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Friday, 13. April 2007
Wenn Richter das Recht für Betrüger öffnen und das Recht missbrauchen!
ats, 21:59h
Ein Beispel jüngstem Zeitgeist
eBay-Urteil: Verkäufer darf sich vertippen
Gute Nachrichten für eBay-Verkäufer, die vor lauter Geschäftstüchtigkeit Flüchtigkeitsfehler machen: Wer sich bei der Eingabe des Mindestgebots vertippt hat, kann den Kaufvertrag anfechten.
Wie die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" berichtet, urteilte das Oberlandesgerichts Oldenburg zugunsten des Verkäufers. Allerdings gelte dieser Verkäuferschutz nur, wenn der Käufer in den Augen des Richters den Irrtum eigentlich hätte erkennen können.
Im konkreten Fall wurde die Klage eines Käufers abgeschmettert, der bei eBay ein Auto für 1700 Euro ersteigert hatte und die Herausgabe des PKW erzwingen wollte. Ein Schnäppchen, das - so der Gerichtsbeschluss - misstrauisch hätte machen müssen. In der Tat hatte sich der Verkäufer als Startpreis eigentlich 10.000 Euro vorgestellt. Statt dessen tippte er versehentlich "1000 Euro" als Minimaleinsatz.
Eigene Internetseite als "Beweisstück"
Seinen Irrtum hätte er erst erkannt, als er die eMail über den erfolgreichen Verkauf erhielt, sagte der Mann, der sich weigert, den Wagen heraus zu geben. Dass er - in Berufung - Recht bekam lag vor allem daran, dass er auf die Internetseite seiner Firma verweisen konnte, wo der Wagen mit 15.000 Euro gelistet war.
Ob dieses Beispiel Schule machen wird, ist fraglich - welcher private Verkäufer hat schon ein Beweismittel wie eine zusätzliche Internetseite, auf der er sein Angebot ausstellt?
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