Mitarbeiter sollen Aktienkurse manipuliert haben
Die WestLB muss sich nach einem Bericht der "Welt am Sonntag" auf Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe einstellen, weil zwei Mitarbeiter womöglich Aktienkurse nach oben manipuliert haben. Sollte sich der Verdacht der Kursmanipulation bestätigen, könnten durchaus "erhebliche Ansprüche" von geschädigten Investoren auf die WestLB zukommen, sagte Anwalt Klaus Rotter. Die Bankenaufsicht hat laut "Spiegel" eine Sonderprüfung angeordnet. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins soll sich der Schaden auf knapp 100 Millionen Euro belaufen.
Zwei Aktienhändlern der Düsseldorfer Landesbank wird der "Welt am Sonnatg" zufolge vorgeworfen, die Kurse der Vorzugsaktien von VW, BMW und Metro nach oben getrieben zu haben. Die WestLB erstattete Anzeige gegen die mittlerweile entlassenen Mitarbeiter. Weitere Banken sollen in die Manipulationen verwickelt sein. Laut "Spiegel" war das US-Brokerhaus Bear Stearns beim Handel mit VW-Aktien auffallend oft und mit auffallend hohen Volumina Handelspartner der West-LB. Dort arbeiten Ex-Kollegen der beiden fristlos Entlassenen.
Die Geschäfte mit VW-Aktien haben bei der WestLB den Berichten zufolge binnen weniger Tage zu Verlusten von bis zu 100 Millionen Euro geführt. Dazu könnten nun noch Forderungen von Anlegern kommen, die etwa VW-Papiere zu überhöhten Preisen gekauft haben. Zu den Opfern der Manipulationen könnten auch Besitzer von Knock-out-Zertifikaten gehören, die wertlos werden, wenn ein Aktienkurs einen bestimmten Wert überschreitet.
"Es lohnt sich für Anleger, solche Ansprüche zu prüfen", sagte der Münchener Kapitalmarktrechtler Peter Mattil. Entscheidend sei nicht, ob die Aktienhändler der Bank die Anleger vorsätzlich schädigen wollten. "Es reicht, wenn sie das billigend in Kauf genommen haben." Zwar sei höchstrichterlich noch nicht entschieden, ob sich geschädigte Anleger auf das Manipulationsverbot im zuletzt mehrfach reformierten Wertpapierhandelsgesetz berufen können. "Alles andere wäre aber zynisch, denn diese Regelung sollte dem Anlegerschutz dienen", sagt Anwalt Philipp Härle von der Anlegerkanzlei Tilp in Berlin.
Der Bank dürfte es wenig nützen, dass die beiden Händler offenbar eigenmächtig gehandelt haben. Der Bundesgerichtshof mache Unternehmen in der Regel für das Fehlverhalten von Angestellten haftbar, sagt Härle. Dies gelte vor allem dann, wenn sich zeige, dass die Bank die Mitarbeiter unzureichend beaufsichtigt habe.
jo/bk/teb
Der angeblich innerhalb von wenigen Tagen entstandende dreistellige Millionenverlust beim Eigenhandel der WestLB ist offenbar nur ein "Betriebsunfall" in einer Kette von Manipulationen gewesen. Aktienhändler der WestLB stünden unter dem Verdacht, jahrelang die Schlusskurse von Vorzugsaktien manipuliert zu haben, berichtete die "Financial Times Deutschland". Händler hätten damit auf dem Papier hohe Gewinne im Eigenhandel der Bank erzielt und ihre Bonuszahlungen gesichert, schrieb die Zeitung unter Berufung auf mit den Vorfällen betrauten Bankern.
Nach Informationen der Zeitung waren neben VW-Papieren vor allem auch Metro- und BMW-Aktien von den Geschäften betroffen. Die damit erzielten Gewinne seien überwiegend Scheinerträge gewesen. Die durch die Geschäfte aufgebauten Positionen seien zum großen Teil noch vorhanden. Müssten sie aufgelöst werden, werde ein tatsächlicher Verlust des Zentralinstituts der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg sichtbar. Der Rückstellungsbetrag belaufe sich auf "geschätzte 300 Millionen Euro", zitierte die Zeitung einen Experten in der WestLB. Dies werde von der WestLB bestritten. "Es gibt heute keinen Rückstellungsbedarf", sagte Chefjurist Michael Berghaus.
Die Händler haben dem Bericht zufolge möglicherweise seit 2001 gegen Vorschriften der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verstoßen. Auch befreundete Maklerhäuser hätten Vorzugsaktien gekauft, um einen regen Handel vorzutäuschen. Auch eine US-Bank soll behilflich gewesen sein.
Die WestLB hatte am Dienstag erklärt, nach bisherigen Untersuchungsergebnissen seien möglicherweise auch Dritte an den Vorgängen beteiligt gewesen, deren Tätigkeit "nicht unter die Aufklärungshoheit der WestLB fällt". Angaben über die Schadenshöhe durch die Vorgänge machte die Bank bisher nicht.