbetreiber
wie Vodafone, T-Mobile, O2, Eplus, Telefonica oder
Swisscom, für Entertainmentunternehmen wie RTL
Newmedia, MTV, Tele5, 9 Live, Warner Bros, Endemol oder
Universal Music und für Corporate Kunden und
Markenartikler im Bereich mobiles Direkt- und
Dialogmarketing wie McDonald's, Fanta, Karlsberg und
m&m's.

MINICK hat eines der größten Netzwerke
für Premium-SMS und -MMS in Europa aufgebaut und
unterhält eigene SMS- und MMS-Center mit
Direktverbindungen zu den Mobilfunknetzen. Das
Unternehmen konzipiert und betreibt für seine
Partner WAP-Portale und JAVA-Clients, ist führend im
SMS-2-TV-Bereich und gehört nach Premium-
SMS-Durchsatz und -Umsatz zu den Top 3 in Deutschland.
MINICK ist in über 20 Ländern aktiv und mit
Niederlassungen präsent in der Schweiz, Deutschland,
Großbritannien, Schweden, Spanien und den USA.

  • MINICK SMS-Service für
    sport.de zur Fussball-WM 2006
  • MINICK SMS-Service für
    eBay
  • MINICK ermöglicht SMS-Chat
    auf Tele 5
  • MINICK baut Mobile Channel
    für MTV

    Partners

    MINICK has partnered with leading content providers,
    media companies and mobile network operators for jointly
    developing and deploying high quality mobile
    services.

    THQ Wireless

    THQ Wireless is a leading developer and publisher of
    wireless interactive entertainment software. Its parent
    company THQ Inc. is one of the largest video game
    publishers in the world and listed on the NASDAQ (NASDAQ:
    THQI). THQ owns the exclusive gaming licences for many
    global brands and is actively and continuously purchasing
    new ones, e.g., brands of upcoming movie releases. THQ
    holds an equity stake in MINICK.

    THQ Wireless
    Read more about MINICK’s partnership with
    THQ and THQ Wireless in our joint product announcement press
    release.

    RTL Newmedia

    MINICK and RTL Newmedia, the new media unit of RTL
    group, have a long-standing partnership, where MINICK is
    contributing mobile technology and infrastructure, and
    RTL Newmedia is providing high quality content and
    marketing. Together, we have realised various mobile
    applications. Amongst these is Europe’s most
    successful mobile application in terms of revenue and
    usage: the RTL and Vox
    Teletext Chat.

    RTL Newmedia

    In addition, mobile news services (sports,
    politics) are offered, regional weather
    forecasts
    , votings, and quizzes: particularly
    successful is the GZSZ SMS quiz with questions
    about Germany’s favorite soap opera
    "GZSZ".

    Universal
    Mobile

    MINICK and Universal Mobile cooperate closely to set
    new standards in delivering mobile services to the music
    and entertainment industry. As a result of their
    co-operation, the companies recently went live with a
    state-of-the-art mobile portal - Bravo Mobile

    - for Germany’s largest youth magazine Bravo.

    Universal Mobile

    The partnership draws from on MINICK’s
    technical competence and Universal Mobile’s
    marketing experience and license portfolio
    inherited from its parent, Universal Music.
    Together, we are able to offer high quality
    mobile content including current chart hits as
    monophonic or polyphonic ringtones for all mobile
    phone types, as well as logos, newsletters, and
    text games around stars and artists.

    Mobile Network Operators

    MINICK has large account and revenue share agreements
    in place with more than 40 mobile network operators
    throughout Europe. For the business year 2003, further
    agreements and partnerships are planned for the regions:
    Eastern Europe, South East Asia and the United
    States.

    With many of these network operators, MINICK has
    developed advanced relationships regarding the launch of
    mobile applications, consulting on mobile strategy and
    piloting new technologies and business models. More ...

    History

    The company was founded in Zurich,
    Switzerland as MINICK AG. Today, MINICK is present in
    major European countries, partnering with more than 40
    mobile network operators and serving global
    customers.


    MINICK Milestones

    1998

    First area-wide SMS event: Ericsson greets
    all Swiss mobile phone users, totalling 1.4
    million SMS

    1998

    Launch of MobileFinance: First real-time SMS
    financial service

    1999

    First SMS gateway between operators in
    Switzerland (diAx and Swisscom)

    1999

    International expansion in Europe

    2000

    Acquisition by DISTEFORA group

    2000

    Launch of MobileSound: First successful
    m-commerce solution worldwide

    2001

    First pan-European premium SMS services

    2001

    Launch of RTL Teletext chat:
    First premium-SMS service in Germany

    2001

    Launch of MTV Videoclash voting

    2002

    MINICK becomes independent by way of a
    management buy out

    2002

    Big Brother UK with 23 million messages

    2003

    MMS service provider to T-Mobile,
    Telefonica, Tele2 and Swisscom

    2004

    Launch of the Wireless TV Box at Midem in
    Cannes

    2004

    MINICK expands to USA

    2004

    MINICK starts business in North Africa

    2004

    MINICK USA rolls out the first campaign with
    the NFL

    2005

    Launch of Services in Chile, Mexico,
    Argentina, Colombia and Slovenia

    2005

    MINICK manages to get special payouts for TV
    related votings and competitions in Germany
    which opens a new market segment for over 40mn
    additional SMS to network operators

    2005

    MINICK develops superior Mobile Internet
    Platform supporting content adaption to over
    1.200 different hansets

    2006

    Biggest global Mobile Internet Campaign to
    date for Adidas in 7 countries, namely: China,
    USA, Germany, France, Italy, Spain and the
    UK

    2006

    MINICK enables first daily MMS-TV programme
    in Germany on Tele5

    2006

    Launch of Services in South Africa, Croatia,
    Czech Republic, Poland, Greece

    2006

    MINICK becomes market leader in mobile video
    in GSA region (Germany, Switzerland,
    Austria)

    Investors

    As of 4.12.2006 MINICK is owned by Swisscom Mobile, a
    daughter company of Swisscom Inc. Swisscom Inc. is
    Switzerland's leading telecommunications and mobile
    network operator. Swisscom Inc. is listed on the Zurich
    Stock Exchange SWX as SCMN.

    Swisscom
    Read more about Swisscom Mobile's aquisition of
    MINICK Holding in Swisscom's announcement

    press release
    .

    The Management Team

    Tero M. Turunen (CEO)

    Tero’s goal as MINICK’s CEO is to sustain
    the company’s position as the top European mobile
    entertainment company and to expand this status to other
    parts of the world. Tero has more than 12 years of senior
    management experience in international business, working
    as an executive in the fields of consumer finance,
    international trading and the Internet. Tero holds a
    university degree from the US. His career has taken him
    through many different countries.

    Dr. Alexander Trommen (COO)

    As Chief Operating Officer, Alexander heads the
    business development of all of MINICK’s
    subsidiaries with focus on profitability. Alexander led
    the development of MINICK to a major supplier for portals
    and TV stations. Prior to joining MINICK, he worked for
    Knorr-Bremse AG in Munich and for Bossard Consultants,
    Berlin. He holds a master’s degree in management,
    the Diplôme de Grande Ecole, and a PhD from the
    University of Berlin.

    Mike Cotton (CTO)

    Mike is the creative mind behind MINICK’s mobile
    applications. He is the recognised face for our major
    customers, and he is well known all across the
    entertainment segment as a major innovator and forefront
    thinker with respect to mobile applications that create
    real value. His career took him through a broad range of
    different businesses where he accumulated the unique
    understanding that makes him an outstanding asset of our
    company today.

    Heiko Vollmer (CFO)

    Heiko Vollmer was appointed as Chief Financial Officer
    of the Company as of January 2007. After completing his
    master degree in economics (University of Münster)
    he moved into the mobile industry in 1998 and supported
    the finance departments of Mannesmann Mobilfunk and
    Vodafone Germany with his expertise. In 2001 he joined
    Swisscom Mobile as Head of Interconnection, responsible
    for wholesale agreements with national and international
    partner networks. Before changing to Minick Holding AG,
    Heiko Vollmer was responsible for strategic planning and
    revenue controlling within Swisscom Mobile.

    Martin Schlatter (Director R&D)

    Martin is one of the founders of MINICK. Today, Martin
    is in charge of the R&D department of MINICK, leading
    the development of cutting edge mobile applications used
    by large corporate customers all over Europe. He is
    widely regarded as one of the major authorities in the
    field of mobile application service development. He
    graduated from ETH, Zurich, where he studied physics,
    specialising in semiconductor physics and
    neuroelectronics.

    Mi Kägi (Managing Director Switzerland)

    Mi was co-founder of MINICK. Following MINICK's
    purchase by DISTEFORA Group, Michael Kägi became
    executive board member and chief executive officer of its
    Mobile Division, where he was responsible for operations
    marketing, strategic product development and human
    resources. He spearheaded the company's phenomenal growth
    until he left in 2001 to become Chief Executive Officer
    of Airleed Inc. He returned to MINICK in 2002 as
    chairmain of the board. In 2005 he joined MINICK's
    operative business again as Managing Director of MINICK
    (Switzerland) AG.' Mi has a Dipl.-Ing. degree in food
    engineering, LMT HTL, and further education in law and
    economics.

    Todd Tran (Managing Director UK)

    Board of Directors

    Dieter Bernauer (CFO Swisscom Mobile)

    Peter Trinkl (Head of Strategy Swisscom Mobile)

    Wolfgang Weber (CTO Swisscom Mobile)

    Infrastructure and Operations

    MINICK operates a state-of-the-art 365 x 24 x 7
    data centre with a continuously
    growing network of live links to over 40 European
    mobile network operators.
    Our customers’ application services are typically
    hosted by us, monitored by our network management system.



    Customer Care

    MINICK has a dedicated professional customer care team
    located in Hamburg, Germany, offering around-the-clock
    technical support. Here are the contact details:

    Phone: +49 (0)40 / 808099-997
    E-mail: support@minick.net
    SSL Certificate: Certificate

    Data Centre and Security

    The data center is located in highly secure premises
    with direct access to an Internet backbone, and equipped
    with:

    • Access control via iris scan and key card
    • Video, fire, smoke und humidity alarm systems
    • Redundant direct link to 155 Mbit backbone
      (fibre)
    • Uninterruptable and autonomous power supply with
      emergency power from 3 diesel engines
    • 4 air-conditioners
    • "House-in-house architecture" enables separation of
      critical systems

    Network Management

    A critical piece in the operation of highly stable
    services is the deployment of a powerful network
    management system. MINICK runs:

    • A high-end network management system
    • More than 1300 continuously monitored services
      ranging from low-level communication services to
      high-level application services
    • Automatic service recovery
    • Alarm to engineer-on-call
    • Measuring total quality of service
      (availability)


    • Kommentar:"Schämt Euch und geht in die Ecke.Wer den Armen verteufelt als Verbrecher und Ihnen Straftaten bewusst als unbewusst vermittelt gehört in den Knast!
      Wer auch immer dazu gehören mag.So etwas ziemt sich überhaupt nicht "IHR MENSCHENFREUNDE".
      Übrigens gehen die Verbindungen dann mal wieder über
      Mafia,Kirche,Bush,China,....
      Typisch Lügner und Korrumption."


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